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   ArbG Düsseldorf, 04.05.2018 - 14 Ca 6886/17   

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https://dejure.org/2018,49945
ArbG Düsseldorf, 04.05.2018 - 14 Ca 6886/17 (https://dejure.org/2018,49945)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.05.2018 - 14 Ca 6886/17 (https://dejure.org/2018,49945)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Mai 2018 - 14 Ca 6886/17 (https://dejure.org/2018,49945)
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Wird zitiert von ... (3)

  • ArbG Düsseldorf, 11.04.2018 - 3 Ca 6910/17

    Fluggesellschaft Stilllegung Betriebsteilübergang

    b) In Ergänzung hierzu wird auf die zutreffenden Ausführungen der 14. Kammer in einem Parallelverfahren verwiesen (vgl. 14 Ca 6886/17, Urteil vom 04. Mai 2018), in dem es heißt:.

    Auch insofern schließt sich die erkennende Kammer den zutreffenden Ausführungen der 14. Kammer in einem Parallelverfahren an (vgl. 14 Ca 6886/17, Urteil vom 04. Mai 2018), wenn sie ausführt:.

    Erneut schließt sich die erkennende Kammer den zutreffenden Ausführungen der 14. Kammer in einem Parallelverfahren an (vgl. 14 Ca 6886/17, Urteil vom 04. Mai 2018), wenn sie ausführt:.

    Wiederum schließt sich die erkennende Kammer den zutreffenden Ausführungen der 14. Kammer in einem Parallelverfahren an (vgl. 14 Ca 6886/17, Urteil vom 04. Mai 2018), wenn sie ausführt:.

    Wiederum schließt sich die erkennende Kammer den zutreffenden Ausführungen der 14. Kammer in einem Parallelverfahren an (vgl. 14 Ca 6886/17, Urteil vom 04. Mai 2018), wenn sie ausführt:.

  • LAG Düsseldorf, 05.12.2018 - 12 Sa 401/18

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang nach

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 04.05.2018 - 14 Ca 6886/17 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 04. Mai 2018 - 14 Ca 6886/17 - abzuändern und.

  • LAG Düsseldorf, 04.12.2018 - 8 Sa 380/18

    Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang nach

    Das Arbeitsgericht hat die Klage mit Urteil vom 11.04.2018 abgewiesen und - unter maßgeblicher Bezugnahme auf Urteile der 10. Kammer vom 22.03.2018 und der 14. Kammer vom 04.05.2018 in Parallelrechtsstreiten (10 Ca 6813/17, 14 Ca 6886/17) - zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Die streitgegenständliche Kündigung sei wirksam, insbesondere sozial gerechtfertigt im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG.
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