Rechtsprechung
AG Erkelenz, 18.09.2015 - 14 C 35/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung von Schadenersatzansprüchen bei der Kollision eines Fahrzeugs mit einem die Straße betretenden Fußgänger; Abwägung der Verschuldensbeiträge i.R.d. Ermittlung der Haftungsquoten der Unfallbeteiligten
- ra.de
- ra-frese.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten und Volltext)
Fußgängerhaftung und fiktiver Nutzungsausfall
- captain-huk.de
AG Erkelenz verurteilt den Unfallversursacher direkt zur Zahlung restlichen Schadensersatzes aus Verkehrsunfall, den die eintrittspfichtige Kfz.-Versicherung nur zum Teil reguliert hatte, mit Urteil vom 18.9.2015 - 14 C 35/13 -.
- captain-huk.de
AG Erkelenz verurteilt den Unfallversursacher direkt zur Zahlung restlichen Schadensersatzes aus Verkehrsunfall, den die eintrittspfichtige Versicherung nur zum Teil reguliert hatte, mit Urteil vom 18.9.2015 - 14 C 35/13 -.
- captain-huk.de
AG Erkelenz verurteilt den Unfallversursacher direkt zur Zahlung restlichen Schadensersatzes aus Verkehrsunfall, den die eintrittspflichtige Versicherung nur zum Teil reguliert hatte, mit Urteil vom 18.9.2015 - 14 C 35/13 -.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- unfallzeitung.de (Kurzinformation)
AG Erkelenz spricht Kfz-Eigentümer Schadensersatz gegenüber Fußgänger zu
- vogel.de (Kurzinformation)
Recht auf eigenes Gutachten
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Fußgängerhaftung und fiktivem Nutzungsausfall
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 01.06.2010 - VI ZR 316/09
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Schadensgeringhaltungspflicht …
Auszug aus AG Erkelenz, 18.09.2015 - 14 C 35/13
Es kommt aber nicht die Rechtsprechung zur Ermittlung des Restwertes zur Anwendung (vgl. hierzu BGH, NJW 2010, 605, 606; BGH, NJW 2010, 2722, 2723).Denn auch bei der Verwertung des beschädigten Fahrzeugs muss sich der Geschädigte im Rahmen der wirtschaftlichen Vernunft halten (vgl. BGH, NJW 2010, 2722, 2723).
Dabei genügt es im Allgemeinen, wenn der Geschädigte die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. BGH, NJW 2010, 605, 606; BGH, NJW 2010, 2722, 2723).
- BGH, 13.10.2009 - VI ZR 318/08
Schadensabrechnung unter Zugrundelegung des durch Sachverständigengutachten …
Auszug aus AG Erkelenz, 18.09.2015 - 14 C 35/13
Es kommt aber nicht die Rechtsprechung zur Ermittlung des Restwertes zur Anwendung (vgl. hierzu BGH, NJW 2010, 605, 606; BGH, NJW 2010, 2722, 2723).Die Klägerin trägt als Geschädigte die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sie bei Veräußerung des verunfallten Fahrzeugs dem Gebot der Wirtschaftlichkeit genügt und sich in den für die Schadensbehebung durch § 249 Abs. 2 S. 1 BGB bewegt hat (vgl. BGH, NJW 2010, 605, 606).
Dabei genügt es im Allgemeinen, wenn der Geschädigte die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. BGH, NJW 2010, 605, 606; BGH, NJW 2010, 2722, 2723).
- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02
Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes
Auszug aus AG Erkelenz, 18.09.2015 - 14 C 35/13
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Geschädigte zum Ausgleich des durch einen Unfall verursachten Fahrzeugschadens bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug des Restwertes verlangen, wenn er das Fahrzeug - gegebenenfalls unrepariert - mindestens 6 Monate nach dem Unfall weiter nutzt (BGH, NJW 2006, 2179; NJW 2003, 2085).
- OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 258/06
Haftungsverteilung bei Erhöhung der Betriebsgefahr infolge …
Auszug aus AG Erkelenz, 18.09.2015 - 14 C 35/13
Nach ständiger Rechtsprechung des Oberlandesgericht Düsseldorf, der sich das Gericht anschließt, spricht bei einer Privatperson eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie ihr - unbegrenzt - zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug ständig nutzen will und somit auch während der unfallbedingten Ausfallzeit genutzt hätte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2007, Az.: I 1 U 258/06 m.w.Nachw.). - OLG Düsseldorf, 07.04.2008 - 1 U 212/07
Nutzungsausfallersatz für Kfz bei verzögerter Reparatur wegen Durchführung eines …
Auszug aus AG Erkelenz, 18.09.2015 - 14 C 35/13
Regelmäßig ist jedenfalls für den Zeitraum einer Reparatur oder Ersatzbeschaffung Nutzungsausfallentschädigung zu leisten (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 1711, 1712 m.w.Nachw.). - BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05
Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens
Auszug aus AG Erkelenz, 18.09.2015 - 14 C 35/13
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Geschädigte zum Ausgleich des durch einen Unfall verursachten Fahrzeugschadens bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug des Restwertes verlangen, wenn er das Fahrzeug - gegebenenfalls unrepariert - mindestens 6 Monate nach dem Unfall weiter nutzt (BGH, NJW 2006, 2179; NJW 2003, 2085). - BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700 …
Auszug aus AG Erkelenz, 18.09.2015 - 14 C 35/13
Die Darlegungs- und Beweislast hierfür liegt beim Geschädigten (vgl. BGH NZV 2005, 139f. m.w.Nachw.).
- AG Rheinbach, 10.12.2018 - 26 C 183/17
Unfallschadensregulierung: Gutachtenkosten sind trotz Versicherungsgutachten zu …
Schadensberechnung des Gegners verlassen (vgl. AG Erkelenz, Urteil vom 18.09.2015, AZ: 14 C 35/13; vgl. auch AG Leverkusen, Urteil vom 21.05.2016, AZ: 21 C 313/15; AG Bochum, Urteil vom 15.12.2005, Az. 44 C 365/05).