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   AG Sinzig, 01.04.2009 - 14 C 659/08   

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https://dejure.org/2009,38946
AG Sinzig, 01.04.2009 - 14 C 659/08 (https://dejure.org/2009,38946)
AG Sinzig, Entscheidung vom 01.04.2009 - 14 C 659/08 (https://dejure.org/2009,38946)
AG Sinzig, Entscheidung vom 01. April 2009 - 14 C 659/08 (https://dejure.org/2009,38946)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • ra-frese.de

    Mietwagenkosten nach Schwacke-Liste

  • ra-frese.de

    AG Sinzig und LG Koblenz verurteilen HDI zur Zahlung von Mietwagenkosten nach Schwacke

  • captain-huk.de

    HDI-Versicherung zur Erstattung weiterer Mietwagenkosten verurteilt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus AG Sinzig, 01.04.2009 - 14 C 659/08
    Dabei kann der "Schwacke-Metpreisspiegel" im Postleitzahlengebiet des Geschädigten herangezogen werden, solange nicht mit konkreten Tatsachen Mangel der betreffenden Schätzungsgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (vgl. BGH NJW 2009, 58,59 m.w.Nachweisen).

    Grundsätzlich ist es nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter in Ausübung des Ermessens nach § 287 ZPO, wie vorliegend geschehen, den so genannten "Normaltarif' auf der Grundlage des gewichteten Mttels des "Schwacke-Metpreisspiegels" im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermittelt (vgl. BGH vom 14.10.2008, NJW 2009, 58 ff.).

    Sie hat keine konkreten Tatsachen vorgetragen, die Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage aufzeigen würden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (vgl. BGH vom 14.10.2008, a.a.O.; BGH, Urteil vom 24.06.2008, NJW 2008, 2910 ff.).

    Der BGH hat keiner der Berechnungsvarianten den Vorzug gegeben, sondern offensichtlich beide als im Rahmen des nach § 287 ZPO eingeräumten Ermessens stehend erachtet (BGH vom 14.10.2008, a.a.O.).

  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Sinzig, 01.04.2009 - 14 C 659/08
    Sie hat keine konkreten Tatsachen vorgetragen, die Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage aufzeigen würden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (vgl. BGH vom 14.10.2008, a.a.O.; BGH, Urteil vom 24.06.2008, NJW 2008, 2910 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des BGH kommt bei spezifischen Leistungen der Vermieter an Unfallgeschädigte ein pauschaler Aufschlag auf den "Normaltarif' in Betracht (BGH vom 24.06.2008, a.a.O.).

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Sinzig, 01.04.2009 - 14 C 659/08
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. u.a. BGH vom 15.02.2005, NJW 2005, 1041 ff.) gilt das unabhängig davon, ob der Unfallwagen des Geschädigten zum Unfallzeitpunkt selbst vollkaskoversichert war.
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Sinzig, 01.04.2009 - 14 C 659/08
    Um diesen etwaigen Mehrleistungen und Risiken bei der Vermietung Rechnung zu tragen, fordert der BGH jedoch einen Sachvortrag des Geschädigten zu den unfallbedingten Mehrkosten (BGHvom 11.03.2008, NJW 2008, 1519f.).
  • LG Koblenz, 01.12.2009 - 6 S 126/09
    Auszug aus AG Sinzig, 01.04.2009 - 14 C 659/08
    Aktenzeichen: 6 S 126/09 14 C 659/08 AG Sinzig.
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