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   FG München, 09.02.2017 - 14 K 2081/15   

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https://dejure.org/2017,14410
FG München, 09.02.2017 - 14 K 2081/15 (https://dejure.org/2017,14410)
FG München, Entscheidung vom 09.02.2017 - 14 K 2081/15 (https://dejure.org/2017,14410)
FG München, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - 14 K 2081/15 (https://dejure.org/2017,14410)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Bundesfinanzhof

  • BAYERN | RECHT

    UStG 12 Abs. 2 Nr. 1; UStG 12 Abs. 1; UStG 12 Anlage 2; UStG § 3 Abs. 1; UStG § 3 Abs. 9; DVO (EU) Nr. 282/2011 Art. 6 Abs. 2
    Umsätze aus dem Essenverkauf an einem Verkaufsstand mit dem ermäßigten Steuersatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Bundesfinanzhof, Befähigung zum Richteramt

  • ra.de
  • rewis.io

    Umsätze aus dem Essenverkauf an einem Verkaufsstand mit dem ermäßigten Steuersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Essensverkauf durch einen selbständigen Grillstand in einem traditionellen bayerischen Biergarten als Dienstleistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Essensverkauf durch einen selbständigen Grillstand in einem traditionellen bayerischen Biergarten als dem Regelsteuersatz unterliegende Dienstleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 948
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 30.06.2011 - V R 18/10

    Abgrenzung Lieferung und Restaurationsleistung - Verzehrvorrichtungen als

    Auszug aus FG München, 09.02.2017 - 14 K 2081/15
    Nicht begünstigt sind sonstige Leistungen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Juni 2011 V R 18/10, BStBl II 2013, 246).

    Im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung ist die qualitative und nicht nur quantitative Bedeutung der Dienstleistungselemente im Vergleich zu den Elementen einer Lieferung von Gegenständen zu bestimmen (BFH-Urteile vom 30. Juni 2011 V R 35/08, BStBl II 2013, 244; in BStBl II 2013, 246).

    Für die Streitjahre gilt, dass die Abgabe von Standardspeisen wie z. B. von Bratwürsten und Pommes frites grundsätzlich eine Lieferung ist (BFH-Urteil in BStBl II 2013, 246; ab 1. Juli 2011 nicht mehr auf die Komplexität der Speisen abstellend: Art. 6 Abs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem).

    Beim Bereitstellen von Bierzeltgarnituren, deren Auf- und Abbau sowie deren Reinigung einen gewissen personellen Einsatz erfordern, wird regelmäßig die Schwelle zum Restaurationsumsatz und damit zur Dienstleistung überschritten (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2013, 246, Rz 38).

    Verzehrvorrichtungen sind bei der Abgrenzung zwischen Lieferung und Dienstleistung aber nur zu berücksichtigen, wenn sie vom Leistenden ausschließlich dazu bestimmt wurden, den Verzehr von Lebensmitteln möglicherweise zu erleichtern (BFH-Urteil in BStBl II 2013, 246, Rz 32).

  • BFH, 08.06.2011 - XI R 33/08

    Verkauf von zubereiteten Pizzateilen an einem Imbissstand -

    Auszug aus FG München, 09.02.2017 - 14 K 2081/15
    Das BFH-Urteil vom 8. Juni 2011 XI R 33/08 (BFH/NV 2011, 1927) steht nicht entgegen.

    Das war nach dem Sachverhalt des BFH-Urteils in BFH/NV 2011, 1927 nicht der Fall.

  • BFH, 30.06.2011 - V R 35/08

    Abgrenzung Lieferung und Restaurationsleistung - Leistungen des Betreibers eines

    Auszug aus FG München, 09.02.2017 - 14 K 2081/15
    Im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung ist die qualitative und nicht nur quantitative Bedeutung der Dienstleistungselemente im Vergleich zu den Elementen einer Lieferung von Gegenständen zu bestimmen (BFH-Urteile vom 30. Juni 2011 V R 35/08, BStBl II 2013, 244; in BStBl II 2013, 246).
  • BFH, 08.03.2012 - V R 30/09

    Steuerfreiheit heileurythmischer Leistungen - Nachweis der erforderlichen

    Auszug aus FG München, 09.02.2017 - 14 K 2081/15
    Denn nach dem Prinzip der Abschnittsbesteuerung ist jeder Besteuerungszeitraum gesondert zu beurteilen (vgl. BFH-Urteil vom 8. März 2012 V R 30/09, BStBl II 2012, 623, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 07.04.2016 - 6 K 132/15

    Umsatzsteuer: Aufteilung von Speiseumsätzen in Lieferungen zum ermäßigten

    Auszug aus FG München, 09.02.2017 - 14 K 2081/15
    Leistet jedoch ein Dritter an den Unternehmer und dieser wiederum an den Kunden, handelt es sich um ein Dienstleistungselement des die Speise abgebenden Unternehmers, das in die Gesamtbetrachtung mit einzubeziehen ist (Finanzgericht Hamburg vom 7. April 2016 6 K 132/15, Mehrwertsteuer-Recht -MwStR- 2016, 728; vgl. UStAE 2015/2016 Abschn. 3.6 Abs. 5 Satz 3 ff.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - 7 K 7248/14

    Umsatzsteuer 2011

    Auszug aus FG München, 09.02.2017 - 14 K 2081/15
    Der Senat braucht hier nicht zu entscheiden, ob er sich der weitergehenden Auffassung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 13. Oktober 2016 (7 K 7248/14, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2017, 162) anschließt, wonach bei der Bestimmung der Dienstleistungselemente dem Unternehmer solche Verzehrvorrichtungen eines Dritten wie eigene zuzurechnen seien, die aus objektiver Verbrauchersicht den Eindruck erweckten, ihm zu gehören.
  • BFH, 24.07.2017 - XI B 37/17

    Speisenabgabe in einem Bayerischen Biergarten unterliegt dem Regelsteuersatz -

    Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 9. Februar 2017  14 K 2081/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 948 veröffentlicht.

  • FG München, 26.07.2018 - 14 K 2036/16

    "Steckerlfisch"-Verkauf in einem traditionellen bayerischen Biergarten als

    Der Sachverhalt unterscheide sich von dem dem Urteil des Finanzgerichts (FG) München vom 9. Februar 2017 14 K 2081/15 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2017, 94) zugrundeliegenden.
  • FG Niedersachsen, 24.11.2022 - 5 K 57/22

    Biergarten; ermäßigter Steuersatz; Restaurationsumsatz; Steuersatz

    Die Vermietung erfolgte damit augenscheinlich in einem Gesamtkonzept "Biergarten", bei dem wesentlich ist, dass dem Besucher nicht nur Speisen und Getränke in Selbstbedienung, sondern eine angenehme Umgebung zum Verzehr im Freien geboten wird (ebenso bereits für eine vergleichbare Sachverhaltskonstellation in bayerischen Biergärten: Finanzgericht München, Urteile vom 9. Februar 2017 14 K 2081/15 , EFG 2017, 948 und vom 26. Juli 2018 14 K 2036/16 , EFG 2019, 2070).
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