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   FG München, 22.10.2015 - 14 K 1049/13   

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FG München, 22.10.2015 - 14 K 1049/13 (https://dejure.org/2015,62711)
FG München, Entscheidung vom 22.10.2015 - 14 K 1049/13 (https://dejure.org/2015,62711)
FG München, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - 14 K 1049/13 (https://dejure.org/2015,62711)
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 K 168/20

    Rechtzeitigkeit der Rücknahme eines Einspruchs zur Abwendung einer verbösernden

    Diesem Zweck entsprechend greift § 367 Abs. 2 Satz 2 AO - nur dann - nicht ein, wenn eine Entscheidung zum Nachteil des Steuerpflichtigen ungeachtet der Rücknahme seines Einspruchs nach den allgemeinen Korrekturvorschriften der §§ 172 ff. AO möglich wäre (etwa BFH, Urteile vom 10. November 1989 VI R 124/88, BFHE 159, 405, BStBl. II 1990, 414; vom 25. Februar 2009 IX R 24/08, BFHE 224, 390, BStBl II 2009, 587; vgl. auch FG München, Urteil vom 22. Oktober 2015 14 K 1049/13, juris).
  • FG Saarland, 17.11.2020 - 3 K 1069/17

    Nacherhebung' von Schaumweinsteuer durch einen Schaumweinsteuerbescheid nach

    Aus dem geänderten Bescheid muss sich also die gesamte festgesetzte Schaumweinsteuer entnehmen lassen (vgl. FG München vom 22. Oktober 2015 14 K 1049/13, ZfZ Beilage 2016, Nr. 3, 42 zur Stromsteuer).
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