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   FG München, 29.11.2001 - 14 K 817/98   

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https://dejure.org/2001,16320
FG München, 29.11.2001 - 14 K 817/98 (https://dejure.org/2001,16320)
FG München, Entscheidung vom 29.11.2001 - 14 K 817/98 (https://dejure.org/2001,16320)
FG München, Entscheidung vom 29. November 2001 - 14 K 817/98 (https://dejure.org/2001,16320)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unentgeltliche Verteilung einer Vereinszeitschrift an die Vereinsmitglieder als steuerbarer Umsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unentgeltliche Verteilung einer Vereinszeitschrift an die Vereinsmitglieder kein steuerbarer Umsatz; Umsatzsteuer 1987, 1988

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unentgeltliche Verteilung einer Vereinszeitschrift an die Vereinsmitglieder kein steuerbarer Umsatz - Umsatzsteuer 1987, 1988

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 641
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 18.12.2002 - I R 60/01

    Fortbildung auf dem Gebiet einer neuen ärztlichen Behandlungsmethode -

    Auszug aus FG München, 29.11.2001 - 14 K 817/98
    Der Senat erachtet eine solche Anordnung bis zur Entscheidung über die Revision I R 60/01 beim Bundesfinanzhof nicht für zweckmäßig, da in dem Revisionsverfahren nicht erkennbar über Rechtsfragen zu entscheiden sein wird, die auch für den vorliegenden Streitfall erheblich sind.
  • BFH, 20.08.1992 - V R 2/88
    Auszug aus FG München, 29.11.2001 - 14 K 817/98
    So erbringt der Kläger seinen Mitgliedern gegenüber mit der Verschaffung der Zeitschrift ... zumindest eine Leistung (vgl. BFH-Urteil vom 20. August 1992 V R 2/88, BFH/NV 1993, 204).
  • BFH, 18.12.2002 - I R 60/01

    Gemeinnütziger Verein, Selbstlosigkeit

    Dies setzt allerdings voraus, dass die Leistung des Klägers von diesem nicht nur zugesagt worden ist, sondern auch im Hinblick auf diese Entgelte erfolgte (vgl. dazu das Urteil des FG München vom 29. November 2001 14 K 817/98, EFG 2002, 641, zur Umsatzbesteuerung des Klägers).
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