Rechtsprechung
ArbG Düsseldorf, 04.05.2018 - 14 Ca 6886/17 |
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 04.05.2018 - 14 Ca 6886/17
- LAG Düsseldorf, 05.12.2018 - 12 Sa 401/18
Wird zitiert von ... (3)
- ArbG Düsseldorf, 11.04.2018 - 3 Ca 6910/17
Fluggesellschaft Stilllegung Betriebsteilübergang
b) In Ergänzung hierzu wird auf die zutreffenden Ausführungen der 14. Kammer in einem Parallelverfahren verwiesen (vgl. 14 Ca 6886/17, Urteil vom 04. Mai 2018), in dem es heißt:.Auch insofern schließt sich die erkennende Kammer den zutreffenden Ausführungen der 14. Kammer in einem Parallelverfahren an (vgl. 14 Ca 6886/17, Urteil vom 04. Mai 2018), wenn sie ausführt:.
Erneut schließt sich die erkennende Kammer den zutreffenden Ausführungen der 14. Kammer in einem Parallelverfahren an (vgl. 14 Ca 6886/17, Urteil vom 04. Mai 2018), wenn sie ausführt:.
Wiederum schließt sich die erkennende Kammer den zutreffenden Ausführungen der 14. Kammer in einem Parallelverfahren an (vgl. 14 Ca 6886/17, Urteil vom 04. Mai 2018), wenn sie ausführt:.
Wiederum schließt sich die erkennende Kammer den zutreffenden Ausführungen der 14. Kammer in einem Parallelverfahren an (vgl. 14 Ca 6886/17, Urteil vom 04. Mai 2018), wenn sie ausführt:.
- LAG Düsseldorf, 05.12.2018 - 12 Sa 401/18
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang nach …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 04.05.2018 - 14 Ca 6886/17 - wird zurückgewiesen.Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 04. Mai 2018 - 14 Ca 6886/17 - abzuändern und.
- LAG Düsseldorf, 04.12.2018 - 8 Sa 380/18
Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang nach …
Das Arbeitsgericht hat die Klage mit Urteil vom 11.04.2018 abgewiesen und - unter maßgeblicher Bezugnahme auf Urteile der 10. Kammer vom 22.03.2018 und der 14. Kammer vom 04.05.2018 in Parallelrechtsstreiten (10 Ca 6813/17, 14 Ca 6886/17) - zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Die streitgegenständliche Kündigung sei wirksam, insbesondere sozial gerechtfertigt im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG.