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   FG München, 25.01.2007 - 14 K 1899/04   

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FG München, 25.01.2007 - 14 K 1899/04 (https://dejure.org/2007,13052)
FG München, Entscheidung vom 25.01.2007 - 14 K 1899/04 (https://dejure.org/2007,13052)
FG München, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - 14 K 1899/04 (https://dejure.org/2007,13052)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betrieb einer Photovoltaikanlage als unternehmerische Tätigkeit; Nutzung eines Gegenstands zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen; Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs in der Investitionsphase

  • Judicialis

    UStG § 2 Abs. 1 S. 1; ; UStG § 2 Abs. 1 S. 3; ; RL. 77/388/EWG Art. 4 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betrieb einer Photovoltaikanlage als unternehmerische Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betrieb einer Photovoltaikanlage als unternehmerische Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Regelmäßige Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlage ist unternehmerische Tätigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mit Stromgewinnung Steuern sparen

  • 123recht.net (Kurzinformation, 21.8.2008)

    Mit Stromgewinnung Steuern sparen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Hauseigene Solaranlage: Voller Vorsteuerabzug bereits in der Investitionsphase möglich

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 876
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 08.03.2001 - V R 24/98

    Vorsteuerabzug bei Gebäudeerrichtung

    Auszug aus FG München, 25.01.2007 - 14 K 1899/04
    c) Des Weiteren ist nicht maßgeblich, ob - wie das FA vorbringt - im Streitjahr 1995 noch kein Strom an EVO geliefert worden ist, denn nach dem Grundsatz des "Sofortabzugs" ist der Vorsteuerabzug bereits in dem Besteuerungs- bzw. Voranmeldungszeitraum zu gewähren, in dem die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG erfüllt sind (vgl. EuGHUrteile vom 8. Juni 2000 Rs. C- 400/98 - Breitsohl -, Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 2000, 329 und vom 8. Juni 2000 Rs. C-396/98 - Schlossstrasse -, UVR 2000, 308; BFHUrteil vom 8. März 2001 V R 24/98, BFH/NV 2001, 876).

    Maßgebend für die Überprüfung der durch objektive Anhaltspunkte belegten Verwendungsabsicht ist der jeweilige Zeitpunkt des Leistungsbezugs, zu dem das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht (Art. 17 Abs. 1 i.V.m. Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG; BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 876).

  • EuGH, 08.06.2000 - C-400/98

    Breitsohl

    Auszug aus FG München, 25.01.2007 - 14 K 1899/04
    c) Des Weiteren ist nicht maßgeblich, ob - wie das FA vorbringt - im Streitjahr 1995 noch kein Strom an EVO geliefert worden ist, denn nach dem Grundsatz des "Sofortabzugs" ist der Vorsteuerabzug bereits in dem Besteuerungs- bzw. Voranmeldungszeitraum zu gewähren, in dem die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG erfüllt sind (vgl. EuGHUrteile vom 8. Juni 2000 Rs. C- 400/98 - Breitsohl -, Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 2000, 329 und vom 8. Juni 2000 Rs. C-396/98 - Schlossstrasse -, UVR 2000, 308; BFHUrteil vom 8. März 2001 V R 24/98, BFH/NV 2001, 876).

    Er braucht die Aufnahme des tatsächlichen Betriebs seines Unternehmens nicht abzuwarten, sondern kann den sofortigen Vorsteuerabzug aus den ersten Investitionsausgaben tätigen, wenn er die Erklärung, zu besteuerten Umsätzen führende wirtschaftliche Tätigkeiten aufnehmen zu wollen, in gutem Glauben abgegeben hat und dies durch objektive Anhaltspunkte belegt (EuGH-Urteil vom 8. Juni 2000 Rs. C-400/98, a.a.O.).

