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ArbG Köln, 25.09.2007 - 14 Ca 1692/07 |
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Verfahrensgang
- ArbG Köln, 25.09.2007 - 14 Ca 1692/07
- LAG Köln, 06.08.2008 - 7 Sa 206/08
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Köln, 06.08.2008 - 7 Sa 206/08
Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.09.2007 in Sachen 14 Ca 1692/07 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 25.09.2007, 14 Ca 1692/07, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 10.341,39 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
- ArbG Köln, 26.02.2010 - 1 Ca 5939/09
Zahlung von Ausgleichsentgelt, Teilbeendigungsgeld und Urlaubsgeld nach den …
Wie bereits die 14. Kammer des Arbeitsgerichts Köln in ihrer Entscheidung vom 25.09.2007 (ArbG Köln, Urteil vom 25.09.2007 - 14 Ca 1692/07, Anlage B 4 zur Klageerwiderung vom 25.11.2009) sowie die 7. Kammer und die 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in ihren Entscheidungen vom 06.08.2008 (LAG Köln, Urteil vom 06.08.2008 - 7 Sa 206/08, Anlage B 5 zur Klageerwiderung vom 25.11.2009) und 05.08.2009 (LAG Köln, Urteil vom 05.08.2009 - 3 Sa 358/09, Leitsatz und zu II. 1. a) der Gründe, zitiert nach juris ) im Einzelnen herausgearbeitet haben, sind nämlich bei der Berechnung der Entgeltgrenze für die soziale Schutzbedürftigkeit einer arbeitnehmerähnlichen Person Betriebsausgaben, die dieser bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeiten entstanden sind, nicht abzugsfähig.