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   FG Baden-Württemberg, 04.05.2006 - 14 K 90/02   

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https://dejure.org/2006,14284
FG Baden-Württemberg, 04.05.2006 - 14 K 90/02 (https://dejure.org/2006,14284)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.05.2006 - 14 K 90/02 (https://dejure.org/2006,14284)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Mai 2006 - 14 K 90/02 (https://dejure.org/2006,14284)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grob fahrlässiges nachträgliches Bekanntwerden von Unterhaltsaufwendungen für ein nicht mehr berücksichtigungsfähiges Kind bei Beantragung eines Ausbildungsfreibetrags; Zeitraum für die Prüfung des groben Verschuldens i.S. des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grob fahrlässiges nachträgliches Bekanntwerden von Unterhaltsaufwendungen für ein nicht mehr berücksichtigungsfähiges Kind bei Beantragung eines Ausbildungsfreibetrags - Zeitraum für die Prüfung des groben Verschuldens i.S. des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kinder - Nichterklärte Unterhaltszahlungen an das Kind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grobes Verschulden i.S.v. § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Abgabenordnung (AO) bei Fehlen eines konkreten Anlasses zum Studium der Anleitung zur Steuerklärung; Einbeziehung des Zeitraums bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides für die Prüfung eines "groben Verschuldens"; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1132
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 02.03.2005 - IX B 176/03

    Grobes Verschulden

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.05.2006 - 14 K 90/02
    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Anforderungen an die Mitwirkung klar erkennbar und die Erläuterungen hierzu leicht verständlich abgefasst sind und auf die besondere Situation eingehen, an die die Mitwirkungspflicht anknüpft (Beschluss des BFH vom 2. März 2005 IX B 176/03, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2005, 1577).
  • BFH, 09.08.1991 - III R 24/87

    Grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei Nichtbeantwortung einer im

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.05.2006 - 14 K 90/02
    Dieses ergebe sich bereits aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. August 1991 III R 24/87, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1992, 65.
  • BFH, 22.05.1992 - VI R 17/91

    Unerlassene Geltendmachung von Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.05.2006 - 14 K 90/02
    Ferner handelt derjenige grob fahrlässig, der Hinweise in Merkblättern, die ihm das Finanzamt zusendet, nicht beachtet, sofern diese auch für einen steuerlichen Laien ausreichend verständlich, klar und eindeutig abgefasst sind (Urteil des BFH vom 22. Mai 1992 VI R 17/91, BStBl II 1993, 80).
  • BFH, 10.08.1988 - IX R 219/84

    Zum groben Verschulden bei rechtsirrtümlich verspätet geltend gemachten vorab

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.05.2006 - 14 K 90/02
    Schließlich müssen sich ihm wenigstens Zweifel daran aufdrängen, ob er ohne sachkundige Hilfe oder eine entsprechende Rückfrage beim Finanzamt sachlich zutreffende Angaben machen kann (Urteil des BFH vom 10. August 1988 IX R 219/84, BStBl II 1989, 131; Beschluss des BFH vom 31. Januar 2005 VIII B 18/02, BFH/NV 2005, 1212).
  • BFH, 31.01.2005 - VIII B 18/02

    Neue Tatsache - grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.05.2006 - 14 K 90/02
    Schließlich müssen sich ihm wenigstens Zweifel daran aufdrängen, ob er ohne sachkundige Hilfe oder eine entsprechende Rückfrage beim Finanzamt sachlich zutreffende Angaben machen kann (Urteil des BFH vom 10. August 1988 IX R 219/84, BStBl II 1989, 131; Beschluss des BFH vom 31. Januar 2005 VIII B 18/02, BFH/NV 2005, 1212).
  • BFH, 23.10.2002 - III R 32/00

    Ausfüllen der Steuererklärung, grobes Verschulden

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.05.2006 - 14 K 90/02
    Dies gilt auch für einen steuerrechtlich nicht ausgebildeten Laien, der dann grob fahrlässig handelt, wenn er eine im Steuererklärungsformular gestellte und auf einen bestimmten Vorgang bezogene Frage (hier: die Angaben zum Unterhalt für bedürftige Personen) nicht beantwortet (Urteil des BFH vom 23. Oktober 2002 III R 32/00, BFH/NV 2003, 441).
  • FG Nürnberg, 25.04.1978 - V 133/77
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.05.2006 - 14 K 90/02
    Die Nichtbeachtung von Vordrucken, die schon vor einem längeren Zeitraum zugesandt worden seien, sei in keinem Fall grob fahrlässig (Urteil des Finanzgerichts - FG - Nürnberg vom 25. April 1978 V 133/77, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1978, 525).
  • BFH, 20.11.2008 - III R 107/06

    Grobes Verschulden bei rechtsirrtümlich unterbliebenen Angaben im

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage überwiegend statt (Urteil vom 4. Mai 2006 14 K 90/02, Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1132).
  • FG Köln, 19.12.2007 - 5 K 1194/07

    Erörterung des Verschuldensmaßstabs im Rahmen der nachträglichen Korrektur eines

    Hingegen begründe nach dem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 04.05.2006 14 K 90/02, Haufe Steueroffice Index 1711621, das Unterlassen des Studiums der kompletten Anleitung zur Steuererklärung ohne Vorliegen eines konkreten Anlasses kein grobes Verschulden des Steuerpflichtigen, sondern allenfalls leichte Fahrlässigkeit.
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