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   FG Düsseldorf, 12.06.1997 - 14 K 6480/93 E, G   

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FG Düsseldorf, 12.06.1997 - 14 K 6480/93 E, G (https://dejure.org/1997,5390)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.06.1997 - 14 K 6480/93 E, G (https://dejure.org/1997,5390)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juni 1997 - 14 K 6480/93 E, G (https://dejure.org/1997,5390)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Teilwerts einer aus dem Betriebsvermögen entnommenen Eigentumswohnung; Wohnungseigentum als Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum; Vermutung für die Bestimmung des Teilwerts ; Bestimmung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entnahme einer Eigentumswohnung aus dem Betriebsvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Teilwert einer 15 Jahre nach Anschaffung aus dem Betriebsvermögen entnommenen Eigentumswohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 1302
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 08.09.1994 - IV R 16/94

    Von der Gemeinde aus ansiedlungspolitischen Gründen eingeräumte Vorzugspreise für

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.06.1997 - 14 K 6480/93
    Andernfalls verdient - und dies dürfte in der Praxis die Regel sein - aus Gründen der gleichmäßigen Besteuerung die Ableitung des gemeinen Werts aus Richtwerten den Vorzug (vgl. BFH-Urteil vom 8. September 1994 IV R 16/94, BStBI II 1995, 309).

    Andernfalls ist aus Gründen der gleichmäßigen Besteuerung der Ableitung des Teilwerts aus Richtwerten der Vorzug zu geben (BFH vom 8.9.1994, BStBl II 1995, 309).

  • BFH, 26.09.1980 - III R 21/78

    Der gemeine Wert unbebauter Grundstücke ist aus Kaufpreisen vergleichbarer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.06.1997 - 14 K 6480/93
    Der Verkehrswert (gemeine Wert) unbebauter Grundstücke ist entweder unmittelbar aus Verkaufspreisen für benachbarte vergleichbare Grundstücke oder auf der Grundlage von Durchschnittswerten (Richtwerten) oder - in Ausnahmefällen - durch Einzelgutachten zu ermitteln (vgl. BFH=Urteile vom 26. September 1980 III R 21/78, BStBI II 1981, 153 und vom 21. Juli 1993 II R 13/91, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1994, 610).
  • BFH, 20.05.1988 - III R 151/86

    1. Zur Teilwertvermutung bei Anschaffung eines Wirtschaftsguts - 2. Verzicht auf

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.06.1997 - 14 K 6480/93
    Für die Bestimmung des Teilwerts gilt die Vermutung, daß der Teilwert eines Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Erwerbs den Anschaffungskosten entspricht und sich zu einem späteren Zeitpunkt' mit den Wiederbeschaffungskosten deckt (vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Mai 1988 III R 151/86, Bundessteuerblatt - BStBI - II 1989, 269 m. w. N.).
  • BFH, 25.08.1983 - IV R 218/80

    A) Der Teilwert i. S. des § 55 Abs. 5 EStG 1971 entspricht in der Regel den

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.06.1997 - 14 K 6480/93
    Bei einem Grundstück lassen sich die Wiederbeschaffungskosten aus dem Verkehrswert ableiten (vgl. BFH-Urteil vom 25. August 1983 IV R 218/80, BStBl II 1984, 33).
  • BFH, 21.07.1993 - II R 13/91

    Ermittlung des Einheitswertes eines Fabrikgrundstücks als Geschäftsgrundstück im

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.06.1997 - 14 K 6480/93
    Der Verkehrswert (gemeine Wert) unbebauter Grundstücke ist entweder unmittelbar aus Verkaufspreisen für benachbarte vergleichbare Grundstücke oder auf der Grundlage von Durchschnittswerten (Richtwerten) oder - in Ausnahmefällen - durch Einzelgutachten zu ermitteln (vgl. BFH=Urteile vom 26. September 1980 III R 21/78, BStBI II 1981, 153 und vom 21. Juli 1993 II R 13/91, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1994, 610).
  • BFH, 29.08.1996 - VIII R 15/93

    Eingangswert nach dem Städtebauförderungsgesetz als gemeiner Wert i. S. des § 16

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.06.1997 - 14 K 6480/93
    Daß der Verkehrswert der Bestandteile eines Grundstücks letztlich nur durch eine Schätzung zu ermitteln ist, hat der BFH auch für eine Ermittlung des gemeinen Werts gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG angenommen (vgl. Urteil vom 29. August 1996 VIII R 15/93, BStBI II 1997, 317).
  • BFH, 15.01.1985 - IX R 81/83

    Aufteilung der Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung auf Boden- und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.06.1997 - 14 K 6480/93
    Für die Schätzung des Verkehrswerts des Boden- und des Gebäudeanteils kann die insoweit anerkannte Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken ( Wertermittlungsverordnung - WertV -) vom 6. Dezember 1988 entsprechend herangezogen werden (vgl. BFH-Urteil vom 15. Januar 1985 IX R 81/83, BStBI II 1985, 252).
  • BFH, 24.02.1999 - IV B 73/98

    Auf Grund und Boden entfallender Teilwert; Ermittlung im Ertragswertverfahren

    Somit verbleibe als Schätzungsgrundlage für die Aufteilung einheitlicher Anschaffungskosten für eine Eigentumswohnung nur eine Teilung nach dem Verhältnis des Sachwerts des Miteigentumsanteils am Grund und Boden zum Sachwert des Miteigentumsanteils am Gebäude (ähnlich Urteil des FG Düsseldorf vom 12. Juni 1997 14 K 6480/93 E,G, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 1302).
  • BFH, 17.03.2010 - X B 51/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Erfordernis einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung

    e) Mit seinen Ausführungen zum 5. Rechtssatz des FG (Bodenwert) stellt der Kläger nicht zwei einander widersprechende abstrakte Rechtssätze aus der Entscheidung der Vorinstanz einerseits und dem Urteil des FG Düsseldorf vom 12. Juni 1997  14 K 6480/93 E,G (Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 1302) andererseits gegenüber, sondern bringt im Ergebnis vor, das FG-Urteil sei unrichtig.
  • FG München, 26.10.1999 - 16 K 2935/98

    Aufteilung der einheitlichen Anschaffungskosten für ein Mietwohngrundstück nach

    Diese Rechtsauffassung wird von der erstinstanzlichen Rechtsprechung im wesentlichen geteilt (vgl. z. B. Urteil des Finanzgerichts - FG - Baden-Württemberg vom 29. November 1990 III K 412/84, Datev Lexinform Nr. 97735, rkr.; Urteil des FG Düsseldorf vom 12. Juni 1997 14 K 6480/93 E, G, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1997, 1302, rkr.; Urteil des FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, vom 29. April 1998 12 K 351/92, EFG 1998, 1191 , rkr.; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16. Juli 1998 X 128/96, EFG 1998, 1675, rkr.
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