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   AG Augsburg, 09.11.2004 - 14 C 4608/03 Er   

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https://dejure.org/2004,34205
AG Augsburg, 09.11.2004 - 14 C 4608/03 Er (https://dejure.org/2004,34205)
AG Augsburg, Entscheidung vom 09.11.2004 - 14 C 4608/03 Er (https://dejure.org/2004,34205)
AG Augsburg, Entscheidung vom 09. November 2004 - 14 C 4608/03 Er (https://dejure.org/2004,34205)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung des vollen vereinbarten Reisepreises; Begriff der "höheren Gewalt"; Lungenseuche SARS (Severe acute respiratory syndrome) als Rücktrittsgrund

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Reiseversicherungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 172/86

    Darlegungs- und Beweislast des Reiseveranstalters gegenüber Inanspruchnahme durch

    Auszug aus AG Augsburg, 09.11.2004 - 14 C 4608/03
    a) Dabei ist höhere Gewalt nach herrschender Meinung ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis (vgl. BGHZ 100, 185, RGZ 101, 95; Palandt / Sprau, [62. Aufl.], § 651j BGB, Rn. 3).
  • BGH, 15.10.2002 - X ZR 147/01

    Hinweispflicht auf drohenden Hurrikan bei einer Flugpauschalreise

    Auszug aus AG Augsburg, 09.11.2004 - 14 C 4608/03
    Dabei besteht ein Kündigungsrecht des Reisenden wegen nicht voraussehbarer höherer Gewalt nach § 651j BGB nach Ansicht des Bundesgerichtshofes deshalb auch dann, wenn mit dem Eintritt des schädigenden Ereignisses mit erheblicher, nicht erst dann, wenn mit ihm mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist (vgl. BGH, NJW 2002, 3700, 3001 = RRa 2002, 258, 260).
  • AG Köln, 14.09.2020 - 133 C 213/20

    Rücktritt, Reisevertrag, Corona, Anforderungen an Prognoseentscheidung

    Dies gilt vor allem, wenn am Bestimmungsort ein deutlich höheres Infektionsrisiko besteht als am Wohnort (bereits zu SARS 1: AG Augsburg, Urteil vom 09. November 2004 - 14 C 4608/03, RRa 2005, 84; Harke , in: BeckOGK-BGB, Stand: 01.08.2020, § 651h Rn. 46).
  • LG Paderborn, 25.09.2020 - 3 O 261/20

    Kein Abiball wegen Corona - Anzahlung zurück

    Epidemien werden grundsätzlich als Ereignis höherer Gewalt anerkannt (vgl. AG Bad Homburg zum Ausbruch der Choleraepidemie, Urt. v. 02.09.1992 - 2 C 1451/92-18; AG Augsburg zum Ausbruch des SARS-Virus, Urt. v. 09.11.2004 - 14 C 4608/03).
  • AG Köln, 06.06.2011 - 142 C 599/10

    Brände im Großraum Moskau und die damit verbundene Rauchentwicklung stellen ein

    Angesichts des berechtigten Schutzinteresses bei einer Gefährdung von Leib und Leben dürfen keine zu hohen Maßstäbe an den Nachweis einer konkreten Gefährdung angelegt werden (AG Augsburg RRa 2005, 84).
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