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   AG Siegen, 30.11.2012 - 14 C 2166/12   

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https://dejure.org/2012,38955
AG Siegen, 30.11.2012 - 14 C 2166/12 (https://dejure.org/2012,38955)
AG Siegen, Entscheidung vom 30.11.2012 - 14 C 2166/12 (https://dejure.org/2012,38955)
AG Siegen, Entscheidung vom 30. November 2012 - 14 C 2166/12 (https://dejure.org/2012,38955)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regress eines Haftpflichtversicherers bei alkoholbedingtem Verkehrsunfall des Versicherten bei einem BAK von mindestens 0,7 Promille

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Regress Kfz-Versicherung nach alkoholbedingtem Verkehrsunfall

  • versicherung-recht.de

    § 426 BGB

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Relative Fahruntüchtigkeit bei 0,7 Promille

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 28 Abs. 2 S. 2
    Regress eines Haftpflichtversicherers bei alkoholbedingtem Verkehrsunfall des Versicherten bei einem BAK von mindestens 0,7 Promille

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kaskoversicherung: Leistungskürzung bei relativer Fahruntüchtigkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Regress eines Haftpflichtversicherers bei alkoholbedingtem Verkehrsunfall des Versicherten

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 548
  • NZV 2013, 604
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 25.08.2010 - 20 U 74/10

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus AG Siegen, 30.11.2012 - 14 C 2166/12
    Die Anforderungen an die Beweiszeichen für das Vorliegen alkoholbedingter Ausfallerscheinungen sind jedoch umso geringer, je stärker sich der Blutalkoholgehalt der Grenze von 1, 1 Promille annähert (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 25.08.2010 - 20 O 74/10 = NJW 2011, 85).

    Grob fahrlässig handelt jedenfalls, wer in fahruntüchtigem Zustand ein Fahrzeug führt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 25.08.2010 - 20 U 74/10).

    Die Kürzung im Verhältnis der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers hat unter wertender Betrachtung der maßgeblichen Umstände und Besonderheiten des Einzelfalles zu erfolgen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 25.08.2010 - 20 O 74/10 = NJW 2011, 85).

  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus AG Siegen, 30.11.2012 - 14 C 2166/12
    Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich bei einem grob fahrlässigen Verhalten um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (BGH, Urteil vom 29.1. 2003 - IV ZR 173/01 = NJW 2003, 1118).
  • OLG Hamm, 27.10.1993 - 20 U 197/93

    Unfall; Alkoholisierter Fahrer; Typische alkoholbedinge Fahrfehler;

    Auszug aus AG Siegen, 30.11.2012 - 14 C 2166/12
    Es kann allerdings der Anscheinsbeweis für die Frage der Ursächlichkeit der Fahruntüchtigkeit für den Unfall herangezogen werden (OLG Hamm, Urteil vom 27.10.1993 - 20 U 197/93 = NJW 1994, 1662).
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