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   VG Berlin, 31.05.2011 - 14 K 31.10   

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https://dejure.org/2011,10886
VG Berlin, 31.05.2011 - 14 K 31.10 (https://dejure.org/2011,10886)
VG Berlin, Entscheidung vom 31.05.2011 - 14 K 31.10 (https://dejure.org/2011,10886)
VG Berlin, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - 14 K 31.10 (https://dejure.org/2011,10886)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 HeilprG, § 2 HeilprG, § 2 Abs 1 Buchst g HeilprGDV 1, § 2 Abs 1 Buchst i HeilprGDV 1, Art 3 Abs 3 S 2 GG
    Heilpraktiker - Erteilung einer beschränkten Heilpraktikererlaubnis im Fall eines blinden Bewerbers

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Heilpraktikererlaubnis - Individuelle Beschränkung einer Erlaubnis zur selbständigen Ausübung - blinder Heilpraktiker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Blindheit schließt Zulassung als Heilpraktikerin nicht generell aus

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die blinde Heilpraktikerin

  • lto.de (Kurzinformation)

    Blindheit schließt Zulassung als Heilpraktikerin nicht aus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Blindheit schließt Zulassung als Heilpraktikerin nicht generell aus

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2011 - 14 K 31.10
    Hintergrund war damals die Absicht, den Berufsstand der Heilpraktiker auf lange Sicht zu beseitigen und ein Ärztemonopol einzuführen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 1988 - 1 BvR 482/84 u.a. -, BVerfGE 78, 179, bei juris Rn. 2 ff.).

    Diese Bewerber müssen in der regulären Kenntnisprüfung ihren heilpraktischen Kenntnisstand nicht positiv unter Beweis stellen, sondern lediglich zur Überzeugung der Behörde manifestieren, dass sie die erforderlichen heilkundlichen Fachkenntnisse und Fähigkeiten besitzen, um gesundheitspolizeilichen Gefahren zu begegnen, die aus ihrem Tun unmittelbar oder mittelbar, d.h. durch die eigene Behandlung bzw. durch die Verzögerung gebotener ärztlicher Behandlung, resultieren können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 1988 - 1 BvR 482/84 - juris Rn. 4; BVerwG, Urteil vom 26. August 2008, a.a.O. Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.1997 - 9 S 558/97

    Heilpraktikererlaubnis: Beschränkung auf den Fachbereich "manuelle Therapien

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2011 - 14 K 31.10
    Er wiederholt und vertieft seine Argumentation aus den Bescheiden unter Bezugnahme auf ein Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 25. Juli 1997 - 9 S 558/97 - in welchem einer Blinden eine beschränkte Heilpraktikererlaubnis versagt worden ist.

    Dies verkennt das vom Beklagten in Bezug genommene Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 25. Juli 1997 - 9 S 558/97 - in welchem einer Blinden eine auf den Bereich "manuelle Therapie" beschränkte Heilpraktikererlaubnis mit der Begründung versagt worden ist, dass sie ohne visuelle Wahrnehmung nicht alle Erkrankungen des Bewegungsapparates diagnostizieren könne, ohne dass sich das Gericht im weiteren mit der Frage auseinandergesetzt hat, ob dem Schutzzweck der Erlaubnisnorm durch mildere Mittel Rechnung effektiv getragen werden kann.

  • BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 34.90

    Heilpraktiker - Nebenberufliche Tätigkeit - Psychotherapie - Grundkenntnisse -

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2011 - 14 K 31.10
    Seit Inkrafttreten des Grundgesetzes ist die Vorschrift im Lichte des Art. 12 Abs. 1 GG verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass die Erlaubniserteilung nicht lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen in Betracht kommt und darüber hinaus auch nicht in das Ermessen der Gesundheitsbehörde gestellt ist, sondern ein Rechtsanspruch auf die Erlaubnis besteht, wenn kein - rechtsstaatlich unbedenklicher - Versagungsgrund nach § 2 Abs. 1 DVHeilPrG gegeben ist (vgl. BVerfG, a.a.O., bei juris Rn. 5, unter Bezugnahme u.a. auf das Urteil des BVerwG vom 24. Januar 1957 - 1 C 194.54 -, BVerwGE 4, 250; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1993 - 3 C 34.90 -, BVerwGE 91, 356, bei juris Rn. 27).

    Dass eine Heilpraktikererlaubnis in genereller Form inhaltlich beschränkt erteilt werden kann, hat das Bundesverwaltungsgericht für das Gebiet der Psychotherapie (Urteil vom 21. Januar 1993, a.a.O. Rn. 29, 35; zuvor bereits Urteil vom 10. Februar 1983 - 3 C 21/82 - juris Rn. 34 f.) und das Gebiet der Physiotherapie (Urteil vom 26. August 2009 - 3 C 19.08, dort Rn. 12, 18-20) anerkannt.

