Rechtsprechung
FG München, 30.03.2007 - 14 K 2502/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Aufhebung ergangener Schätzungsbescheide für die Umsatzsteuer durch das Finanzamt (FA); Selbst grobe Schätzungsfehler bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen als regelmäßig nur zur Rechtswidrigkeit eines Schätzungsbescheides ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO (1977) § 152 Abs. 1; AO (1977) § 162
Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 28.12.2001 - V B 148/01
Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides; grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus FG München, 30.03.2007 - 14 K 2502/05
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) führen selbst grobe Schätzungsfehler bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen regelmäßig nur zur Rechtswidrigkeit und nicht zur Nichtigkeit des Schätzungsbescheids; anders verhält es sich nur, wenn das FA bewusst und willkürlich zum Nachteil des Steuerpflichtigen schätzt (vgl. Beschluss des BFH vom 28. Dezember 2001 V B 148/01, BFH/NV 2002, 682). - BFH, 20.12.2000 - I R 50/00
Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG
Auszug aus FG München, 30.03.2007 - 14 K 2502/05
"Strafschätzungen" eher enteignungsgleichen Charakters gilt es zu vermeiden (vgl. BFH vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BStBl II 2001, 381). - BFH, 17.03.1997 - I B 123/95
Gesteigerte Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 AO bei Darlehensgewährungen und …
Auszug aus FG München, 30.03.2007 - 14 K 2502/05
Sie muss es daher gegen sich gelten lassen, dass für sie nachteilige Schlussfolgerungen gezogen werden (Beschluss des BFH vom 17. März 1997 I B 123/95, BFH/NV 1997, 730).
- FG Hamburg, 28.02.2008 - 4 K 307/07
Abgabenordnung; Prozessrecht: Nichtigkeit eines Steuerbescheids
Allerdings hat jede Schätzung von Besteuerungsgrundlagen (§ 162 Abs. 1 AO) zur unabdingbaren Voraussetzung, dass die Behörde in sich schlüssig und nachvollziehbar darlegt, welche Schätzungserwägungen sie angestellt hat (vgl. nur FG München, Urteil vom 30.3.2007, 14 K 2502/05, juris; FG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2002, 17 K 7587/99 E, juris; BFH, Urteil vom 18.12.1984, VII R 195/82, juris). - FG Hamburg, 17.12.2007 - 4 V 371/07
Abgabenordnung, Prozessrecht: Nichtigkeit eines Steuerbescheides - Zulässigkeit …
Allerdings hat jede Schätzung von Besteuerungsgrundlagen (§ 162 Abs. 1 AO) zur unabdingbaren Voraussetzung, dass die Behörde in sich schlüssig und nachvollziehbar darlegt, welche Schätzungserwägungen sie angestellt hat (vgl. nur FG München, Urteil vom 30.03.2007, 14 K 2502/05, [...]; FG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2002, 17 K 7587/99 E, [...]; BFH, Urteil vom 18.12.1984, VII R 195/82, [...]).