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   VG Hamburg, 05.08.2020 - 14 E 3102/20   

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VG Hamburg, 05.08.2020 - 14 E 3102/20 (https://dejure.org/2020,25881)
VG Hamburg, Entscheidung vom 05.08.2020 - 14 E 3102/20 (https://dejure.org/2020,25881)
VG Hamburg, Entscheidung vom 05. August 2020 - 14 E 3102/20 (https://dejure.org/2020,25881)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

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    Corona und das Verbot der Übertragung von Sportereignissen in Wettvermittlungsstellen ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Hamburg, 30.04.2020 - 5 Bs 64/20

    Coronavirus-Eindämmungsverordnung: Beschränkung der Verkaufsfläche von

    Auszug aus VG Hamburg, 05.08.2020 - 14 E 3102/20
    Sie dürfte nach der hier nur möglichen summarischen Prüfung insbesondere die Vorgaben des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG und den Parlamentsvorbehalt einhalten (OVG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2020, 5 Bs 64/20, juris Rn. 17; OVG Magdeburg, Beschl. v. 8.5.2020, 3 R 77/20, juris Rn. 32 ff.; VG Hamburg, Beschl. v. 26.5.2020, 13 E 2094/20, S. 6 ff. BA, abrufbar unter http://justiz.hamburg.de/vg-aktuelles/).

    § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 IfSG räumt den zuständigen Stellen hinsichtlich Art und Umfang der Schutzmaßnahmen zwar ein weites (Verordnungs-)Ermessen ein und eröffnet ihnen ein breites Spektrum an möglichen Schutzmaßnahmen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2020, 5 Bs 64/20, juris Rn. 20; OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.5.2020, 13 MN 156/20, juris Rn. 28; VG Hamburg, Beschl. v. 26.5.2020, 13 E 2094/20, BA S. 8, abrufbar unter https://justiz.hamburg.de/vg-aktuelles/).

    Auch im Rahmen einer typisierenden Betrachtungsweise (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2020, 5 Bs 64/20, juris Rn. 31) überzeugt das Argument jedoch nicht.

  • BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01

    Rechtsanwaltsgebühren Ost

    Auszug aus VG Hamburg, 05.08.2020 - 14 E 3102/20
    Das Gleichheitsgrundrecht ist aber dann verletzt, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfG, Urt. v. 28.1.2003, 1 BvR 487/01, juris Rn. 25 m.w.N.).

    Dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers sind dabei umso engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten, namentlich auf die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte freie Berufsausübung, nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfG, Urt. v. 28.1.2003, a.a.O.).

  • VG Hamburg, 26.05.2020 - 13 E 2094/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen die aus der Corona-Verordnung folgende

    Auszug aus VG Hamburg, 05.08.2020 - 14 E 3102/20
    Sie dürfte nach der hier nur möglichen summarischen Prüfung insbesondere die Vorgaben des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG und den Parlamentsvorbehalt einhalten (OVG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2020, 5 Bs 64/20, juris Rn. 17; OVG Magdeburg, Beschl. v. 8.5.2020, 3 R 77/20, juris Rn. 32 ff.; VG Hamburg, Beschl. v. 26.5.2020, 13 E 2094/20, S. 6 ff. BA, abrufbar unter http://justiz.hamburg.de/vg-aktuelles/).

    § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 IfSG räumt den zuständigen Stellen hinsichtlich Art und Umfang der Schutzmaßnahmen zwar ein weites (Verordnungs-)Ermessen ein und eröffnet ihnen ein breites Spektrum an möglichen Schutzmaßnahmen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2020, 5 Bs 64/20, juris Rn. 20; OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.5.2020, 13 MN 156/20, juris Rn. 28; VG Hamburg, Beschl. v. 26.5.2020, 13 E 2094/20, BA S. 8, abrufbar unter https://justiz.hamburg.de/vg-aktuelles/).

