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   FG Köln, 20.05.2009 - 14 K 4223/06   

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https://dejure.org/2009,2556
FG Köln, 20.05.2009 - 14 K 4223/06 (https://dejure.org/2009,2556)
FG Köln, Entscheidung vom 20.05.2009 - 14 K 4223/06 (https://dejure.org/2009,2556)
FG Köln, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - 14 K 4223/06 (https://dejure.org/2009,2556)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für ein Ansetzen des privaten Nutzungswerts nach der Ein-Prozent-Regelung für ein sowohl betrieblich als auch privat genutztes Leasingfahrzeug (PKW); Umfang der zu den betrieblich veranlassten Aufwendungen

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; EStG § 4 Abs. 4
    Abzugsfähigkeit von Kfz-Kosten für ein betrieblich wie auch privat genutztes Leasingfahrzeug

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsausgaben - Abzugsfähigkeit von Kfz-Kosten für ein betrieblich wie auch privat genutztes Leasingfahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Finanzgericht erleichtert Betriebsausgabenabzug für Leasingfahrzeuge von Freiberuflern

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Kosten - Leasing-Pkw im gewillkürten Betriebsvermögen

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Kosten - Leasing-Pkw im gewillkürten Betriebsvermögen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsausgabenabzug für Leasingfahrzeuge von Freiberuflern

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Betriebsausgabenabzug für Leasingfahrzeuge von Freiberuflern

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Leasingfahrzeuge mit betrieblicher Nutzung gehören zum gewillkürten Betriebsvermögen eines Freiberuflers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1441
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus FG Köln, 20.05.2009 - 14 K 4223/06
    Die Annahme notwendigen Betriebsvermögens scheidet vorliegend aus, weil das Fahrzeug als abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut sowohl betrieblich als auch privat genutzt wird und der betriebliche Anteil nicht mehr als 50 v.H. der gesamten Nutzung beträgt (BFH-Urteil vom 2. Oktober 2003 IV R 13/03, BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985 ).

    Ist ein Wirtschaftsgut weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen, so kann es gewillkürtes Betriebsvermögen sein, wenn es objektiv dazu geeignet und erkennbar dazu bestimmt ist, den Betrieb zu fördern (BFH, BStBl II 2004, 985 mwN).

    Auch denjenigen Steuerpflichtigen, die - wie im Streitfall - ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, können gewillkürtes Betriebsvermögen bilden (BFH, BStBl II 2004, 985 ).

    Erforderlich ist dabei jedoch, dass für den Akt der erstmaligen Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen, dieses in unmissverständlicher Weise so dokumentiert wird, dass ein sachverständiger Dritter - z.B. ein Betriebsprüfer - ohne weitere Erklärung des Steuerpflichtigen die Zugehörigkeit des erworbenen und eingelegten Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen erkennen kann (BFH, BStBl II 2004, 985 ).

  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 67/06

    Anwendbarkeit der 1 v.H.-Regelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG auf einen

    Auszug aus FG Köln, 20.05.2009 - 14 K 4223/06
    Dies entspreche auch den Urteilen des BFH vom 2. März 2006 (BFH/NV 2006, 1277) und vom 29. April 2008 (BFH/NV 2008, 1662).

    Soweit der BFH im Urteil vom 29. April 2008 (VIII R 67/06, BFH/NV 2008, 1662) die Erfassung der Kfz-Kosten in der Gewinnermittlung nicht als ausreichend ansieht, widerspricht dieses Urteil nicht der vorliegenden Würdigung der ausreichenden Zuordnung (vgl. Urban aaO).

    Soweit der BFH im Urteil vom 29. April 2008 (VIII R 67/06, BFH/NV 2008, 1662) hingegen so verstanden werden muss, dass die Nutzungswertregelung nur dann anwendbar ist, wenn das Kfz als solches zum Betriebsvermögen gehört (Grundvoraussetzung des § 6 Abs. 1 Satz 1 EStG: Betriebsvermögenseigenschaft des Wirtschaftsguts Kfz), kann der Senat dieser Ansicht nicht folgen.

  • BFH, 02.03.2006 - IV R 36/04

    1%-Regelung - Leasingfahrzeuge

    Auszug aus FG Köln, 20.05.2009 - 14 K 4223/06
    In der Einspruchsentscheidung vom 21. September 2006 führte er unter Berufung auf das BFH-Urteil vom 2. März 2006 IV R 36/04, BFH/NV 2006, 1277, aus, die Ein-Prozent-Regelung sei für Leasingfahrzeuge, die zu weniger als 50 % betrieblich genutzt werden, nicht anwendbar.

    Dies entspreche auch den Urteilen des BFH vom 2. März 2006 (BFH/NV 2006, 1277) und vom 29. April 2008 (BFH/NV 2008, 1662).

  • BFH, 09.12.1999 - III R 74/97

    Wirtschaftliches Eigentum bei Kfz-Leasing

    Auszug aus FG Köln, 20.05.2009 - 14 K 4223/06
    Leasingnehmer sind als wirtschaftliche Eigentümer i.S. des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO insbesondere dann anzusehen, wenn sich betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes und die Grundmietzeit annähernd decken oder zwar die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erheblich länger als die Grundmietzeit ist, jedoch dem Leasingnehmer ein Recht auf Mietverlängerung oder Kauf zusteht und bei Ausübung der Option nur ein geringer Mietzins oder Kaufpreis zu entrichten ist (BFH-Urteil vom 9. Dezember 1999 III R 74/97, BFHE 191, 125, BStBl II 2001, 311).

