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FG Münster, 06.11.1997 - 14 K 1399/96 E, 14 K 2620/96 F |
Zitiervorschläge
FG Münster, Entscheidung vom 06.11.1997 - 14 K 1399/96 E, 14 K 2620/96 F (https://dejure.org/1997,34169)
FG Münster, Entscheidung vom 06. November 1997 - 14 K 1399/96 E, 14 K 2620/96 F (https://dejure.org/1997,34169)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 06.11.1997 - 14 K 1399/96 E, 14 K 2620/96 F
- BFH, 16.03.2000 - IV R 3/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 21.10.1987 - IX R 156/84
Berichtigung von mechanischen Fehlern beim Erlaß eines Verwaltungsaktes
Auszug aus FG Münster, 06.11.1997 - 14 K 1399/96
Ob ein mechanisches Versehen oder ein die Berichtigung des § 129 AO ausschließender Tatsachen- oder Rechtsirrtum vorliegt, muß nach den Verhältnissen des Einzelfalles beurteilt werden, vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 21.10.1987 -IX R 156/84 -;, BFH/NV 1988, 277.
- BFH, 16.03.2000 - IV R 3/99
Offenbare Unrichtigkeit bei verletzter Amtsermittlungspflicht?
Im Klageverfahren betreffend die Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges zum 31. Dezember 1990 (14 K 2620/96 F) machten die Kläger u.a. geltend, die Voraussetzungen des § 129 AO 1977 lägen nicht vor.Im Klageverfahren betreffend die Herabsetzung der Einkommensteuer 1986 aus Billigkeitsgründen (14 K 1399/96 E) brachten die Kläger vor, eine Billigkeitsmaßnahme sei geboten, weil ihnen durch Verkettung unglücklicher Umstände aus dem Verkauf des Betriebes letztlich nichts verblieben sei.