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   FG München, 07.12.2006 - 14 K 3654/05   

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FG München, 07.12.2006 - 14 K 3654/05 (https://dejure.org/2006,22566)
FG München, Entscheidung vom 07.12.2006 - 14 K 3654/05 (https://dejure.org/2006,22566)
FG München, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 14 K 3654/05 (https://dejure.org/2006,22566)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verantwortlichkeit des "Director" für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten einer Limited; Übertragung der steuerlichen Angelegenheiten an einen Generalbevollmächtigten; Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen als Pflichtverletzung

  • Judicialis

    UStG § 18 Abs. 3 S. 2; ; AO § 34; ; AO § 35; ; AO § 37; ; AO § 69

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 69 § 34; GmbHG § 35
    Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden einer GmbH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 26.04.1984 - V R 128/79

    GmbH - Haftung - Geschäftsführung

    Auszug aus FG München, 07.12.2006 - 14 K 3654/05
    Der Kläger hatte daher als "Director" die steuerlichen Pflichten der K Ltd und damit zugleich auch die hier streitgegenständlichen steuerlichen Pflichten der TCH Ltd gemäß § 34 Abs. 1 AO zu erfüllen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. April 1984 V R 128/79, BStBl 1984, 776 undvom 2. Juli 1987 VII R 162/84, BFH/NV 1988, 220 zu der vergleichbaren Konstellation bei einer GmbH & Co. KG).

    Dem in Anspruch genommenen gesetzlichen Vertreter obliegt es jedoch, die in seinen Wissensbereich fallenden Angaben zu machen (BFH-Urteil vom 26. April 1984 V R 128/79, BStBl II 1984, 776).

  • BFH, 16.09.1987 - X R 3/81

    Haftung des gesetzlichen Vertreters für die Zahlung der Umsatzsteuer

    Auszug aus FG München, 07.12.2006 - 14 K 3654/05
    Auch der pauschale Hinweis des Klägers in seiner Klageschrift, dass bei der TCH Ltd zu keiner Zeit Zahlungsmittel vorhanden gewesen wären, genügt seiner Mitwirkungspflicht nicht und wirkt sich zu seinen Ungunsten aus (Urteil des BFH vom 9. Oktober 1985 I R 154/82, BFH/NV 1986, 321-323 undvom 16. September 1987 X R 3/81, BFH/NV 1988, 283).
  • BFH, 27.11.1990 - VII R 20/89

    1. Der Alleingesellschafter einer GmbH kann die Pflichten eines gesetzlichen

    Auszug aus FG München, 07.12.2006 - 14 K 3654/05
    Bei einer Übertragung der steuerlichen Angelegenheiten an einen Generalbevollmächtigten, wie es im Streitfall an Herrn G erfolgt ist, ist der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person gehalten, seinen Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszuwählen sowie laufend und sorgfältig bei der Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben zu überwachen (Urteil des BFH vom 27. November 1990 VII R 20/89, BStBl II 1991, 284).
  • BFH, 25.04.1989 - VII S 15/89

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabführung einbehaltener und

    Auszug aus FG München, 07.12.2006 - 14 K 3654/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ergibt sich die Verantwortlichkeit eines Geschäftsführers für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten der GmbH allein aus seiner nominellen Bestellung zum Geschäftsführer ohne Rücksicht darauf, ob sie auch tatsächlich ausgeübt wird (Beschluss des BFH vom 25. April 1989 VII S 15/89, BFH/NV 1994, 71 m.w.N.).
  • BFH, 02.07.1987 - VII R 162/84

    Anforderungen an die Ermessensausübung des Finanzamtes - Überprüfbarkeit der

    Auszug aus FG München, 07.12.2006 - 14 K 3654/05
    Der Kläger hatte daher als "Director" die steuerlichen Pflichten der K Ltd und damit zugleich auch die hier streitgegenständlichen steuerlichen Pflichten der TCH Ltd gemäß § 34 Abs. 1 AO zu erfüllen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. April 1984 V R 128/79, BStBl 1984, 776 undvom 2. Juli 1987 VII R 162/84, BFH/NV 1988, 220 zu der vergleichbaren Konstellation bei einer GmbH & Co. KG).
  • BFH, 09.10.1985 - I R 154/82

    Anspruch auf rechtliches Gehör und auf Aufklärung durch das Finanzgericht -

    Auszug aus FG München, 07.12.2006 - 14 K 3654/05
    Auch der pauschale Hinweis des Klägers in seiner Klageschrift, dass bei der TCH Ltd zu keiner Zeit Zahlungsmittel vorhanden gewesen wären, genügt seiner Mitwirkungspflicht nicht und wirkt sich zu seinen Ungunsten aus (Urteil des BFH vom 9. Oktober 1985 I R 154/82, BFH/NV 1986, 321-323 undvom 16. September 1987 X R 3/81, BFH/NV 1988, 283).
  • BFH, 30.06.1995 - VII R 85/94

    Haftung des Geschäftsführers für Verschulden des Erfüllungsgehilfen

    Auszug aus FG München, 07.12.2006 - 14 K 3654/05
    Insbesondere muss er sich so eingehend über den Geschäftsgang unterrichten, dass er unter normalen Umständen mit der ordnungsgemäßen Erledigung der Geschäfte rechnen kann und ihm ein Fehlverhalten des Beauftragten rechtzeitig erkennbar wird (Urteil des BFH vom 30. Juni 1995 VII R 85/94, BFH/NV 1996, 2).
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