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   ArbG München, 14.10.2008 - 14 Ca 17226/07   

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ArbG München, 14.10.2008 - 14 Ca 17226/07 (https://dejure.org/2008,59323)
ArbG München, Entscheidung vom 14.10.2008 - 14 Ca 17226/07 (https://dejure.org/2008,59323)
ArbG München, Entscheidung vom 14. Oktober 2008 - 14 Ca 17226/07 (https://dejure.org/2008,59323)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 292/04

    Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus ArbG München, 14.10.2008 - 14 Ca 17226/07
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind schließlich auch der von den Arbeitsvertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die Interessenlage der Beteiligten (vgl. BAG 20.04.2005 - 4 AZR 292/04, Rz. 18, zitiert nach Juris).

    Hinzu kommt, dass Tarifverträge auch zu Lasten der Arbeitnehmer geändert werden können und somit die Möglichkeit einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen eröffnet wird, die arbeitsvertraglich nicht gegeben ist, sondern einer Änderungsvereinbarung oder wirksamen Änderungskündigung bedarf (vgl. BAG 20.04.2005, a.a.O., Rz. 26).

    Denn hier geht es nicht um eine erstmalige Unterwerfung des Arbeitsverhältnisses unter die Bedingungen eines Tarifvertrages oder Tarifwerks durch einen Vertrag, an dem der Mitarbeiter nicht beteiligt ist, sondern um die Sicherung der bisherigen dynamischen Anwendbarkeit des Tarifverträge trotz des Betriebsübergangs, der zu einer nur statischen Anwendbarkeit der Tarifverträge führen könnte (vgl. BAG 20.04.2005, a.a.O., Rz. 27).

  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 366/00

    Ausschlußfrist - Geltendmachung des Anspruchs

    Auszug aus ArbG München, 14.10.2008 - 14 Ca 17226/07
    Die Geltendmachung setzt voraus, dass der Anspruch seinem Grunde nach hinreichend deutlich bezeichnet und die Höhe des Anspruchs, d.h. der Zeitraum, für den er verfolgt wird, mit der für den Schuldner notwendigen Deutlichkeit ersichtlich gemacht wird (BAG 17.05.2001 - 8 AZR 366/00, Juris).

    Diese Regelung kommt nur zur Anwendung, wenn Ansprüche bei unveränderter tatsächlicher und rechtlicher Lage aus demselben Tatbestand herzuleiten sind (BAG 17.05.2001, a.a.O.).

  • LAG Hessen, 08.09.2006 - 2 Sa 1830/05

    Anspruch auf Tariflohn aufgrund eines im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG München, 14.10.2008 - 14 Ca 17226/07
    Aufgrund dieses Regelungszwecks sind Bestimmungen eines Personalüberleitungsvertrages im Zweifel nicht als bloße Bezugnahme auf die kraft Gesetzes eintretenden Folgen auszulegen (LAG Hessen 08.09.2006 - 3/2 Sa 1830/05, Juris), d.h. nicht als bloße statische Weitergeltung der Tarifverträge, sondern als dynamische Bezugnahme.

    Hieraus folgt, dass diese unmittelbar Rechte hieraus in Anspruch nehmen können (LAG Hessen 08.09.2006, a.a.O.).

  • LAG München, 10.01.2008 - 2 TaBV 83/07

    Personalüberleitungsvertrag

    Auszug aus ArbG München, 14.10.2008 - 14 Ca 17226/07
    Insoweit wird auch der Entscheidung des LAG München vom 10.01.2008 - 2 TaBV 83/07 nicht gefolgt, die im Rahmen eines Beschlussverfahrens ergangen ist zu der Frage, ob der TVöD bei der Beklagten anzuwenden ist und die vorgesehene Überleitung in den TVÖD eine mitbestimmungspflichtige Umgruppierung darstellt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2006 - 6 Sa 103/06
    Auszug aus ArbG München, 14.10.2008 - 14 Ca 17226/07
    2.2.3 Bei dieser Sachlage besteht im Zusammenspiel der Vereinbarungen des PÜV als Vertrag zugunsten Dritter und dem Arbeitsvertrag eine Gesamtregelung, der entnommen werden kann, dass nicht nur eine statische Anwendbarkeit der Tarifverträge für den öffentlichen Dienst gewollt ist, sondern eine dynamische, so dass sich der Vergütungsanspruch der Klägerin nicht allein nach den beim Austritt der Beklagten aus dem KAV geltenden tariflichen Regelungen richtet, sondern eine Regelung auszumachen ist, die als zeitdynamische anzusehen ist (so auch LAG RheinlandPfalz 20.07.2006 - 6 Sa 103/06, Juris).
  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 440/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag - Vertrag zugunsten

    Auszug aus ArbG München, 14.10.2008 - 14 Ca 17226/07
    Nachgehend: LAG München, Urteil vom 15.04.2009 - 5 Sa 1021/08: Klageabweisung BAG 4. Senat, Urteil vom 23.02.2011 - 4 AZR 440/09: Zurückverweisung LAG München, 04.01.2013 - 5 Sa 646/11: wegen mehr als 6 Monaten des Nichtbetreibens weggelegt.
  • LAG München, 15.04.2009 - 5 Sa 1021/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Gehaltserhöhung

    Auszug aus ArbG München, 14.10.2008 - 14 Ca 17226/07
    Nachgehend: LAG München, Urteil vom 15.04.2009 - 5 Sa 1021/08: Klageabweisung BAG 4. Senat, Urteil vom 23.02.2011 - 4 AZR 440/09: Zurückverweisung LAG München, 04.01.2013 - 5 Sa 646/11: wegen mehr als 6 Monaten des Nichtbetreibens weggelegt.
  • LAG München, 15.04.2009 - 5 Sa 1021/08

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - dynamische Verweisung -

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 14.10.2008, Az. 14 Ca 17226/07, abgeändert:.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts München, Aktenzeichen 14 Ca 17226/07, vom 14.10.2008 wird abgeändert.

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