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   FG Köln, 16.06.2000 - 14 K 1799/99   

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https://dejure.org/2000,8874
FG Köln, 16.06.2000 - 14 K 1799/99 (https://dejure.org/2000,8874)
FG Köln, Entscheidung vom 16.06.2000 - 14 K 1799/99 (https://dejure.org/2000,8874)
FG Köln, Entscheidung vom 16. Juni 2000 - 14 K 1799/99 (https://dejure.org/2000,8874)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Nachweis der Investitionsabsicht bei Bildung einer Ansparrückslage nach § 7g Abs. 3 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bilanzen - Zum Nachweis der Investitionsabsicht bei Bildung einer Ansparrückslage nach § 7g Abs. 3 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Bildung einer Investitionsrücklage; Berücksichtigung einer Ansparabschreibung bei gewerblichen Einkünften; Nachweis der Investitionsabsicht; Bildung einer gewinnmindernden und damit eigenkapitalschonenden Investitionsrücklage; Senkung der Steuerlast durch ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1309
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 15.12.1999 - X R 23/95

    Fremdfinanzierter Einmalbetrag für Lebensversicherung

    Auszug aus FG Köln, 16.06.2000 - 14 K 1799/99
    Die von § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG geforderte Investitionsabsicht muss sich dabei - wie andere innere Tatsachen auch - anhand objektiver äußerer Merkmale erweisen (vgl. zum Beispiel zur Überschusserzielungsabsicht BFH-Urteil vom 15.12.1999 X R 23/95, BFH/NV 2000, 797 m.w.N.).
  • FG Köln, 21.10.1999 - 13 K 2596/99

    Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht bei Ansparrücklage

    Auszug aus FG Köln, 16.06.2000 - 14 K 1799/99
    dd) Der 13. Senat des Finanzgerichts Köln (Urteil vom 21. Oktober 1999, 13 K 2596/99, EFG 2000, 309 ) hat sich dieser herrschenden Meinung der Literatur im Wesentlichen angeschlossen.
  • BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00

    Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht

    Der Senat teilt nicht die Bedenken des FG Köln im Urteil vom 16. Juni 2000 14 K 1799/99 (EFG 2000, 1309), im Falle eines Verzichts auf den Nachweis der Investitionsabsicht wäre die Regelung nicht mehr mit dem Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu vereinbaren.
  • FG Thüringen, 10.05.2006 - IV 984/02

    (Erhöhung einer Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG)

    Der Beklagte beziehe sich im weiteren auf ein Urteil des Finanzgerichtes Köln vom 16. Juni 2000 (14 K 1799/99; nachfolgend BFH X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184), in dem die tatsächliche Investition zweifelhaft gewesen sei.
  • FG Brandenburg, 14.09.2006 - 5 V 655/06

    Anerkennung der Bildung einer Ansparrücklage im Schätzungsjahr

    Dahinstehen kann deshalb, ob der Antragsteller - wie der Antragsgegner meint - durch die für 2008 behauptete Investition wirtschaftlich und finanziell überfordert wäre und eine dadurch bedingte Unmöglichkeit der Investition einer Rücklagenbildung entgegenstünde (vgl. hierzu FG Köln, Urteil vom 16.06.2000, 14 K 1799/99, EFG 2000, 1390).
  • FG Hessen, 13.12.2000 - 5 K 1843/99

    Ansparabschreibung; Rücklage; Existenzgründer; Betriebseröffnung;

    Aufgrund der vom Kläger gegebenen Begründung ist die Plausibilität der angeblich beabsichtigten Investition anhand äußerer Merkmale nicht nachvollziehbar (vgl. FG Köln, Urteil vom 16. Juni 2000 14 K 1799/99, EFG 2000, 1309 -1310 f.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2001 - 3 V 11/01

    Nachweis der Investitionsabsicht für Ansparabschreibung bzw. Ansparrücklage

    Nach dem Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. Juni 2000 ( 14 K 1799/99, EFG 2000, 1309 , Revision anhängig unter dem Az. X R 51/00) ist erforderlich, dass der Steuerpflichtige seine Investitionsabsicht - wie andere innere Tatsachen auch - anhand objektiver äußerer Merkmale nachweist.
  • FG Düsseldorf, 18.11.2002 - 7 K 7626/00

    Ansparabschreibung; Investitionsabsicht; Finanzierungszusammenhang;

    Anders als in einem vom FG Köln entschiedenen Rechtsstreit (FG Köln vom 16. Juni 2000, 14 K 1799/99, EFG 2000, 1309) steht hier der Erwerb eines Pkw für ca. 70.000 DM nicht in einem krassen Missverhältnis zu den in den Jahren 1998 und 1999 erklärten Umsätzen und Gewinnen des am 01.10.1998 neu angemeldeten Gewerbebetriebes.
  • FG Brandenburg, 06.02.2002 - 4 V 2649/01

    Anforderungen an die Konkretisierung der Investitionsabsicht als Voraussetzung

    Die Rechtsprechung hat diese weitgehend übereinstimmenden Voraussetzungen übernommen und dabei insbesondere auf die wegen § 7g Abs. 3 S. 2 und Abs. 4 und 5 EStG notwendige Konkretisierung der einzelnen begünstigten Wirtschaftsgüter hingewiesen (vgl. Finanzgericht Köln, Urteil vom 21. Oktober 1999, 13 K 2596/99 - Rev. eingelegt (Az. des BFH: XI R 13/00), EFG 2000, 309 ; Finanzgericht Köln, Urteil vom 16. Juni 2000 14 K 1799/99 - Rev. eingelegt (Az. des BFH: X R 51/00), EFG 2000, 1309 ; Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 24. Oktober 2000, II 357/00, DSTRE 2001, 175-176).
  • FG Brandenburg, 02.06.2002 - 4 V 2649/01
    Die Rechtsprechung hat diese weitgehend übereinstimmenden Voraussetzungen übernommen und dabei insbesondere auf die wegen § 7g Abs. 3 S. 2 und Abs. 4 und 5 EStG notwendige Konkretisierung der einzelnen begünstigten Wirtschaftsgüter hingewiesen (vgl. Finanzgericht Köln, Urteil vom 21. Oktober 1999, 13 K 2596/99 - Rev. eingelegt (Az. des BFH: XI R 13/00), EFG 2000, 309 ; Finanzgericht Köln, Urteil vom 16. Juni 2000 14 K 1799/99 - Rev. eingelegt (Az. des BFH: X R 51/00), EFG 2000, 1309 ; Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 24. Oktober 2000 , II 357/00 , DSTRE 2001, 175-176).
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