  • OVG Hamburg, 21.07.2020 - 5 Bs 86/20

    Corona - Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht beim Besuch von Verkaufsstellen

    Auszug aus VG Hamburg, 05.08.2020 - 14 E 3102/20
    Auch dieser Umstand unterstreicht das Erfordernis sehr hoher Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 21.7.2020, 5 Bs 86/20, n.v., S. 3 BA).

    Dass Schutzmaßnahmen weiterhin erforderlich sind, wird durch die seit Mitte Juli 2020 auch im Bundesgebiet - einschließlich des Bundeslands Hamburg - wieder deutlich zunehmenden Infektionszahlen verdeutlicht (siehe hierzu die Informationen des Robert-Koch-Instituts, abrufbar unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Gestiegene_Fallzahlen.html; vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 21.7.2020, 5 Bs 86/20, n.v., S. 4 BA).

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus VG Hamburg, 05.08.2020 - 14 E 3102/20
    Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.2.2012, 1 BvL 14/07, juris Rn. 40 und v. 15.7.1998, 1 BvR 1554/89, juris Rn. 63).
  • VG Hamburg, 11.06.2020 - 14 E 2317/20

    Erfolgloser Eilantrag eines Catering-Unternehmens gegen das aus der

    Auszug aus VG Hamburg, 05.08.2020 - 14 E 3102/20
    Die Kammer hat in Bezug auf infektionsschutzrechtlich bedingte Betriebsschließungen im Rahmen der Corona-Pandemie bereits entschieden, dass sich die wirtschaftliche Bedeutung der Sache nach dem geschätzten Umsatzverlust für den Zeitraum des Antragseingangs bis zum Außerkrafttreten der streitgegenständlichen Vorschrift bemisst (VG Hamburg, Beschl. v. 12.6.2020, 14 E 2317/20 n.v.; Beschl. v. 16.6.2020, 14 E 1962/20, n.v.).
  • VG Hamburg, 19.05.2020 - 3 E 2054/20

    Erfolgreicher Eilantrag einer Spielhalle gegen die aus der Corona-Verordnung

    Auszug aus VG Hamburg, 05.08.2020 - 14 E 3102/20
    Aus infektionsschutzrechtlicher Sicht sind diese Betriebe wesentlich vergleichbar (vgl. auch VG Hamburg, Beschl. v. 19.5.2020, 3 E 2054/20, S. 7 BA, abrufbar unter https://justiz.hamburg.de/vg-aktuelles/).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus VG Hamburg, 05.08.2020 - 14 E 3102/20
    Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.2.2012, 1 BvL 14/07, juris Rn. 40 und v. 15.7.1998, 1 BvR 1554/89, juris Rn. 63).
  • VG Hamburg, 12.05.2020 - 14 E 1962/20

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die aus der Corona-Verordnung folgende Untersagung

    Auszug aus VG Hamburg, 05.08.2020 - 14 E 3102/20
    Die Kammer hat in Bezug auf infektionsschutzrechtlich bedingte Betriebsschließungen im Rahmen der Corona-Pandemie bereits entschieden, dass sich die wirtschaftliche Bedeutung der Sache nach dem geschätzten Umsatzverlust für den Zeitraum des Antragseingangs bis zum Außerkrafttreten der streitgegenständlichen Vorschrift bemisst (VG Hamburg, Beschl. v. 12.6.2020, 14 E 2317/20 n.v.; Beschl. v. 16.6.2020, 14 E 1962/20, n.v.).
  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Auszug aus VG Hamburg, 05.08.2020 - 14 E 3102/20
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich vielmehr je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.11.2006, 1 BvL 10/02, juris Rn. 93 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 23.06.2020 - 2 B 222/20

    Vorläufige Außervollzugsetzung der "Corona-Verordnung" bezüglich der Öffnung von

  • OVG Niedersachsen, 14.05.2020 - 13 MN 156/20

    Allgemeiner Gleichheitssatz; Ansteckungsgefahr; Corona-Virus; einstweilige

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • OVG Hamburg, 20.05.2020 - 5 Bs 77/20

