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FG Münster, 10.01.1991 - 14 K 2976/88 AO |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1991, 1155
Wird zitiert von ...
- FG Köln, 18.09.2014 - 4 K 4021/11
Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit einer Aufrechnung
Entsprechend habe das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 10.1.1991 14 K 2976/88 zu der seinerzeit noch gültigen Konkursordnung - KO - entschieden, dass Konkursanfechtung (§ 30 KO) und konkursrechtliches Aufrechnungsverbot (§ 55 KO) als Mittel, einem Konkursgläubiger eine Befriedigung nach Ausbruch und in Kenntnis der wirtschaftlichen Krise des Gemeinschuldners zu verwehren, selbstständig nebeneinander stünden.Die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 10.1.1991 14 K 2976/88) und des OLG Hamm (Beschluss vom 4.4.2003 27 W 2/03) sei insoweit als überholt anzusehen.
Soweit das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 10. Januar 1991 14 K 2976/88, EFG 1991, 587, zu der seinerzeit noch gültigen Konkursordnung - KO - entschieden hat, dass Konkursanfechtung (§ 30 KO) und konkursrechtliches Aufrechnungsverbot (§ 55 KO) als Mittel, einem Konkursgläubiger eine Befriedigung nach Ausbruch und in Kenntnis der wirtschaftlichen Krise des Gemeinschuldners zu verwehren, selbstständig nebeneinander stünden, konnte in diesem Urteil die vorstehend zitierte Rechtsprechung des BGH, der der erkennende Senat folgt, noch nicht berücksichtigt werden.