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   BSG, 13.12.2000 - B 14 KG 1/00 R   

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BSG, 13.12.2000 - B 14 KG 1/00 R (https://dejure.org/2000,2831)
BSG, Entscheidung vom 13.12.2000 - B 14 KG 1/00 R (https://dejure.org/2000,2831)
BSG, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - B 14 KG 1/00 R (https://dejure.org/2000,2831)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Kindergeld - Türkischer Staatsangehöriger - Bleiberechtsregelung - Rücknahme des Asylantrags - Befristete Aufenthaltserlaubnis - Arbeitserlaubnis - Lebensunterhalt aus Erwerbseinkommen - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    SGB I § 30 Abs. 2
    D (A), Türken, Kindergeld, Arbeitnehmer, gewöhnlicher Aufenthalt, Arbeitnehmerbegriff, Asylbewerber, Abgelehnte Asylbewerber

  • Judicialis

    GG Art 3 Abs 1; ; BKGG § 42; ; EWGV 1408/71 Art 2 Abs 1; ; EWGV 1408/71 Art 3 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch türkischer Staatsangehöriger auf Kindergeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.04.1997 - 12 RK 29/96

    Familienversicherung bei Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina

    Auszug aus BSG, 13.12.2000 - B 14 KG 1/00 R
    Die Forderung des Art. 4 Abk nach einem gewöhnlichen Aufenthalt in einem der Vertragsstaaten (vgl BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 11 für das deutsch-jugoslawische Abk über Soziale Sicherheit) dient lediglich der Abgrenzung des berechtigten Personenkreises zu solchen Personen, die sich außerhalb der Gebiete beider Vertragsstaaten gewöhnlich aufhalten.

    Die Anspruchsvoraussetzung des Inlandsaufenthaltes gilt nach Art. 4a Satz 1 Abk bei einem Aufenthalt der Kinder im anderen Vertragsstaat aber nicht (vgl dazu für das Krankenversicherungsrecht BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 11: Anspruch eines Bürgerkriegsflüchtlings aus Bosnien-Herzegowina auf Familienbeihilfe für Angehörige trotz fehlenden Inlandsaufenthaltes nach dem deutsch-jugoslawischen Abk über Soziale Sicherheit).

  • BSG, 22.01.1998 - B 14 KG 2/97 R

    Anspruch auf Kindergeld für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina

    Auszug aus BSG, 13.12.2000 - B 14 KG 1/00 R
    Die Kinder des Klägers hatten zwar - nach dem Maßstab des § 30 Abs. 1, 3 SGB I iVm dem BKGG (vgl dazu zuletzt das Senatsurteil vom 22. November 1998 - B 14 KG 2/97 R -) - ebensowenig wie er selbst einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
  • BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R

    Anspruch von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina auf Kindergeld

    Auszug aus BSG, 13.12.2000 - B 14 KG 1/00 R
    Diese Entscheidung hat der Senat dann mit Beschluß vom 15. August 2000 aufgehoben, weil die Vorlagefrage für den Rechtsstreit nicht mehr entscheidungserheblich war, nachdem das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Urteilen vom 12. April 2000 (B 14 KG 2/99 R und B 14 KG 3/99 R - letzteres zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung Kg nach Abkommensrecht für die Zeiten zuerkannt hat, in denen sie in Deutschland Arbeitnehmer waren und weiter sind.
  • BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 3/99 R

    Anspruch von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina auf Kindergeld

    Auszug aus BSG, 13.12.2000 - B 14 KG 1/00 R
    Diese Entscheidung hat der Senat dann mit Beschluß vom 15. August 2000 aufgehoben, weil die Vorlagefrage für den Rechtsstreit nicht mehr entscheidungserheblich war, nachdem das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Urteilen vom 12. April 2000 (B 14 KG 2/99 R und B 14 KG 3/99 R - letzteres zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung Kg nach Abkommensrecht für die Zeiten zuerkannt hat, in denen sie in Deutschland Arbeitnehmer waren und weiter sind.
  • BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 30/80