  • BFH, 12.12.1996 - V R 23/93

    Zur Unternehmereigenschaft bei der Vermietung eines Wohnmobils

    Auszug aus FG München, 25.01.2007 - 14 K 1899/04
    In diesem Fall kann der Vergleich zwischen den Umständen, unter denen der Betreffende den Gegenstand tatsächlich nutzt, und den Umständen, unter denen die entsprechende wirtschaftliche Tätigkeit gewöhnlich ausgeübt wird, eine der Methoden darstellen, mit denen geprüft werden kann, ob die betreffende Tätigkeit zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen ausgeübt wird (Urteil des Europäischen Ge7 richtshofs -EuGH- vom 26. September 1996 Rs. C-230/94, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer- Recht -UVR- 1996, 338; Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 12. Dezember 1996 V R 23/93, BStBl II 1997, 368).
  • EuGH, 29.02.1996 - C-110/94

    Inzo / Belgischer Staat

    Auszug aus FG München, 25.01.2007 - 14 K 1899/04
    Danach kann der Vorsteuerabzug bereits in der Investitionsphase geltend gemacht werden, denn eine unternehmerische Tätigkeit liegt bereits dann vor, wenn eine wirtschaftliche Betätigung ernsthaft beabsichtigt und diese Absicht durch objektive Merkmale nach9 gewiesen wird (EuGH-Urteil vom 29. Februar 1996 Rs. C-110/94, BStBl II 1996, 655).
  • EuGH, 08.06.2000 - C-396/98

    Schloßstraße

    Auszug aus FG München, 25.01.2007 - 14 K 1899/04
    c) Des Weiteren ist nicht maßgeblich, ob - wie das FA vorbringt - im Streitjahr 1995 noch kein Strom an EVO geliefert worden ist, denn nach dem Grundsatz des "Sofortabzugs" ist der Vorsteuerabzug bereits in dem Besteuerungs- bzw. Voranmeldungszeitraum zu gewähren, in dem die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG erfüllt sind (vgl. EuGHUrteile vom 8. Juni 2000 Rs. C- 400/98 - Breitsohl -, Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 2000, 329 und vom 8. Juni 2000 Rs. C-396/98 - Schlossstrasse -, UVR 2000, 308; BFHUrteil vom 8. März 2001 V R 24/98, BFH/NV 2001, 876).
  • EuGH, 26.09.1996 - C-230/94

    Enkler / Finanzamt Homburg

    Auszug aus FG München, 25.01.2007 - 14 K 1899/04
    In diesem Fall kann der Vergleich zwischen den Umständen, unter denen der Betreffende den Gegenstand tatsächlich nutzt, und den Umständen, unter denen die entsprechende wirtschaftliche Tätigkeit gewöhnlich ausgeübt wird, eine der Methoden darstellen, mit denen geprüft werden kann, ob die betreffende Tätigkeit zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen ausgeübt wird (Urteil des Europäischen Ge7 richtshofs -EuGH- vom 26. September 1996 Rs. C-230/94, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer- Recht -UVR- 1996, 338; Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 12. Dezember 1996 V R 23/93, BStBl II 1997, 368).
  • BFH, 11.04.2008 - V R 10/07

    Vorsteuerabzug beim Erwerb einer Photovoltaikanlage?

    b) Hinzuweisen ist auch darauf, dass bei ähnlichen Sachverhalten die rechtskräftigen Urteile des FG Münster vom 5. Dezember 2006 15 K 2813/03 U (EFG 2007, 1114) und des FG München vom 25. Januar 2007 14 K 1899/04 (EFG 2007, 876) zu einem anderen Ergebnis als das Urteil der Vorinstanz gekommen sind.

    bb) Entgegen der Ansicht des FG München (in EFG 2007, 876) reicht es insoweit nicht aus, wenn aufgrund der Planung und Auslegung einer Photovoltaikanlage und der Gesamtumstände objektiv belegt ist, dass bereits im Jahr der Anschaffung der Anlage die Absicht bestand, damit Strom gegen Entgelt in das öffentliche Stromnetz einspeisen zu wollen.

  • OLG Hamm, 24.02.2012 - 19 U 151/11

    Widerrufsrecht beim Erwerb einer Photovoltaikanlage

    Die Finanzgerichte (vgl. etwa FG München EFG 2007, 876 f.) gehen ebenfalls von einer Gesamtbetrachtung der Umstände des Einzelfalls aus, wobei die Beurteilung namentlich an der Planung und Auslegung der Anlage ausgerichtet wird.
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