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   FG Düsseldorf, 18.10.2007 - 14 K 7411/04 F   

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FG Düsseldorf, 18.10.2007 - 14 K 7411/04 F (https://dejure.org/2007,20510)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.10.2007 - 14 K 7411/04 F (https://dejure.org/2007,20510)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - 14 K 7411/04 F (https://dejure.org/2007,20510)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für ein steuerlich anzuerkennendes Treuhandverhältnis mit der Folge der Zurechnung des betreffenden Wirtschaftsgutes an den Treugeber; Betriebsausgaben i.S.d. § 4 Abs. 4 Einkommenssteuergesetz (EStG); Grundlage für die Beurteilung von Spieleinsatzanteilen ...

  • Judicialis

    AO § 39 Abs. 2; ; AO § 41 Abs. 1; ; AO § 159; ; EStG § 4 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lotto-Dienstleistungsunternehmen; Spieleinsatzanteile; Treuhänder; Komplementär; Betriebsausgabenabzug - Grundlage für die Beurteilung von Spieleinsatzanteilen als betrieblich veranlasste Aufwendungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grundlage für die Beurteilung von Spieleinsatzanteilen als betrieblich veranlasste Aufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Düsseldorf, 28.06.2007 - 14 K 5189/03

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Nichterfassung anderer als staatlicher

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.10.2007 - 14 K 7411/04
    In der mündlichen Verhandlung hat die Klägerin zur Erläuterung ihres Spielsystems unter Bezugnahme auf die im Verfahren 14 K 5189/03 G mit Schriftsatz vom 10.07.2007 exemplarisch vorgelegten Abrechnungsunterlagen für die Mitspieler ergänzend vorgetragen: Die Spieler, die sich entschlossen hätten, an ihrem Lottospiel teilzunehmen, würden vorab eine Information darüber erhalten, welche Zahlenkombinationen für sie gespielt werde und in welcher Höhe sie an der Spielgemeinschaft beteiligt seien.

    Durch die ergänzenden Erläuterungen zum Spielsystem bzw. Spielablauf in der mündlichen Verhandlung vom 28.06.2007 im Verfahren 14 K 5189/03 G hat die Klägerin Bedenken gegen eine nicht mit den vertraglichen Vereinbarungen übereinstimmende Zuordnung der Spieleinsatzanteile und damit der Gewinnchancen zugunsten der einzelnen Mitspieler/Spielgemeinschaften auszuräumen vermocht.

  • BFH, 01.12.2010 - IV R 39/07

    Keine Gewerbesteuerfreiheit eines nicht staatlichen Lotterieveranstalters -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.10.2007 - 14 K 7411/04
    Gegen das Urteil ist ein Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen IV R 39/07 anhängig.
  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93

    Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.10.2007 - 14 K 7411/04
    Zweifel an einem steuerlich anzuerkennenden Treuhandverhältnis mit der Folge, dass das betreffende Wirtschaftsgut dem Treugeber zuzurechnen wäre (§§ 39 Abs. 2, 159 AO), ergeben sich im Hinblick auf die Voraussetzung einer Verpflichtung des Treuhänders, das Eigentum jederzeit zurück zu übertragen sowie der Möglichkeit des Treugebers, das Treuhandverhältnis derart zu beherrschen, dass das rechtliche Eigentum des Treuhänders sich als "leere Hülse" darstellt (vgl. BFH-Urteil vom 15.07.1997 VIII R 56/93, BStBl II 1998, 152 m. w. N.; Tipke/Kruse, AO/FGO, 16. Aufl., § 39 AO Tz 39).
  • BFH, 04.12.1996 - I R 99/94

    Grenzen der Gewinnneutralität bei durchlaufenden Posten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.10.2007 - 14 K 7411/04
    Ob die Voraussetzungen für eine Behandlung der Spieleinsatzanteile als Treuhandgelder gegeben sind, kann letztlich dahinstehen, da jedenfalls eine Berechtigung der Klägerin zum Betriebsausgabenabzug nach § 4 Abs. 4 EStG mit der Folge einer Gewinnneutralität besteht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 04.12.1996 I R 99/94, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1997, 404).
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