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   FG Berlin-Brandenburg, 08.09.2010 - 14 K 14074/09   

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https://dejure.org/2010,35613
FG Berlin-Brandenburg, 08.09.2010 - 14 K 14074/09 (https://dejure.org/2010,35613)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.09.2010 - 14 K 14074/09 (https://dejure.org/2010,35613)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. September 2010 - 14 K 14074/09 (https://dejure.org/2010,35613)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irrtümlich nicht als Betriebsausgabe erklärte Umsatzsteuer keine offenbare Unrichtigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Irrtümlich nicht als Betriebsausgabe erklärte Umsatzsteuer keine offenbare Unrichtigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Irrtümlich nicht als Betriebsausgabe erklärte Umsatzsteuer

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.05.2009 - X R 47/08

    Berichtigung eines Steuerbescheids wegen offenbarer Unrichtigkeit - Vom FA

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.09.2010 - 14 K 14074/09
    Zwar ist § 129 AO auch dann anwendbar, wenn die Finanzbehörde offenbar fehlerhafte Angaben des Steuerpflichtigen als eigene übernimmt (zutreffend BFH, Urteil vom 27. Mai 2009 X R 47/08, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2009, 946).

    Eine aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen erforderliche, vom Sachbearbeiter - ggf. unter Verletzung der Amtsermittlungspflicht - jedoch unterlassene Sachverhaltsermittlung ist hingegen kein Fehler, der auf ein bloßes mechanisches Versehen zurückzuführen ist (zutreffend BFH, Urteil vom 27. Mai 2009 X R 47/08, BStBl II 2009, 946).

  • FG Düsseldorf, 06.11.2009 - 8 K 2348/09

    Nichtberücksichtigung nicht ausgewiesener Umsatzsteuerzahlungen als

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.09.2010 - 14 K 14074/09
    Die vorliegend erfolgte fehlerhafte Nichtberücksichtigung von gezahlter Umsatzsteuer als Betriebsausgabe hatte damit ihren Grund nicht in einem rein mechanischen Fehler, sondern sie beruhte auf einer unzureichenden Sachverhaltsaufklärung - damit scheidet die Annahme einer offenbaren Unrichtigkeit im Sinne des § 129 AO aus (vgl. auch das zutreffende Urteil des FG Düsseldorf 8 K 2348/09 vom 06. November 2009, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2010, 544 ).
  • FG Berlin, 26.08.1998 - 8 K 8072/97
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.09.2010 - 14 K 14074/09
    Insbesondere liegt bezüglich des Urteils des FG Berlin 8 K 8072/97 vom 26. August 1998 (Gerling Informationen für wirtschaftsprüfende, rechts- und steuerberatende Berufe - GI - 1999, 45) keine eine Revisionszulassung rechtfertigende Divergenzentscheidung vor.
  • BFH, 27.08.2013 - VIII R 9/11

    Offenbare Unrichtigkeit; Berücksichtigung von Umsatzsteuerzahlungen als

    Die dagegen nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 8. September 2010  14 K 14074/09 als unbegründet ab.
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