    Versicherungszugehörigkeit - Zivilbedienstete - Streitkräfte - Belgien

    Auszug aus BSG, 13.12.2000 - B 14 KG 1/00 R
    Der Vorrang über- und zwischenstaatlichen Rechts vor inländischen Normen ist - im Gegensatz zum Sozialversicherungsrecht (vgl § 6 Viertes Buch Sozialgesetzbuch ) - im BKGG nicht ausdrücklich geregelt; er ist jedoch - wenn auch beschränkt auf Regelungen über den Wohnsitz und den gewöhnlichen Aufenthalt - in § 30 Abs. 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) positiv-rechtlich ausgesprochen und gilt als allgemeiner Rechtsgrundsatz (BSGE 52, 210, 213 = SozR 6180 Art. 13 Nr. 3; allgemein zum Vorrang zweiseitiger Kollisionsnormen: Eichenhofer, Internationales Sozialrecht, 1994, RdNr 129; von Maydell, Internationales Sozialversicherungsrecht, Festschrift zum 25-jährigen Bestehen des Bundessozialgerichts, Band II, 1979, 943, 961 f; Seewald, KassKomm, § 6 SGB IV RdNr 1; zum Vorrang des Abkommensrechts vor dem deutschen internationalen Kg-Recht vgl Eichenhofer, aaO, RdNr 562; Schuler, Das internationale Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland, 1988, 820).
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    § 30 Abs. 2 SGB I beschränkt sich nicht auf die Regelung des gewöhnlichen Aufenthalts, sondern beinhaltet einen allgemeinen Rechtsgrundsatz (BSG, InfAuslR 2001, 181, 182; BSGE 52, 210, 213 = SozR 6180 Art. 13 Nr. 3 S 10).
  • BFH, 27.09.2012 - III R 55/10

    Abkommenskindergeld für einen türkischstämmigen Arbeitnehmer -

    Der Anspruch auf Kindergeld wird vielmehr bereits von Art. 4 Buchst. a SozSichAbk Türkei begründet, wonach der türkische --nicht aber der deutsche-- Staatsangehörige, der sich in Deutschland als Arbeitnehmer gewöhnlich aufhält, den diskriminierungsfreien Zugang zum deutschen Kindergeld erhält (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 13. Dezember 2000 B 14 KG 1/00 R, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 2001, Beilage Nr. I 6, 63).
  • BFH, 28.04.2010 - III R 44/08

    Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kindergeld wegen

    Dieser Unterschied beruht darauf, dass die Lebenshaltungskosten für in der Türkei lebende Kinder deutlich geringer sind als die Lebenshaltungskosten für Kinder, die im Inland bzw. in einem der in § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG genannten Staaten ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben (sog. Wohnland-Bedarfsprinzip; vgl. Denkschrift zum Zwischenabkommen zur Änderung des deutsch-türkischen Abkommens vom 30. April 1964, BTDrucks 7/3022, S. 7; BSG-Urteil vom 13. Dezember 2000 B 14 KG 1/00 R, Informationsbrief Ausländerrecht 2001, 181, zum Bundeskindergeldgesetz).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2020 - L 18 AS 1812/19

    Anspruch des österreichischen Staatsangehörigen auf Leistungen der Grundsicherung

    Darüber hinaus folgt aus dem einfachen (Sozial-)Recht in § 30 Abs. 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I), dass Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts unberührt bleiben; die Vorschrift gilt als allgemeiner Rechtsgrundsatz (vgl. BSG, Urteil vom 13. Dezember 2000 - B 14 KG 1/00 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2020 - L 18 AS 1641/19

    Anspruch des österreichischen Staatsangehörigen mit gewöhnlichem Aufenthalt in

    Darüber hinaus folgt aus dem einfachen (Sozial-)Recht in § 30 Abs. 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I), dass Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts unberührt bleiben; die Vorschrift gilt als allgemeiner Rechtsgrundsatz (vgl. BSG, Urteil vom 13. Dezember 2000 - B 14 KG 1/00 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • LSG Hessen, 15.09.2021 - L 6 AS 316/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Das einfache Sozialrecht enthält zudem mit § 30 Abs. 2 SGB I, der ausdrücklich vorsieht, dass Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts durch die Vorschriften dieses Gesetzbuches unberührt bleiben, einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, der es in der Regel erlaubt, auftretende Konflikte in diesem Sinne zu lösen (vgl. BSG, Urteil vom 13. Dezember 2000 - B 14 KG 1/00 -, juris, Rn. 18 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2004 - L 11 EG 948/02

    Erziehungsgeldanspruch - türkische Staatsangehörige - aufenthaltsrechtlicher

    Der Vorrang über- und zwischenstaatlichen Rechts vor inländischen Normen ist zwar im BErzGG nicht ausdrücklich geregelt, er ist jedoch in § 30 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches - Allgemeiner Teil - positiv-rechtlich ausgesprochen und gilt als allgemeiner Rechtsgrundsatz (vgl. BSGE 52, 210,213 sowie vom 13.12.2000 - B 14 KG 1/00 R - m.w.N; vgl. auch Buchner/Becker, BErzGG 7. Auflage, § 1 Rdnr.4).
  • FG Hamburg, 31.10.2008 - 3 K 200/08

    Finanzgerichtsordnung / (Abkommens-)Kindergeld: Zweifel an Klägerwohnsitz /

    Bei dieser Regelung geht es um das Wohnland- statt Territorialitätsprinzip für die Kinder bei gleichzeitiger Begrenzung der Kindergeldhöhe (BSG vom 13. Dezember 2000 B 14 KG 1/00 R, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 2001, Beil. 6 Heft 7, 63; vom 12. April 2000 B 14 KG 3/99 R, BSGE 86, 115).
  • FG Köln, 28.06.2001 - 3 K 3355/97

    Kindergeldanspruch eines türkischen Staatsangehörigen

    c) Eine erneute Entscheidung des EuGH erscheint danach weder erforderlich noch ist eine weitere Entscheidung absehbar, nachdem das BSG seinen Vorlagebeschluss vom 16.12.1999 wieder zurückgenommen (Beschluss vom 15.08.2000 B 14 Kg 5/99 R) und Kindergeld -wenn auch gesützt auf andere Anspruchsgrundlagen- antragsgemäß zugesprochen hat (Entscheidung vom 13.12.2000 B 14 KG 1/00 R, Inf AuslR 2001, 181).
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   BSG, 20.06.2001 - B 10/14 KG 1/00 B   

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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage als Voraussetzung für eine Nichtzulassungsbeschwerde - Gesteigerte Darlegungspflicht bei einer Rechtsfrage, die altes, inzwischen außer Kraft getretenes Recht, betrifft - Erhöhung des Kindergelds um einen ...

  • rechtsportal.de

    SGG § 160a Abs. 2 S. 3 § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Grundsätzliche Bedeutung bei außer Kraft getretenem Recht im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

    Auszug aus BSG, 20.06.2001 - B 10/14 KG 1/00 B
    Das sonach unzulässige Rechtsmittel der Klägerin ist entsprechend § 169 SGG zu verwerfen, ohne daß es der Mitwirkung von ehrenamtlichen Richtern bedarf (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 1 und 5; BVerfGE 48, 246 = SozR 1500 § 160a Nr. 30).
  • BSG, 28.11.1975 - 12 BJ 150/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Außer

