Rechtsprechung
VG Berlin, 26.07.2012 - 14 K 342.11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 4 Abs 2 EGV 852/2004, Anh II Kap VIII Nr 1 EGV 852/2004, § 39 Abs 2 S 1 LFGB
Anordnung, in einer Konditorei helle Kleidung zu tragen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Dunkle Arbeitskleidung in Konditorei nicht unhygienisch
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Farbe der Arbeitsbekleidung
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Ist dunkle Arbeitskleidung in Konditorei unhygienisch?
- lto.de (Kurzinformation)
Zu lebensmittelrechtlichen Vorgaben - Schwarze Bluse in Konditorei ist nicht unhygienisch
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Helle Arbeitskleidung hygienischer? - Mitarbeiter einer Konditorei dürfen auch "schwarz" tragen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Dunkle Arbeitskleidung in Konditorei nicht unhygienisch
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Dunkle Arbeitskleidung in Konditorei nicht unhygienisch
- anwalt.de (Kurzinformation)
Helle Arbeitskleidung in einer Konditorei nicht zwingend erforderlich
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Verstößt dunkle Kleidung gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Dunkle Arbeitskleidung in Konditorei nicht unhygienisch - Angemessenheit der Arbeitsbekleidung unterliegt keinen Farbkriterien
- 123recht.net (Kurzinformation)
Farbe der Arbeitskleidung egal // Dunkle Arbeitskleidung genauso geeignet wie helle Arbeitskleidung
Wird zitiert von ... (2)
- VG Berlin, 24.03.2015 - 14 K 344.11
Arbeitskleidung, Lebensmittelsicherheit
Es liegt auf der Hand, dass dies in dem hier interessierenden Bereich (anders als z. B. in einem Konditoreibetrieb, vgl. dazu VG Berlin, Urteil vom 26. Juli 2012 - 14 K 342.11 - juris) eher beim Tragen heller als bei dunkler Arbeitskleidung gewährleistet ist, weil auf Letzterer gerade die hier relevanten Verschmutzungen durch Blut oder Fleischsaft naturgemäß schwerer auszumachen sind. - VG Berlin, 24.03.2015 - 14 K 150.12
Bordeauxrote Hemden und schwarze Schürzen als geeignete Arbeitskleidung in einem …
Es liegt auf der Hand, dass dies in dem hier interessierenden Bereich (anders als z. B. in einem Konditoreibetrieb, vgl. dazu VG Berlin, Urteil vom 26. Juli 2012 - 14 K 342.11 - juris) eher beim Tragen heller als bei dunkler Arbeitskleidung gewährleistet ist, weil auf Letzterer gerade die hier relevanten Verschmutzungen durch Blut oder Fleischsaft naturgemäß schwerer auszumachen sind.