Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 13.12.2001 - 14 K 217/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurkosten als außergewöhnliche Belastung; Krankheitskosten als berücksichtigungsfähige Aufwendungen ; Weiterer Aufenthalt am Kurort nach Beendigung der Kur
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 33 Abs. 2; EStG § 33 Abs. 1
Anerkennung der Aufwendungen für einen Kuraufenthalt am Toten Meer als außergewöhnliche Belastung ohne vor Kurantritt ausgestellte amtsärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit dieser Kur; Nachträglich ausgestelltes amtsärztliches Attest; Einkommensteuer 1999 - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Anerkennung der Aufwendungen für einen Kuraufenthalt am Toten Meer als außergewöhnliche Belastung ohne vor Kurantritt ausgestellte amtsärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit dieser Kur - Nachträglich ausgestelltes amtsärztliches Attest - Einkommensteuer 1999
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 13.12.2001 - 14 K 217/00
- BFH, 17.07.2003 - III R 5/02
Papierfundstellen
- EFG 2002, 467
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 29.10.1992 - III R 232/90
Aufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung in einer Kur als …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2001 - 14 K 217/00
Wegen der Schwierigkeiten, die medizinische Indikation von Maßnahmen zu beurteilen, die ihrer Art. nach nicht stets und eindeutig allein der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen können, ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Oktober 1992 - III R 232/90, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1993, 231) grundsätzlich ein vor Beginn der betreffenden Maßnahme ausgestelltes amtsärztliches Gutachten, aus welchem sich die medizinische Notwendigkeit dieser Maßnahme klar ergibt, erforderlich. - BFH, 15.11.1999 - III B 76/99
Zwangläufigkeit von Heilbehandlungskosten
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2001 - 14 K 217/00
Wie das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 09. Juli 1999 3 K 6743/98 (vergleiche auch BFH Beschluss vom 15. November 1999 III B 76/99, BFH/NV 2000, 697 ) zutreffend ausführt, ergibt sich die Notwendigkeit der Vorlage eines amtsärztlichen Attestes gerade im Hinblick auf Maßnahmen, die nicht ihrer Art. nach eindeutig nur der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen, sondern die auch von Gesunden ergriffen werden, um ihre Gesundheit zu erhalten, ihr Wohlbefinden zu steigern oder ihre Freizeit sinnvoll und erfüllt zu gestalten.
- BFH, 11.11.2010 - VI R 17/09
Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich; Verzicht …
Im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist daher angezeigt, vom Verlangen einer vorherigen Begutachtung Abstand zu nehmen (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Dezember 2001 14 K 217/00, EFG 2002, 467) und zu den allgemeinen Beweisregeln zurückzukehren. - BFH, 17.07.2003 - III R 5/02
Außergewöhnliche Belastung, Klima-Heilbehandlung am Toten Meer
Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 467 veröffentlicht.