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AG Nürnberg, 12.08.2005 - 14 C 11341/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Landshut, 26.11.2010 - 14 O 1809/10
Rechtsanwaltshaftung: Beratungspflichten bei Vergleichsabschluss für …
Die materielle Rechtslage ist dabei unerheblich (vgl. Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 12.08.2005, Az. 14 C 11341/04). - AG Witten, 23.08.2007 - 2 C 553/07
Bestehen eines Anspruchs gegen Rechtsschutzversicherer nach einem …
Maßgeblich für die Feststellung des Verhältnisses des Obsiegens zum Unterliegen ist dabei allein das formale Verhältnis, d.h. es ist das objektive Wertverhältnis des ursprünglichen Anspruchs des Versicherten zu vergleichen mit dem objektiven Wert dessen, was dem Kläger nach der gütlichen Einigung effektiv zufließt, wobei die materielle Rechtslage unerheblich ist (Amtsgericht Nürnberg , r + s 2006, Seite 452, 453).