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   FG München, 16.07.1998 - 14 K 3310/97   

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FG München, 16.07.1998 - 14 K 3310/97 (https://dejure.org/1998,9199)
FG München, Entscheidung vom 16.07.1998 - 14 K 3310/97 (https://dejure.org/1998,9199)
FG München, Entscheidung vom 16. Juli 1998 - 14 K 3310/97 (https://dejure.org/1998,9199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung von Verpachtungstätigkeit einer Gemeinde als hoheitliche Tätigkeit; Verpachtung einer Gaststätte ohne Inventar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Düsseldorf, 21.09.2005 - 5 K 5195/02

    Vorsteuerabzug; Gebäudeherstellungskosten; Umsatzsteuerbefreiung; IHK;

    Zwar hat das Finanzgericht München mit Urteil vom 16.07.1998, 14 K 3310/97, DStRE 1998, 890, entschieden, dass bei der Verpachtung einer Gaststätte neben dem Vorsteuerabzug für die Höhe des Mietzinses noch weitere Faktoren wie Tourismus, Lage, Tradition etc. zu berücksichtigen sind.
  • FG München, 01.03.2001 - 14 K 541/01

    Unternehmereigenschaft einer Gemeinde bei der Erhebung von Parkgebühren durch

    Im Streitfall ist für die Bestimmung dieses "Tätigkeitsbereichs" auf das Gemeindegebiet der Klägerin abzustellen (vgl. FG München vom 16. Juli 1998 14 K 3310/97, UVR 1998, 258), da es für die Adressaten der Leistung um die Erlangung von Parkplätzen im lokalen Bereich geht.
  • FG Sachsen-Anhalt, 10.02.2003 - 1 K 30456/99

    Zulässigkeit des Auskunftsersuchens eines Konkurrenten hinsichtlich der

    Für die vom Senat für richtig gehaltene Auslegung des § 2 Abs. 3 UStG , dass diese Vorschrift den Wettbewerb schützen soll, spricht auch, dass in der Rechtsprechung jedenfalls anerkannt ist, dass die Behandlung der Leistungserbringung durch Betriebe juristischer Personen des öffentlichen Rechts als nicht steuerbar zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen kann und dass dies u.U. sogar als gemeinschaftswidrig angesehen werden muss ( EuGH -Urteil v. 6. Februar 1997, Rs. C-247/95, UR 1997, 261; BFH-Urteil v. 11. Juni 1997, XI R 33/94, UR 1997, 346; FG München. Urteil v. 16. Juli 1998, 14 K 3310/97, UVR 1998, 358).
  • FG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 3 K 225/00

    Konversion militärischer Liegenschaften durch einen Zweckverband als hoheitliche

    Dies entspricht auch der neueren Rechtsprechung zu ähnlichen Fragen (vgl. zur Verpachtung einer Gaststätte ohne Inventar BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 XI R 33/94, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 182, 494, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1999, 418, dazu Urteil des EuGH vom 6. Februar 1997 Rs. C-247/95, BStBl. II 1999, 426, und Urteil des Finanzgerichts -FG- München vom 16. Juli 1998 14 K 3310/97, EFG 1998, 1668; zur Behandlung von Park-Gebühren FG München Urteil vom 1. März 2001 14 K 541/01, EFG 2001, 933, Revision V R 78/01 anhängig, EuGH -Urteil vom 14. Dezember 2000 Rs. C-446/98, BFH/NV 2001, Beilage 1, 40).
  • FG München, 20.03.2003 - 14 K 4111/00

    Vorsteuerabzugsberechtigung einer Kommune als Vermieter von Ladenlokalen;

    Ob eine konkrete Wettbewerbssituation im Einzelfall vorliegt, d. h. ob im Einzugsbereich der Läden der Klägerin ein Wettbewerb mit privaten Vermietern vergleichbarer Läden besteht, die Umsatzsteuer ausweisen (vgl. FG München vom 16. Juli 1998 14 K 3310/97, UVR 1998, 358) und welche Ladenmieten einschließlich Nebenkosten (netto) pro Quadratmeter/Monat von diesen verlangt werden, konnte die Klägerin auf die gerichtliche Aufklärungsanordnung hin nicht vortragen.
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