Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 29.07.2009 - 14 K 163/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,21500
FG Niedersachsen, 29.07.2009 - 14 K 163/09 (https://dejure.org/2009,21500)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.07.2009 - 14 K 163/09 (https://dejure.org/2009,21500)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - 14 K 163/09 (https://dejure.org/2009,21500)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,21500) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kraftfahrzeugsteuer: Besteuerung eines Wohnmobils

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 2b KraftSt; § 8 Nr. 1 KraftStG; § 12 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG; § 18 Abs. 5 KraftStG; Kraftfahrzeugsteuer; Besteuerung eines Wohnmobils
    Verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung der Neuregelung der Wohnmobilbesteuerung

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Voraussetzungen für die Einstufung als Wohnmobil in der Kfz-Steuer

  • Judicialis

    KraftStG § 2 Abs. 2b; ; KraftStG § 8 Nr. 1; ; KraftStG § 12 Abs. 2 Nr. 1; ; KraftStG § 18 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Änderung eines Kfz-Steuerbescheids für ein Wohnmobil gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Änderung eines Kfz-Steuerbescheids für ein Wohnmobil gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 22.06.1983 - II R 64/82

    Wohnmobil - Hubraum - Gesamtgewicht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.07.2009 - 14 K 163/09
    Derartige Fahrzeuge waren kraftfahrzeugsteuerrechtlich nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur alten Rechtslage als Personenkraftwagen einzustufen und konnten nur dann aufgrund der für Kombinationskraftwagen geltenden Vorschrift des § 23 Abs. 6a StVZO ausnahmsweise als andere Fahrzeuge i.S.d. § 8 Nr. 2 KraftStG nach ihrem zulässigen Gesamtgewicht besteuert werden, wenn ihr verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht über 2.800 Kilogramm lag (vgl. BFH Urteil vom 22. Juni 1983 II R 64/82, BStBl. II 1983, 747 und BFH-Urteil vom 1. Februar 1984 II R 144/81, BStBl. II 1984, 461).

    Der Bundesfinanzhof hat jedoch zur alten Rechtslage, wie oben bereits dargestellt, ausdrücklich entschieden, dass Fahrzeuge, deren Zweck es ist, Personen nicht nur zu befördern, sondern ihnen auch das vorübergehende Wohnen im Fahrzeug und damit eine besondere Art des Reisens zu ermöglichen, kraftfahrzeugsteuerrechtlich Personenkraftwagen sind (vgl. BFH Urteil vom 22. Juni 1983 II R 64/82, BStBl. II 1983, 747).

  • BFH, 14.04.2008 - II B 36/08

    Aussetzung der Vollziehung: Besteuerung von Wohnmobilen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.07.2009 - 14 K 163/09
    Doch liegt in dieser rückwirkenden Neuregelung der Wohnmobilbesteuerung für die Zeit bis zum 31. Dezember 2005 eine Rückwirkung zu Gunsten der Steuerpflichtigen im Hinblick auf die Bemessungsgrundlage und ab dem 1. Januar 2006 hinsichtlich des Steuersatzes, gegen die verfassungsrechtliche Bedenken nicht ersichtlich sind (so ausdrücklich BFH-Beschluss vom 14. April 2008 II B 36/08, [...]).

    Die Fahrzeughalter konnten daher ab diesem Zeitpunkt nicht mehr auf eine fortgesetzte allgemeine Anwendung der bisherigen, oben unter Ziff. I 1 dargelegten Finanzrechtsprechung über den 1. Mai 2005 hinaus vertrauen (Bundestags-Drucksache 16/519, Seite 8; vgl. auch BFH-Beschluss vom 14. April 2008 II B 36/08, UVR 2008, 299).

  • BFH, 01.02.1984 - II R 144/81

    Kfz-Steuer - Kfz mit fest eingebauter Wohneinrichtung - Gesamtgewicht - Wohnmobil

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.07.2009 - 14 K 163/09
    Derartige Fahrzeuge waren kraftfahrzeugsteuerrechtlich nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur alten Rechtslage als Personenkraftwagen einzustufen und konnten nur dann aufgrund der für Kombinationskraftwagen geltenden Vorschrift des § 23 Abs. 6a StVZO ausnahmsweise als andere Fahrzeuge i.S.d. § 8 Nr. 2 KraftStG nach ihrem zulässigen Gesamtgewicht besteuert werden, wenn ihr verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht über 2.800 Kilogramm lag (vgl. BFH Urteil vom 22. Juni 1983 II R 64/82, BStBl. II 1983, 747 und BFH-Urteil vom 1. Februar 1984 II R 144/81, BStBl. II 1984, 461).
  • BFH, 31.03.1998 - VII R 116/97

    Kombinationskraftwagen als Lkw

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.07.2009 - 14 K 163/09
    Dieser Besteuerung lag die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Grunde, wonach Kombinationskraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2.800 Kilogramm ohne Rücksicht auf Typ und Erscheinungsbild nicht als Personenkraftwagen, sondern als anderes Fahrzeug zu beurteilen waren (vgl. BFH-Urteil vom 31. März 1998 VII R 116/97, BStBl II 1998, 487).
  • FG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 V 119/07

    Aussetzung der Vollziehung - Kraftfahrzeugsteuerbescheidänderungen können im

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.07.2009 - 14 K 163/09
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsauffassung des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts im Beschluss vom 23. Januar 2008 3 V 119/07, [...], weil der Wortlaut des § 12 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG eine Einschränkung auf Veränderungen tatsächlicher Art nicht erkennen lässt.
  • BFH, 25.03.1999 - VII B 294/98

    KraftStG; rückwirkende Neufestsetzung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.07.2009 - 14 K 163/09
    Geklärt ist zudem auch, dass bei der Anwendung des § 12 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG nicht lediglich die Neufestsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für den Zeitraum nach Ergehen des betreffenden Festsetzungsbescheids erlaubt ist, sondern ggf. auch rückwirkend von dem Zeitpunkt an, in dem sich die Bemessungsgrundlage oder der einschlägige Steuersatz geändert haben (BFH-Beschluss vom 25. März 1999 VII B 294/98, BFH/NV 1999, 1252).
  • FG Saarland, 07.11.2007 - 2 V 1447/07

    Besteuerung von Wohnmobilen ab 1. Mai 2005

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.07.2009 - 14 K 163/09
    Hinzu kommt, dass es dem Kläger auch möglich gewesen wäre, sich rechtzeitig darauf einzustellen, da auch in den Medien vor bzw. mit Inkrafttreten der Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung auf die höhere Besteuerung für Kombinationskraftfahrzeuge und andere schwere Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2.800 Kilogramm hingewiesen wurde, so z.B. im WDR-Fernsehen in der Sendung "Service-Zeit Verkehr" am 12. April 2005 und in der Sendung "markt" am 2. Mai 2005 (vgl. Beschluss des Finanzgerichts des Saarlandes vom 7. November 2007 2 V 1447/07, [...]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht