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   FG München, 29.11.2001 - 14 K 109/99   

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https://dejure.org/2001,16202
FG München, 29.11.2001 - 14 K 109/99 (https://dejure.org/2001,16202)
FG München, Entscheidung vom 29.11.2001 - 14 K 109/99 (https://dejure.org/2001,16202)
FG München, Entscheidung vom 29. November 2001 - 14 K 109/99 (https://dejure.org/2001,16202)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lieferung von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lieferung von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle; Umsatzsteuer 1996, 1997

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Lieferung von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 02.05.1996 - C-231/94

    Faaborg-Gelting Linien / Finanzamt Flensburg

    Auszug aus FG München, 29.11.2001 - 14 K 109/99
    Somit ist der Restaurationsumsatz durch eine Reihe von Vorgängen gekennzeichnet, von denen nur ein Teil in der Lieferung von Nahrungsmitteln besteht, während die Dienstleistungen bei weitem überwiegen (EuGH-Urteil vom 2. Mai 1996 Rs. C-231/94, Faaborg-Gelting Linien, BStBl II 1998, 282 Rdnr. 11 ff.).

    Etwas anderes gilt nach dieser Rechtsprechung hingegen, wenn sich der Umsatz auf Nahrungsmittel "zum Mitnehmen" bezieht und daneben keine Dienstleistungen erbracht werden, die den Verzehr an Ort und Stelle gestalten sollen (EuGH in BStBl II 1998, 282, Rdnr. 14).

  • BFH, 09.11.1988 - I R 200/85

    Pflicht zur Zahlung von Körperschaftsteuer bei Gründungsfest eines Vereins des

    Auszug aus FG München, 29.11.2001 - 14 K 109/99
    Nachhaltig ist eine Tätigkeit in diesem Sinne schon dann, wenn sie von vornherein nur für eine begrenzte Zeit beabsichtigt ist, sie zeitweilig unterbrochen wird oder auch wenn sie sich in größeren Zeitabständen wiederholt (BFH-Urteil vom 21. August 1985 I R 3/82, BStBl II 1986, 92 und Urteil vom 9. November 1988 I R 200/85, BFH/NV 1989, 342 m.w.N.).

    Dafür genügt überdies schon die Bewirtung der Teilnehmer mit Speisen und Getränken, da der Kläger dafür eine entsprechende Anzahl von Personen und Waren bereithalten, die Speisen und Getränke zubereiten, verteilen und verkaufen lassen muss (vgl. BFH in BFH/NV 1989, 342).

  • BFH, 21.08.1985 - I R 3/82

    Der Verkauf von Getränken und Eßwaren bei einer Festveranstaltung eines

    Auszug aus FG München, 29.11.2001 - 14 K 109/99
    Nachhaltig ist eine Tätigkeit in diesem Sinne schon dann, wenn sie von vornherein nur für eine begrenzte Zeit beabsichtigt ist, sie zeitweilig unterbrochen wird oder auch wenn sie sich in größeren Zeitabständen wiederholt (BFH-Urteil vom 21. August 1985 I R 3/82, BStBl II 1986, 92 und Urteil vom 9. November 1988 I R 200/85, BFH/NV 1989, 342 m.w.N.).
  • BFH, 16.03.2000 - V R 27/99

    Speisenverkauf an einem Imbissstand

    Auszug aus FG München, 29.11.2001 - 14 K 109/99
    Denn die Biertische dienen nicht dem Verkauf von Nahrungsmitteln, sondern dem Abstellen des Ess- und Trinkgeschirrs und damit dem Verzehr an Ort und Stelle (vgl. zum Verkauf von Speisen an einem Imbissstand BFH-Urteil vom 16. März 2000 V R 27/99, BStBl II 2000, 484 ).
  • FG Köln, 20.08.2015 - 10 K 3553/13

    Kostümpartys von Karnevalsvereinen gehören in der Karnevalswoche zum

    Der Umstand, dass sich die Durchführung der Veranstaltung in einem größeren zeitlichen Abstand wiederholte, steht der Annahme der Nachhaltigkeit dabei nicht entgegen; auch eine jährlich oder lediglich alle zwei Jahre durchgeführte Veranstaltung ist nachhaltig (vgl. FG München, Urteil vom 29.11.2001 - 14 K 109/99, UStB 2002, 175).
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.05.2010 - 6 K 1104/09

    Kein ermäßigter Steuersatz für Karnevalssitzungen eines schwul-lesbischen Vereins

    Eine jährlich bzw. alle zwei Jahre durchgeführte Veranstaltung ist nachhaltig (FG Münster vom 29. November 2001 14 K 109/99, UStB 2002, 175).
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