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   FG Düsseldorf, 28.06.2007 - 14 K 5189/03 G   

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FG Düsseldorf, 28.06.2007 - 14 K 5189/03 G (https://dejure.org/2007,11030)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.06.2007 - 14 K 5189/03 G (https://dejure.org/2007,11030)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 14 K 5189/03 G (https://dejure.org/2007,11030)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Nichterfassung anderer als staatlicher Lotterien und weiterer Personen als den Einnehmern einer staatlicher Lotterie von der Gewerbesteuerfreistellung; Voraussetzungen für eine Gewerbesteuerbefreiung; Begriff des "Einnehmers" ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GewStDV § 13; ; GewStG § 3 Nr. 1; ; RennwLottG § 17; ; RennwLottG § 19; ; EStG § 4 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lotto-Dienstleistungsunternehmen; Gewerbesteuerbefreiung; Staatliche Lotterien; Treuhänder- Komplementär; Betriebsausgabenabzug - Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Nichterfassung anderer als staatlicher Lotterien und weiterer Personen als den Einnehmern einer ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Nichterfassung anderer als staatlicher Lotterien und weiterer Personen als den Einnehmern einer staatlichen Lotterie von der Gewerbesteuerfreistellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.06.2007 - 14 K 5189/03
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. Beschluss des BVerfG vom 04.12.2002 2 BvR 400/98, BVerfGE 107, 27, 45).

    Genaue Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall der allgemeine Gleichheitssatz verletzt ist, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 08.04.1987 2 BvR 909/82, BVerfGE 75, 108, 157 und vom 04.12.2002 2 BvR 400/98, 107, 27, 46 ständige Rechtsprechung).

  • FG Köln, 16.11.2005 - 11 K 3095/04

    Renn-, Wett- und Lotteriegesetz

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.06.2007 - 14 K 5189/03
    Eine von der Klägerin gegen die Lotteriesteuerfestsetzungen erhobene Klage hat da Finanzgericht Köln mit Urteil vom 16.11.2005 11 K 3095/04 abgewiesen.

    Da die Klägerin nach dem Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16.11.2005 11 K 3095/04, gegen das ein Revisionsverfahren anhängig ist, lotteriesteuerpflichtig ist, ist eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung - soweit eine Lotteriesteuerpflicht auch im Revisionsverfahren bestätigt würde - nicht schon im Hinblick auf einen steuerlichen Belastungsvergleich zu verneinen.

  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81

    Verfassungsmäßigkeit von § 186c Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 AFG

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.06.2007 - 14 K 5189/03
    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot liegt erst dann vor, wenn die Unsachlichkeit der Differenzierung evident ist (vgl. BverfG-Beschluss vom 05.10.1993 1 BvL 34/81, BVerfGE 89, 132, 141 f).
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.06.2007 - 14 K 5189/03
    Der Gleichheitssatz ist nicht verletzt, solange z. B. finanzpolitische, volkswirtschaftliche, sozialpolitische oder steuertechnische Erwägungen die verschiedenen Behandlungen motivieren (vgl. BFH-Urteil vom 27.08.1996 VII R 14/95, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 181, 243, unter Bezugnahme auf den BVerfG-Beschluss vom 06.12.1983 2 BvR 127/79, BVerfGE 65, 325, 357, m. w. N.).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.06.2007 - 14 K 5189/03
    Gleichheitserheblich ist vielmehr der durch die Gesamtregelung hergestellte Belastungserfolg (vgl. BVerfG-Beschluss vom 10.04.1997 2 BvL 77/92, BStBl II 1997, 518).
  • BFH, 27.08.1996 - VII R 14/95

    Befreiung von der Mineralölsteuer - Gesetzlicher Ausschluß - Herstellerprivileg

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.06.2007 - 14 K 5189/03
    Der Gleichheitssatz ist nicht verletzt, solange z. B. finanzpolitische, volkswirtschaftliche, sozialpolitische oder steuertechnische Erwägungen die verschiedenen Behandlungen motivieren (vgl. BFH-Urteil vom 27.08.1996 VII R 14/95, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 181, 243, unter Bezugnahme auf den BVerfG-Beschluss vom 06.12.1983 2 BvR 127/79, BVerfGE 65, 325, 357, m. w. N.).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.06.2007 - 14 K 5189/03
    Für diese Fälle ist eine Ungleichbehandlung im Hinblick auf das grundsätzlich zulässige staatliche Glückspielmonopol, soweit es in seiner Ausgestaltung dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung dient (vgl. Beschluss des BVerfG vom 28.03.2006 1 BvR 1054/01, Neue Juristische Wochenschrift 2006, 1261 in dem das BVerfG dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung der Ausgestaltung bis zum 31.12.2007 gesetzt hat), nach Auffassung des Senats mit dem Willkürverbot vereinbar.
  • BFH, 29.03.2001 - III B 80/00

    Keine GewSt-Befreiung für private Spielgeräte- und Spielhallenbetreiber

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.06.2007 - 14 K 5189/03
    Die gewerbesteuerliche Privilegierung staatlicher Lotterien findet ihre Rechtfertigung grundsätzlich darin, dass diese als Veranstalter einer inländischen öffentlichen Lotterie gemäß §§ 17, 19 RennwLottG eine Lotteriesteuer von 20 % des planmäßigen Preises (Nennwert) sämtlicher Lose schulden, im Gegenzug dafür aber von der Gewerbe- und der Körperschaftssteuer (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 des Körperschaftssteuergesetzes) und auch der Umsatzsteuer (§ 4 Nr. 9 b des Umsatzsteuergesetzes) befreit sind (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit einer Ungleichbehandlung bei der Gewerbesteuerpflicht zwischen privaten Spielgerätebetreibern und zugelassenen öffentlichen Spielbanken auf Grund eines Belastungsvergleichs BFH-Beschluss vom 29.03.2001 III B 80/00, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2001, 1294).
  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93

    Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.06.2007 - 14 K 5189/03
    Zweifel an einem steuerlich anzuerkennenden Treuhandverhältnis mit der Folge, dass das betreffende Wirtschaftsgut dem Treugeber zuzurechnen wäre (§§ 39 Abs. 2, 159 AO), ergeben sich im Hinblick auf die Voraussetzung einer Verpflichtung des Treuhänders, das Eigentum jederzeit zurück zu übertragen sowie der Möglichkeit des Treugebers, das Treuhandverhältnis derart zu beherrschen, dass das rechtliche Eigentum des Treuhänders sich als "leere Hülse" darstellt (vgl. BFH-Urteil vom 15.07.1997 VIII R 56/93, BStBl II 1998, 152 m. w. N.; Tipke/Kruse, AO/FGO, 16. Aufl., § 39 AO Tz 39).
  • BFH, 02.04.2008 - II R 4/06

    Lotteriesteuerpflicht einer an eine genehmigte Lotterie angehängten Lotterie

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.06.2007 - 14 K 5189/03
    Gegen das Urteil ist ein Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen II R 4/06 anhängig.
  • BVerfG, 26.10.1976 - 1 BvR 191/74

    Verfassungswidrigkeit des § 4 Nr. 14 S. 2 UStG 1973

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • BFH, 24.10.1984 - I R 158/81

    Begriffsdefinition "Staatlich" - Lotterieunternehmen - Staatsaufsicht

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

  • BFH, 04.12.1996 - I R 99/94

    Grenzen der Gewinnneutralität bei durchlaufenden Posten

  • FG Düsseldorf, 18.10.2007 - 14 K 7411/04

    Voraussetzungen für ein steuerlich anzuerkennendes Treuhandverhältnis mit der

    In der mündlichen Verhandlung hat die Klägerin zur Erläuterung ihres Spielsystems unter Bezugnahme auf die im Verfahren 14 K 5189/03 G mit Schriftsatz vom 10.07.2007 exemplarisch vorgelegten Abrechnungsunterlagen für die Mitspieler ergänzend vorgetragen: Die Spieler, die sich entschlossen hätten, an ihrem Lottospiel teilzunehmen, würden vorab eine Information darüber erhalten, welche Zahlenkombinationen für sie gespielt werde und in welcher Höhe sie an der Spielgemeinschaft beteiligt seien.

    Durch die ergänzenden Erläuterungen zum Spielsystem bzw. Spielablauf in der mündlichen Verhandlung vom 28.06.2007 im Verfahren 14 K 5189/03 G hat die Klägerin Bedenken gegen eine nicht mit den vertraglichen Vereinbarungen übereinstimmende Zuordnung der Spieleinsatzanteile und damit der Gewinnchancen zugunsten der einzelnen Mitspieler/Spielgemeinschaften auszuräumen vermocht.

  • FG Düsseldorf, 12.03.2009 - 14 K 5127/05

    Lotto-Servicegesellschaft: Abführung der Spieleinsatzanteile an Treuhänder;

    Eine betriebliche Veranlassung kann - entgegen der vom Senat im Urteil vom 28.06.2007, 14 K 5189/03 G, vertretenen Auffassung - nicht aus der Verpflichtung der Klägerin gegenüber den Mitspielern zur Abführung der Spieleinsatz-Anteile an den Treuhänder nach § 2 Nr. 2 a des Geschäftsbesorgungsvertrages abgeleitet werden.
  • FG Düsseldorf, 18.10.2007 - 14 K 3830/04

    Voraussetzungen für einen einkommensteuerrechtlichen Betriebsausgabenabzug mit

    In der mündlichen Verhandlung hat die Klägerin zur Erläuterung ihres Spielsystems unter Bezugnahme auf die im Verfahren 14 K 5189/03 G mit Schriftsatz vom 10.07.2007 exemplarisch vorgelegten Abrechnungsunterlagen für die Mitspieler ergänzend vorgetragen: Die Spieler, die sich entschlossen hätten, an ihrem Lottospiel teilzunehmen, würden vorab eine Information darüber erhalten, welche Zahlenkombinationen für sie gespielt werde und in welcher Höhe sie an der Spielgemeinschaft beteiligt seien.
  • FG Düsseldorf, 18.10.2007 - 14 K 7410/04

    Voraussetzungen für ein steuerlich anzuerkennendes Treuhandverhältnis mit der

    In der mündlichen Verhandlung hat die Klägerin zur Erläuterung ihres Spielsystems unter Bezugnahme auf die im Verfahren 14 K 5189/03 G mit Schriftsatz vom 10.07.2007 exemplarisch vorgelegten Abrechnungsunterlagen für die Mitspieler ergänzend vorgetragen: Die Spieler, die sich entschlossen hätten, an ihrem Lottospiel teilzunehmen, würden vorab eine Information darüber erhalten, welche Zahlenkombinationen für sie gespielt werde und in welcher Höhe sie an der Spielgemeinschaft beteiligt seien.
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