Rechtsprechung
   FG Münster, 12.08.2011 - 14 K 4025/10 Kg   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,20313
FG Münster, 12.08.2011 - 14 K 4025/10 Kg (https://dejure.org/2011,20313)
FG Münster, Entscheidung vom 12.08.2011 - 14 K 4025/10 Kg (https://dejure.org/2011,20313)
FG Münster, Entscheidung vom 12. August 2011 - 14 K 4025/10 Kg (https://dejure.org/2011,20313)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,20313) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs 4
    Ausbildung bei der Bundeswehr als Zeitsoldat keine Berufsausbildung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld: - Ausbildung bei der Bundeswehr als Zeitsoldat keine Berufsausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 415
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 16.04.2002 - VIII R 58/01

    Berufsausbildung eines Offiziersanwärters

    Auszug aus FG Münster, 12.08.2011 - 14 K 4025/10
    Der Vorbereitung auf ein Berufsziel dienen alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (z.B. BFH Urteil vom 30. Juli 2009 III R 77/06, BFH/NV 2010, 28, BFH Urteil vom 16. April 2002 VIII R 58/01, BStBl II 2002, 523 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    In diesem Sinne hat der Bundesfinanzhof sowohl die Ausbildung eines Soldaten auf Zeit zum Offizier im Truppendienst als auch die Ausbildung eines Soldaten auf Zeit zum Fachunteroffizier dann als Ausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG angesehen, wenn der Soldat tatsächlich eine Ausbildung erhält und nicht lediglich im Mannschaftsdienstgrad Dienst leistet (z.B. BFH in BFH/NV 2010, 28, BFH Urteil vom 16. April 2002 VIII R 58/01, BStBl II 2002, 523 und BFH Urteil vom 15. Juli 2033 VIII R 19/02, BStBl II 2007, 247).

  • BFH, 24.01.2008 - III B 33/07

    Ernsthaftes Bemühen um Ausbildungsplatz

    Auszug aus FG Münster, 12.08.2011 - 14 K 4025/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, der der Senat folgt, erfordert die Berücksichtigung eines Kindes gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG, dass sich dieses ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat (BFH Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 71/99, BFH/NV 2004, 473; BFH Beschluss 24. Januar 2008 III B 33/07, BFH/NV 2008, 786).

    Um einer missbräuchlichen Inanspruchnahme des Kindergeldes entgegenzuwirken muss sich die Ausbildungsbereitschaft des Kindes durch belegbare Bemühungen um einen Ausbildungsplatz objektiviert haben (BFH in BFH/NV 2008, 786 m. w. N.).

  • BFH, 19.06.2008 - III R 66/05

    Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für

    Auszug aus FG Münster, 12.08.2011 - 14 K 4025/10
    Es liegt auch im Einflussbereich des Kindergeldberechtigten, Vorsorge für die Nachweise der Ausbildungswilligkeit des Kindes zu treffen (BFH Urteil vom 19. Juni 2008 III R 66/05, BFH/NV 2008, 1740).

    Nachgewiesen werden kann das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz z. B. durch eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit, dass das Kind als Bewerber um eine berufliche Ausbildungsstelle registriert ist (BFH in BFH/NV 2008, 1740).

  • BFH, 30.07.2009 - III R 77/06

    Kinderfreibetrag für ein Kind, das einen freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst

    Auszug aus FG Münster, 12.08.2011 - 14 K 4025/10
    Der Vorbereitung auf ein Berufsziel dienen alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (z.B. BFH Urteil vom 30. Juli 2009 III R 77/06, BFH/NV 2010, 28, BFH Urteil vom 16. April 2002 VIII R 58/01, BStBl II 2002, 523 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    In diesem Sinne hat der Bundesfinanzhof sowohl die Ausbildung eines Soldaten auf Zeit zum Offizier im Truppendienst als auch die Ausbildung eines Soldaten auf Zeit zum Fachunteroffizier dann als Ausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG angesehen, wenn der Soldat tatsächlich eine Ausbildung erhält und nicht lediglich im Mannschaftsdienstgrad Dienst leistet (z.B. BFH in BFH/NV 2010, 28, BFH Urteil vom 16. April 2002 VIII R 58/01, BStBl II 2002, 523 und BFH Urteil vom 15. Juli 2033 VIII R 19/02, BStBl II 2007, 247).

