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   FG Düsseldorf, 31.03.2011 - 14 K 797/09 E   

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https://dejure.org/2011,48065
FG Düsseldorf, 31.03.2011 - 14 K 797/09 E (https://dejure.org/2011,48065)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.03.2011 - 14 K 797/09 E (https://dejure.org/2011,48065)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. März 2011 - 14 K 797/09 E (https://dejure.org/2011,48065)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schätzung der Entwicklung von Vermögensanlagen durch das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung bei Hinterziehung von Einkommensteuer und Vermögensteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beweismaß bei der Feststellung einer Steuerhinterziehung - Verletzung von Mitwirkungspflichten - Indizienbeweis, Zuordnung eines unter einer Referenznummer geführten anonymisierten Auslandskontos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Leitsatz)

    Hinzuschätzungen in Bankenfällen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überhöhte Hinzuschätzungen bei Steuerfahndungsmaßnahmen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Überhöhte Hinzuschätzungen in sog. "Bankenfällen"

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Überhöhte Hinzuschätzungen in sog. "Bankenfällen"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.03.2011 - 14 K 797/09
    Hierzu hätte die Klägerin aufgrund ihrer Beweisnähe (vgl. BFH-Urteil vom 19. April 2007 V R 48/04, BStBl. II 2009, 315; BFH-Beschluss vom 26. April 2004 V B 243/03, BFH/NV 2005, 255) zumindest einen Sachverhalt dartun müssen, der auch nur Zweifel an der nachvollziehbaren und schlüssigen Indizienkette zulässt.

    Der Hinweis, dass dies in "banktypischen Vorgängen" nicht üblich sei, vermag die Klägerin nicht von ihrer prozessualen Verpflichtung zu entlasten, innerhalb ihrer Sphäre liegende Informationen zu beschaffen (vgl. BFH-Urteil vom 19. April 2007 V R 48/04, BStBl. II 2009, 315; BFH-Beschluss vom 26. April 2004 V B 243/03, BFH/NV 2005, 255).

    Ihr wird danach kein "ins Blauer gerichteter" Negativbeweis abverlangt (vgl. BFH-Urteil vom 19. April 2007 V R 48/05, BStBl. II 2009, 315; BFH-Beschlüsse vom 8. April 1993 X B 22/92, BFH/NV 1994, 180; vom 18. Februar 2008 XI B 185/07, BFH/NV 2008, 1209), sondern lediglich eine Substantiierung ihres Vorbringens.

  • BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77

    Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.03.2011 - 14 K 797/09
    Auch soweit die Rechtmäßigkeit der Änderungsbescheide vom Vorliegen einer Steuerhinterziehung abhängig ist, sind die hierfür erforderlichen Feststellungen nicht nach den Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO), sondern nach denjenigen der AO und der FGO zu treffen (vgl. dazu Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofes - BFH vom 5. März 1979 GrS 5/77, BStBl II 1979, 570, unter C.I.2.a der Gründe).

    Dabei ist auch im Besteuerungs- und Finanzgerichtsverfahren der strafverfahrensrechtliche Grundsatz "in dubio pro reo" zu beachten (BFH-Beschluss vom 5. März 1979 GrS 5/77, BStBl II 1979, 570, unter C.II.1.

    Die Finanzbehörde (der Steuergläubiger) trägt im finanzgerichtlichen Verfahren (weiterhin) die objektive Beweislast (Feststellungslast) für steueranspruchsbegründende Tatsachen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. März1979 GrS 5/77, BStBl II 1979, 570, unter C.II.1. der Gründe).

  • BFH, 26.08.2004 - V B 243/03

    Voraussetzungen für Vorsteuerabzug - AdV

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.03.2011 - 14 K 797/09
    Hierzu hätte die Klägerin aufgrund ihrer Beweisnähe (vgl. BFH-Urteil vom 19. April 2007 V R 48/04, BStBl. II 2009, 315; BFH-Beschluss vom 26. April 2004 V B 243/03, BFH/NV 2005, 255) zumindest einen Sachverhalt dartun müssen, der auch nur Zweifel an der nachvollziehbaren und schlüssigen Indizienkette zulässt.

    Der Hinweis, dass dies in "banktypischen Vorgängen" nicht üblich sei, vermag die Klägerin nicht von ihrer prozessualen Verpflichtung zu entlasten, innerhalb ihrer Sphäre liegende Informationen zu beschaffen (vgl. BFH-Urteil vom 19. April 2007 V R 48/04, BStBl. II 2009, 315; BFH-Beschluss vom 26. April 2004 V B 243/03, BFH/NV 2005, 255).

  • BFH, 19.11.2014 - VIII R 12/12

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei nachträglich

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 31. März 2011  14 K 797/09 E aufgehoben.

    Nachdem das FA in der mündlichen Verhandlung dem Vorschlag des Gerichts zur Herabsetzung der Einkommen- und Vermögensteuer zugestimmt und zugesagt hatte, die Klägerin entsprechend klaglos zu stellen, wies das Finanzgericht (FG) die Klage mit seinem Urteil vom 31. März 2011  14 K 797/09 E ab.

  • FG Hamburg, 22.08.2016 - 3 K 36/16

    Versäumte Klagefrist oder Rechtsmittelfrist - Zu den persönlichen und

    - Aufbau eines Vermögensstammes mittels (Bar-)Einzahlungen ohne Auszahlungen (FG Düsseldorf, Urteil vom 31.03.2011 14 K 797/09 E, PStR 2012, 139).
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