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   FG Berlin-Brandenburg, 16.04.2008 - 14 K 2286/05 B   

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https://dejure.org/2008,5163
FG Berlin-Brandenburg, 16.04.2008 - 14 K 2286/05 B (https://dejure.org/2008,5163)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.04.2008 - 14 K 2286/05 B (https://dejure.org/2008,5163)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. April 2008 - 14 K 2286/05 B (https://dejure.org/2008,5163)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Abziehbarkeit von Aufwendungen als Werbungskosten; Voraussetzungen der Abziehbarkeit von auf ein Gebäude entfallenden Aufwendungen; Unterschiedlich genutzte Gebäudeteile in gemischt genutzten Gebäuden als selbstständige Wirtschaftsgüter i.S.d. § 9 Abs. ...

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Kürzung der Werbungskosten für ein ursprünglich Vermietungszwecken dienendes Wohn- und Geschäftshaus bei bauordnungsrechtlicher Nutzungsuntersagung für einzelne Gebäudeteile

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Kürzung der Werbungskosten für ein ursprünglich Vermietungszwecken dienendes Wohn- und Geschäftshaus bei bauordnungsrechtlicher Nutzungsuntersagung für einzelne Gebäudeteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vermietung - Teilweise Nichtvermietung wegen Nutzungsuntersagung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Werbungskosten für unvermietbare Wohnungen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für unvermietbare Wohnungen können Werbungskosten sein

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1371
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 15.11.2005 - IX R 3/04

    Vergleichszahlung wegen des Rücktritts vom Vertrag und Prozesskosten als vorab

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.04.2008 - 14 K 2286/05
    Der Umstand, dass die Miete von den Mietern nie entrichtet wurde und auch zwangsweise nicht beigetrieben werden konnte, löst den Zusammenhang der Aufwendungen mit der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung nicht, denn es kommt nur auf die Zweckrichtung der Aufwendungen, nicht jedoch auf den Eintritt des bezweckten Erfolges an (vgl. BFH, Urteil vom 15.11.2005 IX R 3/04, BStBl II 2006, 258).

    Nach der zutreffenden höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH, Urteil vom 15.11.2005 IX R 3/04, BStBl II 2006, 258) wirkt der durch die Absicht der Einkünfteerzielung begründete Veranlassungszusammenhang fort, solange er nicht durch eine der privaten Vermögenssphäre zuzurechnende neue Veranlassung überlagert wird.

  • BFH, 20.01.2004 - IV B 203/03

    Vermietung und Verpachtung: Veräußerungsverluste als Werbungskosten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.04.2008 - 14 K 2286/05
    Aufwendungen für die Anschaffung und das Halten eines Wirtschaftsguts können auch dann Werbungskosten bei den Einkünften aus der Vermietung anderer Wirtschaftsgüter sein, sofern erstere eingesetzt werden, um letztere vermieten zu können (BFH, Beschluss vom 20.01.2004 IV B 203/03, BStBl II 2004, 355 zu Verlusten aus der Anschaffung von Ersatzwohnraum, die erfolgt war, um andere Räume weiterhin als Arztpraxen vermieten zu dürfen).
  • BFH, 25.09.2007 - IX R 43/06

    Vermietung - Erhaltungsaufwand für teilvermietetes Zweifamilienhaus

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.04.2008 - 14 K 2286/05
    Das Gebäude bestand sowohl beim Kauf als auch nach der Nutzungsuntersagung aus lediglich zwei Wirtschaftsgütern: Gewerbeeinheit und Mietwohnungen, denn bei gemischt genutzten Gebäuden bilden die unterschiedlich genutzten Gebäudeteile selbständige Wirtschaftsgüter (ständige Rechtsprechung: BFH, Urteil vom 25.09.2007 IX R 43/06, BFH/NV 2008, 208; grundlegend Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26.11.1973 GrS 5/71, BStBl II 1974, 132; vgl. auch den Rechtsgedanken in § 7 Abs. 5a EStG).
  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.04.2008 - 14 K 2286/05
    Das Gebäude bestand sowohl beim Kauf als auch nach der Nutzungsuntersagung aus lediglich zwei Wirtschaftsgütern: Gewerbeeinheit und Mietwohnungen, denn bei gemischt genutzten Gebäuden bilden die unterschiedlich genutzten Gebäudeteile selbständige Wirtschaftsgüter (ständige Rechtsprechung: BFH, Urteil vom 25.09.2007 IX R 43/06, BFH/NV 2008, 208; grundlegend Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26.11.1973 GrS 5/71, BStBl II 1974, 132; vgl. auch den Rechtsgedanken in § 7 Abs. 5a EStG).
  • BFH, 27.10.1998 - IX R 44/95

    Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.04.2008 - 14 K 2286/05
    Auf ein Gebäude entfallene Aufwendungen sind analog der Aufteilung des Gebäudes in Wirtschaftgüter aufzuteilen und als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder private Aufwendungen zu qualifizieren (BFH, Urteil vom 27.10.1998 IX R 44/95, BStBl II 1999, 676).
  • FG München, 10.05.2004 - 9 V 1082/04

    Bestimmung der Voraussetzungen für die Absetzbarkeit der Aufwendungen für eine

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.04.2008 - 14 K 2286/05
    Aufwendungen für ein nicht mehr vermietbares Objekt, das nach vorheriger auf Dauer angelegter Vermietung leer steht, sind als Werbungskosten abziehbar, solange der Steuerpflichtige den Entschluss, es zur Einkunftserzielung einzusetzen, nicht endgültig aufgegeben hat (FG München, Beschluss vom 10.05.2004 9 V 1082/04, [...]).
  • FG Hamburg, 16.03.1981 - VI 43/79
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.04.2008 - 14 K 2286/05
    Der Senat sieht sich in dieser Auffassung durch die Rechtsprechung des Finanzgerichts Hamburg (Urteil vom 16.03.1981 VI 43/79, EFG 1981, 455) zur Nutzungswertbesteuerung nach § 21a EStG 1977 bestätigt, wonach die teilweise Unbenutzbarkeit eines im Übrigen selbst genutzten Hauses nichts an der Berechnung des Nutzungswertes für das gesamte Haus ändere, da die Unbenutzbarkeit einzelner Gebäudeteile nicht deren Zuordnung zu einer eigenständig relevanten Einkunftsquelle zur Folge habe.
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