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   FG Düsseldorf, 21.01.2010 - 14 K 2364/08 E   

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https://dejure.org/2010,6136
FG Düsseldorf, 21.01.2010 - 14 K 2364/08 E (https://dejure.org/2010,6136)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.01.2010 - 14 K 2364/08 E (https://dejure.org/2010,6136)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 14 K 2364/08 E (https://dejure.org/2010,6136)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinzurechnung von Kindergeld i.R.d. Günstigerprüfung nach § 31 S. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) im Veranlagungszeitraum 2004 nach Erledigterklärung der Hauptsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinzurechnung von Kindergeld trotz Verzicht; Maßgeblichkeit des Kindergeldanspruchs im Veranlagungszeitraum; Günstigerprüfung; Kindergeld; Festsetzungsverjährung; Kindergeldanspruch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Hinzurechnung von Kindergeld trotz Verzicht - Maßgeblichkeit des Kindergeldanspruchs im Veranlagungszeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kindergeld immer geltend machen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zur Hinzurechnung von Kindergeld im Rahmen der Günstigerprüfung nach § 31 S. 4 EStG

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Kindergeld ist ausreichend für die Hinzurechnung im Rahmen der steuerlichen Günstigerprüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 650
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.12.2006 - VII B 7/06

    Kindergeld; Rückzahlungsanspruch der FK; unterlassene Vertagung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.01.2010 - 14 K 2364/08
    Auch der Bundesfinanzhof - BFH - führt im Beschluss vom 15. Dezember 2006 VII B 7/06 (Sammlung aller nicht amtlich und amtlich veröffentlichten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2007, 908) im Zusammenhang mit der Frage, ob bei Abzug des Freibetrags im Rahmen der Günstigerprüfung die Einkommensteuer um den Anspruch auf Kindergeld zu erhöhen sei, aus, es sei unerheblich, "ob Kindergeld gezahlt worden ist oder nicht, oder ob es - wie im Streitfall - zurückgefordert wird".
  • BFH, 28.04.2009 - III B 36/08

    Keine Anwendung des SGB X auf Kindergeldverfahren nach dem EStG - Kindergeld als

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.01.2010 - 14 K 2364/08
    Verfahrensrechtlich hat die Zahlung des Kindergeldes nach dem EStG als Steuervergütung zur Folge, dass im Verwaltungsverfahren die AO anzuwenden ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des BFH vom 28. April 2009 III B 36/08, BFH/NV 2009, 1595 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.01.2010 - 14 K 2364/08
    Diese Beurteilung steht auch nicht im Widerspruch zum grundgesetzlich verankerten Gebot der Sicherung des Familienexistenzminimums und zwangsläufiger kindbedingter Aufwendungen (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 10. November 1998 2 BvL 42/93, Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE - 99, 246, 259, und vom 13. Oktober 2009 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164, 175).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.01.2010 - 14 K 2364/08
    Diese Beurteilung steht auch nicht im Widerspruch zum grundgesetzlich verankerten Gebot der Sicherung des Familienexistenzminimums und zwangsläufiger kindbedingter Aufwendungen (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 10. November 1998 2 BvL 42/93, Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE - 99, 246, 259, und vom 13. Oktober 2009 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164, 175).
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2012 - 8 K 15238/08

    Hinzurechnung des Anspruchs auf Kindergeld bei der Günstigerprüfung unabhängig

    Auf Grund dessen kommt es nicht darauf an, ob Kindergeld beantragt wird, in welcher Höhe, wann und an wen es gezahlt worden ist, ob es zurückgeführt wird und ob der Anspruch verfahrensrechtlich noch durchgesetzt werden kann (vgl. Loschelder in Schmidt, EStG , 30. Aufl., § 31 Rz. 11 und FG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2010, 14 K 2364/08 E, EFG 2010, 650 -651).

    Der Senat hat die Revision unter Berücksichtigung der beim Bundesfinanzhof zum Az. V R 59/10 anhängigen Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 21. Januar 2010, 14 K 2364/08 E (a.a.O.) wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

  • FG Köln, 05.02.2020 - 14 K 1612/19

    Einkommensteuer: Im Veranlagungszeitraum abstrakt bestehender Kindergeldanspruch

    Selbst wenn das Finanzamt an die Entscheidung der Familienkasse nicht gebunden sein sollte, da es ohne Bindung an den Kindergeldablehnungsbescheid selbständig zu prüfen hat, ob ein Kindergeldanspruch besteht (vgl. BFH-Urteil vom 20.12.2012 III R 29/12, BFH/NV 2013, 723), wären die Voraussetzungen für eine Hinzurechnung nach § 31 Satz 4 EStG erfüllt, da nach Ablauf des Veranlagungszeitraums den Kindergeldanspruch ausschließende Tatsachen, wie eine Nichtbeantragung des Kindergeldes (§ 67 EStG), die Hinzurechnung auf der Basis eines abstrakten Anspruchs auf Kindergeld nicht ausschließen können (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2010 14 K 2364/08 E, juris).
  • FG Hamburg, 04.04.2012 - 2 K 9/12

    Anrechnung von Kindergeld gem. § 31 Satz 4 EStG auch bei Auszahlung an den

    Der Beklagte geht zu Recht davon aus, dass dem Kläger im Streitjahr ein Kindergeldanspruch seiner Tochter A zustand, der gemäß § 31 Satz 4 EStG im Umfang des Kinderfreibetrages nach § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG und somit zur Hälfte in die Vergleichsrechnung einzubeziehen war, ohne dass es dabei darauf ankommt, ob und an wen das Kindergeld ausgezahlt worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 15.12.2006 VII B 7/06, BFH/NV 2007, 908; FG München, Urteil vom 04.12.2009 1 K 2871/07, EFG 2011, 63; FG Düsseldorf. Urteil vom 21.01.2010 14 K 2364/08 E, EFG 2010, 650, Rev. anhängig unter BFH V R 59/10).
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