  • BFH, 20.11.2008 - III R 53/05

    Kindergeldrückforderung wegen Aufgabe des Inlandswohnsitzes - Bindung an die

    Auszug aus FG Münster, 12.08.2011 - 14 K 4025/10
    Die Regelung betrifft den Fall, dass eine ursprünglich rechtmäßige Festsetzung durch Änderung der für den Bestand des Kindergeldanspruchs maßgeblichen Verhältnisse des Anspruchsberechtigten oder des Kindes nachträglich unrichtig wird (z. B. BFH Urteil vom 20. November 2008 III R 53/05, BFH/NV 2009, 564).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.05.2009 - 5 K 2144/08

    Kann eine Bewerbung um eine Stelle als Zeitsoldat als Bewerbung um einen

    Auszug aus FG Münster, 12.08.2011 - 14 K 4025/10
    Dies bestätige die Entscheidung des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 2009 (5 K 2144/08).
  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 71/99

    Kindergeld: fehlender Ausbildungsplatz

    Auszug aus FG Münster, 12.08.2011 - 14 K 4025/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, der der Senat folgt, erfordert die Berücksichtigung eines Kindes gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG, dass sich dieses ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat (BFH Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 71/99, BFH/NV 2004, 473; BFH Beschluss 24. Januar 2008 III B 33/07, BFH/NV 2008, 786).
  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 19/02

    Berufsausbildung bei einem Zeitsoldaten

    Auszug aus FG Münster, 12.08.2011 - 14 K 4025/10
    In diesem Sinne hat der Bundesfinanzhof sowohl die Ausbildung eines Soldaten auf Zeit zum Offizier im Truppendienst als auch die Ausbildung eines Soldaten auf Zeit zum Fachunteroffizier dann als Ausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG angesehen, wenn der Soldat tatsächlich eine Ausbildung erhält und nicht lediglich im Mannschaftsdienstgrad Dienst leistet (z.B. BFH in BFH/NV 2010, 28, BFH Urteil vom 16. April 2002 VIII R 58/01, BStBl II 2002, 523 und BFH Urteil vom 15. Juli 2033 VIII R 19/02, BStBl II 2007, 247).
  • BFH, 21.07.2005 - III S 19/04

    Kindergeld - Anforderungen an den Nachweis von Bemühungen um einen

    Auszug aus FG Münster, 12.08.2011 - 14 K 4025/10
    Das Bemühen um einen Ausbildungsplatz kann außer durch Meldung bei der Arbeitsvermittlung auch durch Suchanzeigen in der Zeitung, durch direkte schriftliche Bewerbungen an Ausbildungsstätten und ggf. darauf erhaltene Zwischennachrichten oder Absagen glaubhaft gemacht werden (z. B. BFH Beschluss vom 21. Juli 2005 III S 19/04 (PKH), BFH/NV 2005, 2207).
  • FG München, 17.03.2011 - 10 K 2106/08

    Keine kindergeldrechtliche Übergangszeit bei Zeitsoldat im Mannschaftsdienst

    Auszug aus FG Münster, 12.08.2011 - 14 K 4025/10
    Dabei kann es der Senat dahingestellt lassen, ob die sog. Grundausbildung, die B. ab April 2010 absolviert hat, überhaupt als gesetzlicher Wehrdienst im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG anzusehen ist (ablehnend FG München Urteil vom 17. März 2011 10 K 2106/08, juris).
  • BFH, 10.05.2012 - VI R 72/11

    Ausbildung eines Soldaten auf Zeit zum Kraftfahrer der Fahrerlaubnisklasse CE

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 415 veröffentlichten Gründen ab.

    Sie beantragt, das Urteil des FG vom 12. August 2011  14 K 4025/10 Kg und den Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid der Familienkasse vom 28. Juni 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. Oktober 2010 aufzuheben.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht