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   FG Baden-Württemberg, 17.04.1998 - 14 K 95/93   

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https://dejure.org/1998,12725
FG Baden-Württemberg, 17.04.1998 - 14 K 95/93 (https://dejure.org/1998,12725)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.04.1998 - 14 K 95/93 (https://dejure.org/1998,12725)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. April 1998 - 14 K 95/93 (https://dejure.org/1998,12725)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat als außergewöhnliche Belastung; Voraussetzungen für die Gewährung eines Pflegepauschbetrages; Abgrenzung zur bloßen Umschichtung von Vermögenswerten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 1334
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.10.1996 - III R 209/94

    Mehraufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung eines Einfamilienhauses

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  • BFH, 26.04.1991 - III R 69/87

    A) Die Anerkennung als Asylberechtigter indiziert nicht ohne weiteres ein

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  • BFH, 29.08.1996 - III R 4/95

    Eine sittliche Verpflichtung zur Pflege ist im Rahmen von § 33b Abs. 6 EStG

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  • BFH, 10.06.1988 - III R 248/83

    Außergewöhnliche Belastungen sind auch bei Fremdfinanzierung im Jahr der

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  • BFH, 22.10.1996 - III R 265/94

    Aufwendungen zur Betreuung kranker Angehöriger als außergewöhnliche Belastung

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  • BFH, 28.03.2001 - III B 109/00

    Nachweis gem. § 65 Abs. 2 EStDV; Schwerbehindertenausweis Merkzeichen "H"

    Zur Begründung verweisen die Kläger im Wesentlichen auf das Urteil des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg vom 17. April 1998 14 K 95/93 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1998, 1334) sowie auf die Kommentierung von Glanegger in Schmidt (Einkommensteuergesetz, Kommentar, 19. Aufl., § 33b Rz. 18) und weisen auf die nach ihrer Meinung gegebene Bedeutung der Problematik für die Allgemeinheit hin.

    Fehl geht auch der Hinweis der Kläger auf das Urteil des FG Baden-Württemberg in EFG 1998, 1334.

    Nach der Auffassung des FG Baden-Württemberg in dem Urteil in EFG 1998, 1334 bezog sich § 65 EStDV in der damaligen Fassung nur auf den Nachweis für die Inanspruchnahme eines (erhöhten) Behinderten-Pauschbetrags.

    Das Urteil des FG Baden-Württemberg in EFG 1998, 1334, das die Anwendung der Nachweiserfordernisse für den (erhöhten) Behinderten-Pauschbetrag auf die Gewährung des Pflegepauschbetrags ablehnt, betrifft somit nicht die im Streitfall entscheidende Problematik.

    Über die Hinweise auf das Urteil des FG Baden-Württemberg in EFG 1998, 1334 und die Kommentierung bei Schmidt (a.a.O., § 33b Rz. 18) hinaus haben die Kläger keine Ausführungen dazu gemacht, aus denen sich ergeben könnte, dass die von ihnen aufgeworfene Frage von der Rechtsprechung, der Verwaltung oder im Schrifttum unterschiedlich beantwortet wird.

  • BFH, 20.02.2003 - III R 9/02

    Nachweispflicht beim Pflegepauschbetrag

    Das Finanzgericht (FG) war der Auffassung, entgegen der Ansicht des FG Baden-Württemberg (Urteil vom 17. April 1998 14 K 95/93, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1998, 1334) habe der Steuerpflichtige nach § 33b Abs. 7 EStG i.V.m. § 65 Abs. 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) das gesundheitliche Merkmal "hilflos" nachzuweisen, und zwar entweder durch einen Ausweis nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG), der mit dem Merkzeichen "H" gekennzeichnet sei, oder durch einen Bescheid der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) zuständigen Behörde, der die entsprechenden Feststellungen enthalte.

    Dieser Nachweis könne nicht nur durch die in § 65 Abs. 2 EStDV genannten amtlichen Bescheinigungen, sondern auch durch andere Beweismittel --z.B. die Bescheinigung des Hausarztes-- erbracht werden (Urteil des FG Baden-Württemberg in EFG 1998, 1334).

    Der Hinweis der Klägerin auf das Urteil des FG Baden-Württemberg in EFG 1998, 1334 geht fehl.

  • FG Münster, 20.02.2002 - 8 K 5559/01

    Nachweis der Pflegebedürftigkeit

    Im Rahmen des § 33 b Abs. 6 EStG seien an die Zwangsläufigkeit der Hilfeleistungen weniger strenge Anforderungen zu stellen, als gemäß § 33 b Abs. 2 EStG in Verbindung mit § 65 EStDV, wie das Finanzgericht Baden Württemberg in einem Urteil vom 17. April 1998, EFG 1998, 1334 entschieden habe.

    Der erkennende Senat teilt nicht die Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg (Urteil vom 17. April 1998, 14 K 95/93, EFG 1998, 1334), wonach es mit der Zielsetzung des Gesetzgebers des § 33 b Abs. 6 EStG, die häusliche Pflege zu stärken und die vielfältigen Belastungen, die die häusliche Pflege mit sich bringt, angemessen steuerlich zu berücksichtigen, nicht vereinbar sei, die strengen Voraussetzungen des § 65 EStDV zu fordern.

  • FG Hessen, 10.07.2001 - 12 K 197/99

    Aussiedler; Ostgebiet; Ostblockstaat; Kasachstan; Politisch verfolgt;

    Dabei war in Übereinstimmung mit dem Finanzamt zu beachten, dass Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat bei Aussiedlern aus den ehemaligen Ostblockstaaten nach dem 31.12.1989 ein unabwendbares Ereignis nicht mehr unterstellt werden kann (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.4.1998 14 K 95/93, EFG 1998, 1334; Schmidt/Drenseck, EStG , 20. Aufl. 2001, § 33 Anm. 35 Stichwort "Hausrat" m.w.N.).

    Derartige Umstände, die vom Steuerpflichtigen substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen sind (FG Baden-Württemberg in EFG 1998, 1334, m.w.N.), lassen sich aber aus dem Vorbringen des Klägers nicht herleiten.

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