    Im Streitfall hatte der Kläger nach Ablauf der Grundmietzeit von 36 Monaten, die erheblich kürzer war als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von acht Jahren (BFH, BStBl II 2001, 311), weder ein Recht auf Verlängerung des Leasingverhältnisses noch ein Kaufoptionsrecht.

  • FG Schleswig-Holstein, 03.11.1999 - V 88/99

    Listenpreisregelung auch für Miet- und Leasingfahrzeuge

    Auszug aus FG Köln, 20.05.2009 - 14 K 4223/06
    Hingegen kann man hieraus nicht den Schluss herleiten, dass das Kfz als solches ein bilanzierungsfähiges Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens sein muss (Urban aaO, Seite 108; a.A. FG Schleswig-Holstein Urteil vom 3. November 1999 V 88/99, EFG 2000, 165, jedoch analoge Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).
  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus FG Köln, 20.05.2009 - 14 K 4223/06
    Auch die herrschende Rechtsmeinung, dass § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG lediglich die Bewertung der Sachentnahmen regele, daher für die Bewertung der Nutzungsentnahme keine Aussage treffe (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BStBl II 1988, 348; vom 23. Januar 2001 VIII R 48/98, BStBl II 2001, 395), führt vorliegend nicht zu einer Verneinung der Anwendbarkeit der Nutzungswertpauschalierung.
  • BFH, 23.01.2001 - VIII R 48/98

    Zur Bewertung der Nutzungsentnahme, wenn ein betrieblich genutzter Pkw auf einer

    Auszug aus FG Köln, 20.05.2009 - 14 K 4223/06
    Auch die herrschende Rechtsmeinung, dass § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG lediglich die Bewertung der Sachentnahmen regele, daher für die Bewertung der Nutzungsentnahme keine Aussage treffe (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BStBl II 1988, 348; vom 23. Januar 2001 VIII R 48/98, BStBl II 2001, 395), führt vorliegend nicht zu einer Verneinung der Anwendbarkeit der Nutzungswertpauschalierung.
  • FG Köln, 08.12.2004 - 14 K 2612/03

    Unfall-Totalschaden an betrieblich geleastem Kfz

    Auszug aus FG Köln, 20.05.2009 - 14 K 4223/06
    Soweit das Nutzungsrecht an dem geleasten Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist, stehen dem Ansatz der Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG daher keine rechtlichen Bedenken entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Februar 2003 X R 23/01, BFHE 201, 499, BStBl II 2003, 472; vgl. FG Köln Urteil vom 8. Dezember 2004 14 K 2612/03, EFG 2005, 589 mwN; Urban aaO, S. 106 ff.).
  • BFH, 13.02.2003 - X R 23/01

    1%-Regelung gilt auch für Geländewagen

    Auszug aus FG Köln, 20.05.2009 - 14 K 4223/06
    Soweit das Nutzungsrecht an dem geleasten Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist, stehen dem Ansatz der Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG daher keine rechtlichen Bedenken entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Februar 2003 X R 23/01, BFHE 201, 499, BStBl II 2003, 472; vgl. FG Köln Urteil vom 8. Dezember 2004 14 K 2612/03, EFG 2005, 589 mwN; Urban aaO, S. 106 ff.).
  • FG Köln, 29.01.2007 - 14 V 4485/06

    Leasingfahrzeug; privater Nutzungswert

    Auszug aus FG Köln, 20.05.2009 - 14 K 4223/06
    Wegen der weiteren Begründung verweist der Kläger auf den Inhalt des Aussetzungsbeschlusses des Senats vom 29. Januar 2007 (14 V 4485/06).
  • BFH, 31.05.2001 - IV R 49/00

    Geldgeschäfte eines Freiberuflers

  • BFH, 14.03.2006 - I R 109/04

    Nutzungsrecht als immaterielles Wirtschaftsgut zu aktivieren

  • BFH, 04.12.2006 - GrS 1/05

    Einlage eines im Privatvermögen entdeckten Kiesvorkommens

  • BFH, 20.11.2012 - VIII R 31/09

    Keine Anwendung der sog. Ein-Prozent-Regel bei Nutzungsrecht an fremden Kfz mit

    In seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2009, 1441 veröffentlichten Urteil führte es im Wesentlichen aus: Das obligatorische Nutzungsrecht aus dem Leasingvertrag sei ein selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut.

    Das FA beantragt, das Urteil des FG Köln vom 20. Mai 2009 14 K 4223/06 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • FG Köln, 29.01.2007 - 14 V 4485/06
    Die Aussetzung endet mit der Bestandskraft der angefochtenen Bescheide, bezüglich der Bescheide für 1999 spätestens einen Monat nach Ergehen einer das Einspruchsverfahren bzw. ein eventuell anschließendes Klageverfahren abschließenden Entscheidung, für die Bescheide für 2000 bis 2002 spätestens einen Monat nach Ergehen einer die jeweiligen Bescheide betreffenden Entscheidung im Klageverfahren 14 K 4223/06.

    Mit der die Streitjahre 2000 bis 2002 betreffenden Klage - 14 K 4223/06 - und dem nach vorheriger Ablehnung durch den Antragsgegner bei Gericht gestellten alle Streitjahre betrefffenden Antrag auf Aussetzung der Vollziehung machen die Antragsgegner geltend, dass auch für Leasingfahrzeuge eine Zuordnung zum Betrieb möglich und der pauschale Nutzungswert anwendbar sei.

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