  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 118.98

    Kosten des Vorverfahrens; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten; Einholung von

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2011 - 14 K 31.10
    Die Hinzuziehung der Bevollmächtigten im Vorverfahren war notwendig, da die nicht rechtskundige Klägerin die verfassungskonforme Auslegung der Erlaubnisvoraussetzungen in Bezug auf das Behindertengrundrecht nicht allein vornehmen konnte und die Beauftragung daher vom Standpunkt einer verständigen Partei unter Berücksichtigung von deren Sach- und Rechtskenntnissen für erforderlich gehalten werden durfte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1999 - 6 B 118/98 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2011 - 14 K 31.10
    Eine rechtliche Schlechterstellung Behinderter ist danach jedoch nur zulässig, wenn zwingende Gründe dafür vorliegen und die nachteiligen Auswirkungen unerlässlich sind, um behinderungsbezogenen Besonderheiten Rechnung zu tragen (BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 1999 - 1 BvR 2161/94 - juris Rn. 55 f., unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung BT-Drucks 12/8165, S. 29 und die parallele Rechtsprechung zu geschlechtsbezogenen Ungleichbehandlungen, vgl. BVerfGE 85, 191 ).
  • LSG Bayern, 26.03.2010 - L 8 AL 117/06

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - berufliche

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2011 - 14 K 31.10
    Für eine dergestalt begrenzte Heilkundeausübung ist die Klägerin auch im Sinne des § 2 Abs. 1 lit g der DV-HeilPrG gesundheitlich geeignet (von einer grundsätzlichen Eignung Blinder für bestimmte Heilpraktikertätigkeiten geht im Übrigen auch das Bayerische LSG aus, vgl. Urteil vom 26. Mai 2010 - L 8 AL 117/06 ZWV - juris Rn. 29 f.).
  • BVerwG, 10.02.1983 - 3 C 21.82

    Ausübung - Heilkunde - Erlaubnispflicht - Psychotherapie

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2011 - 14 K 31.10
    Dass eine Heilpraktikererlaubnis in genereller Form inhaltlich beschränkt erteilt werden kann, hat das Bundesverwaltungsgericht für das Gebiet der Psychotherapie (Urteil vom 21. Januar 1993, a.a.O. Rn. 29, 35; zuvor bereits Urteil vom 10. Februar 1983 - 3 C 21/82 - juris Rn. 34 f.) und das Gebiet der Physiotherapie (Urteil vom 26. August 2009 - 3 C 19.08, dort Rn. 12, 18-20) anerkannt.
  • BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 45.09

    Altersdiskriminierung; Höchstalter; Höchstaltersgrenze; Sachverständiger;

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2011 - 14 K 31.10
    Nach dem AGG dürfen Selbständige in Bezug auf den Zugang zur Berufstätigkeit nicht aus Gründen der Behinderung benachteiligt werden (§§ 6 Abs. 3, 7 Abs. 1, § 1 Abs. 1 AGG), wobei eine der Richtlinie entsprechende Ausdrücklichkeit der Geltung im öffentlichen Bereich fehlt (vgl. zur Frage der insoweit vollständigen Richtlinienumsetzung: bejahend Däubler/Berzbach, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, 2. Aufl. 2008, § 2 Rn. 25 sowie BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2011 - 8 C 45/09 juris Rn. 23, verneinend Schieck, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, 2007, § 2 Rn. 8).
  • BVerwG, 24.01.1957 - I C 194.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2011 - 14 K 31.10
    Seit Inkrafttreten des Grundgesetzes ist die Vorschrift im Lichte des Art. 12 Abs. 1 GG verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass die Erlaubniserteilung nicht lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen in Betracht kommt und darüber hinaus auch nicht in das Ermessen der Gesundheitsbehörde gestellt ist, sondern ein Rechtsanspruch auf die Erlaubnis besteht, wenn kein - rechtsstaatlich unbedenklicher - Versagungsgrund nach § 2 Abs. 1 DVHeilPrG gegeben ist (vgl. BVerfG, a.a.O., bei juris Rn. 5, unter Bezugnahme u.a. auf das Urteil des BVerwG vom 24. Januar 1957 - 1 C 194.54 -, BVerwGE 4, 250; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1993 - 3 C 34.90 -, BVerwGE 91, 356, bei juris Rn. 27).
  • BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 19.08

    Physiotherapeut, Heilpraktikererlaubnis, Beschränkung der Heilpraktikererlaubnis,

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2011 - 14 K 31.10
    Dass eine Heilpraktikererlaubnis in genereller Form inhaltlich beschränkt erteilt werden kann, hat das Bundesverwaltungsgericht für das Gebiet der Psychotherapie (Urteil vom 21. Januar 1993, a.a.O. Rn. 29, 35; zuvor bereits Urteil vom 10. Februar 1983 - 3 C 21/82 - juris Rn. 34 f.) und das Gebiet der Physiotherapie (Urteil vom 26. August 2009 - 3 C 19.08, dort Rn. 12, 18-20) anerkannt.
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

  • VG Arnsberg, 08.05.2012 - 3 L 247/12

    Zur Anwendung eines Lasergerätes bei der Nagelpilzbekämpfung durch eine Podologin

    Dass die Antragstellerin die Voraussetzungen für die Erteilung einer bei summarischer Prüfung nicht von vornherein schlechthin ausgeschlossenen Erlaubnis beschränkt auf Laserbehandlungen - vgl. zur Möglichkeit der individuellen Beschränkung einer Erlaubnis (bei blinden Bewerbern): Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 31. Mai 2011 - 14 K 31.10 -, juris - offensichtlich erfüllt und die vorliegende Untersagungsverfügung deshalb unverhältnismäßig sein könnte, kann die Kammer derzeit nicht feststellen.
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