Rechtsprechung
FG München, 12.10.2006 - 14 K 1092/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umsatzsteuerrechtliche Aufteilung eines Gesamtentgelts für Pauschalreisen in Eigenleistung und Fremdleistung im Verhältnis der Kosten für Eigenleistungen zu den von Dritten bezogenen Fremdleistungen; Einordnung der durch einen Unternehmer von Dritten bezogenen und an ...
- Judicialis
UStG § ... 10 Abs. 1 S. 2; ; UStG § 25 Abs. 1; ; UStG § 25 Abs. 3; ; Sechsten Richtlinie 77/388/EWG vom 17.05.1977 Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a; ; Sechsten Richtlinie 77/388/EWG vom 17.05.1977 Art. 26 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 25
Besteuerung eines Reisebusunternehmers - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Besteuerung eines Reisebusunternehmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 22.10.1998 - C-308/96
Madgett und Baldwin
Auszug aus FG München, 12.10.2006 - 14 K 1092/04
Die vom Unternehmer im Rahmen eines Gesamtleistungspaktes -wie z.B. einer Pauschalreise -zusätzlich erbrachten eigenen Leistungen sind nach den allgemeinen Regelungen des Umsatzsteuerrechts zu versteuern (zur Auslegung der entsprechenden Regelung in Artikel 26 Absatz 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 -Sechste Richtlinie -vgl. EuGH-Urteil vom 22.Oktober 1998 Rs. C-308/96 und C-94/97, EuGHE 1998, 6229, Rdnr. 35). - EuGH, 22.10.1998 - C-94/97
The Howden Court Hotel - Steuerrecht
Auszug aus FG München, 12.10.2006 - 14 K 1092/04
Die vom Unternehmer im Rahmen eines Gesamtleistungspaktes -wie z.B. einer Pauschalreise -zusätzlich erbrachten eigenen Leistungen sind nach den allgemeinen Regelungen des Umsatzsteuerrechts zu versteuern (zur Auslegung der entsprechenden Regelung in Artikel 26 Absatz 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 -Sechste Richtlinie -vgl. EuGH-Urteil vom 22.Oktober 1998 Rs. C-308/96 und C-94/97, EuGHE 1998, 6229, Rdnr. 35). - FG Münster, 19.08.2003 - 5 K 6965/99
Auszug aus FG München, 12.10.2006 - 14 K 1092/04
Kriterien, nach denen die Marge für die von Dritten bezogenen Leistungen von denjenigen für die Eigenleistungen getrennt berechnet werden können, finden sich weder in § 25 UStG noch in Art. 26 der Sechsten Richtlinie (Urteil des Finanzgericht Münster vom 19. August 2003 5 K 6965/99 U, EFG 2003, 1743).
- FG Schleswig-Holstein, 04.10.2012 - 4 V 30/11
Aufteilung pauschaler Menüpreise auf die dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden …
Sollte dem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 19. August 2003 (5 K 6965/99 U, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2003, 1743) und Finanzgerichts München vom 12. Oktober 2006 (14 K 1092/04 - juris), die Ansicht zu entnehmen sein, dass ausschließlich die zwei vom EuGH in seiner Entscheidung vom 22. Oktober 1998 erörterten Methoden in ihrer dort konkret dargestellten Anwendungsform zur Aufteilung herangezogen werden dürfen und damit auch in einem Fall, in welchem die Markpreise aller Einzelkomponenten vorliegen, eine anteilige Kürzung ausscheiden müsste, so folgte der Senat dieser Ansicht aus den genannten Gründen nicht.Obgleich der Senat keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Bescheide erkennt, war die Beschwerde gemäß § 128 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zuzulassen, um dem BFH im Hinblick auf die Erwägungen in Ziff. 1.) c.) bb.) die Möglichkeit zu geben, sich klarstellend mit den Ausführungen des Finanzgerichts Münster vom 19. August 2003 (…5 K 6965/99 U, a.a.O.) und Finanzgerichts München vom 12. Oktober 2006 (14 K 1092/04, a.a.O.) auseinander zu setzen.