    Eilantrag gegen die Schließung von Fitness- und Sportstudios in zweiter Instanz

  • OVG Hamburg, 06.07.2018 - 3 Bs 97/18

    Eilantrag gegen die Untersagung der Abschiebung; Umstellung des Antrages nach

  • VG Hamburg, 30.11.2020 - 7 E 4633/20

    Erfolgloser Antrag (aufgrund Folgenabwägung) eines Wettlokals auf einstweilige

    Das folgt - auch unabhängig von Zweifeln an der Wirksamkeit und Verlässlichkeit eines Hygienekonzeptes (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.11.2020, a.a.O., Rn. 50; OVG Saarlouis, Beschl. v. 12.11.2020, 2 B 313/20, juris Rn. 15; OVG Hamburg, Beschl. v. 18.11.2020, a.a.O., S. 11 f.; Beschl. v. 20.5.2020, a.a.O., Rn. 33; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 4.11.2020, OVG 11 S 94/20, juris Rn. 45; VG Hamburg, Beschl. v. 19.11.2020, a.a.O., S. 12 f.) - daraus, dass diese Schutz- und Hygienemaßnahmen vor Ort ausschließlich Einfluss auf das im unmittelbaren Zusammenhang mit der Wettvermittlungstätigkeit in den Betriebsräumen selbst stehende Infektionsgeschehen, nicht hingegen auf das nach den vorangegangenen Ausführungen maßgebliche und nicht auszuschließende erhöhte Risiko der Ausbreitung von SARS-CoV-2 durch das Verhalten von (möglicherweise infizierten) Besuchern außerhalb der Wettannahmestelle, insbesondere in Form des Weges von und zu derartigen Einrichtungen, zumal bei Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, und des - wie die Antragsgegnerin zurecht hervorhebt - gerade bei Wettannahmestellen, insbesondere bei den auch von der Antragstellerin angebotenen Wetten auf Pferderennen, die nur kurz sind und zeitlich eng aufeinander folgen, d.h. Gewinnchancen in kurzer zeitlicher Abfolge ermöglichen (vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 5.8.2020, 14 E 3102/20, S. 7) - erfahrungsgemäß naheliegenden Verweilens der Kunden vor Ort (d.h. jedenfalls in der Nähe der Betriebsstätte), das durch deren vorübergehende Schließung gleichermaßen verringert werden soll (vgl. hierzu VG Hamburg, Beschl. v. 23.10.2020, a.a.O., Rn. 26).
  • VG Hamburg, 26.10.2020 - 14 E 4379/20

    Stattgebender Beschluss zum Antrag eines Barbetreibers gegen die

    Der Hauptantrag ist sachdienlich dahingehend auszulegen, dass die Antragstellerin hier statt der wörtlich beantragten Feststellung der Nicht-Anwendbarkeit des § 15 Abs. 1 Nr. 7 Corona-VO die einstweilige sanktionsfreie Duldung des Betriebes ihrer drei Gaststätten in der Zeit von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr begehrt (OVG Hamburg, Beschl. v. 20.5.2020, 5 Bs 77/20, juris Rn. 13 ff.; vgl auch VG Hamburg, Beschl. v. 5.8.2020, 14 E 3102/20, abrufbar unter https://justiz.hamburg.de/vg-aktuelles/).
  • VG Hamburg, 26.08.2020 - 9 E 3449/20

    Zur Zulässigkeit einer Jobmesse nach Maßgabe der Corona-Verordnung (teilweise

    Gleichwohl dürfte die Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung im derzeitigen Stadium, in dem von der Phase der schrittweisen Lockerung zu einer weitgehenden Öffnung von Räumen des öffentlichen Lebens übergegangen wurde, höheren Anforderungen unterliegen als noch in der Phase der schrittweisen Lockerungen (vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 5.8.2020, 14 E 3102/20, BA S. 6 f., abrufbar unter https://justiz.hamburg.de/vg-aktuelles/).
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