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VG Karlsruhe, 28.03.2003 - 14 K 4027/02 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 28.03.2003 - 14 K 4027/02
- VGH Baden-Württemberg, 16.09.2003 - PL 15 S 1078/03
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 16.09.2003 - PL 15 S 1078/03
Keine Mitbestimmung bei Einrichtung einer Rufbereitschaft
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe - Fachkammer für Personalvertretungssachen (Land) - vom 28. März 2003 - 14 K 4027/02 - wird zurückgewiesen.den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe - Fachkammer für Personalvertretungssachen (Land) - vom 28.03.2003 - 14 K 4027/02 - zu ändern und festzustellen, dass er bei der Einführung einer Rufbereitschaft mitzubestimmen hat.