    Auszug aus BSG, 20.06.2001 - B 10/14 KG 1/00 B
    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung ist dann aufzuzeigen, daß entweder ausnahmsweise noch über mehrere gleichartige Streitfälle zu entscheiden ist oder daß die zu klärende Rechtsfrage nachwirkt und dadurch weiterhin von allgemeiner Bedeutung ist (vgl BSG in SozR 1500 § 160a Nr. 19; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, RdNr 141; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl, RdNr 14c).
  • BSG, 15.04.1975 - 5 BKn 1/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Unzulässigkeit - Mündliche Verhandlung

    Auszug aus BSG, 20.06.2001 - B 10/14 KG 1/00 B
    Das sonach unzulässige Rechtsmittel der Klägerin ist entsprechend § 169 SGG zu verwerfen, ohne daß es der Mitwirkung von ehrenamtlichen Richtern bedarf (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 1 und 5; BVerfGE 48, 246 = SozR 1500 § 160a Nr. 30).
  • BSG, 19.07.2012 - B 1 KR 65/11 B

    Krankenversicherung - Zulässigkeit der Revision - grundsätzliche Bedeutung einer

    Bei Rechtsfragen zu bereits außer Kraft getretenem Recht muss für eine grundsätzliche Bedeutung entweder noch eine erhebliche Zahl von Fällen auf der Grundlage des ausgelaufenen Rechts zu entscheiden sein, oder die Überprüfung der Rechtsnorm bzw ihrer Auslegung muss aus anderen Gründen fortwirkende allgemeine Bedeutung haben (vgl BSG Beschluss vom 17.3.2010 - B 6 KA 23/09 B - juris RdNr 32; BSG Beschluss vom 16.12.2009 - B 6 KA 13/09 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 22.3.2006 - B 6 KA 46/05 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 20.6.2001 - B 10/14 KG 1/00 B - juris RdNr 1; BSG Beschluss vom 31.3.1999 - B 7 AL 170/98 B - juris RdNr 8; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 19) .
  • BSG, 08.07.2021 - B 8 SO 97/20 B

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung;

    Im Falle ausgelaufenen bzw auslaufenden Rechts ist eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache allenfalls dann gegeben, wenn noch eine erhebliche Zahl von Fällen auf der Grundlage des alten Rechts zu entscheiden ist oder wenn die Überprüfung der Rechtsnorm bzw ihre Auslegung aus anderen Gründen fortwirkende allgemeine Bedeutung hat, namentlich wegen einer weitgehenden Übereinstimmung mit dem neuen Recht ( BSG vom 17.3.2010 - B 6 KA 23/09 B - juris RdNr 32; BSG vom 16.12.2009 - B 6 KA 13/09 B - juris RdNr 7; BSG vom 22.3.2006 - B 6 KA 46/05 B - juris RdNr 7; BSG vom 20.6.2001 - B 10/14 KG 1/00 B - juris RdNr 1; BSG vom 31.3.1999 - B 7 AL 170/98 B - juris RdNr 8; BSG vom 17.6.2013 - B 10 EG 6/13 B - juris mwN) .
  • BSG, 12.06.2013 - B 3 KR 32/12 B

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Anwendbarkeit einer bestimmten DRG -

    Bei Rechtsfragen zu bereits außer Kraft getretenem Recht muss für eine grundsätzliche Bedeutung entweder noch eine erhebliche Zahl von Fällen auf der Grundlage des ausgelaufenen Rechts zu entscheiden sein, oder die Überprüfung der Rechtsnorm bzw ihrer Auslegung muss aus anderen Gründen fortwirkende allgemeine Bedeutung haben (vgl BSG Beschluss vom 17.3.2010 - B 6 KA 23/09 B - Juris RdNr 32; BSG Beschluss vom 16.12.2009 - B 6 KA 13/09 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 22.3.2006 - B 6 KA 46/05 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 20.6.2001 - B 10/14 KG 1/00 B - Juris RdNr 1; BSG Beschluss vom 31.3.1999 - B 7 AL 170/98 B - Juris RdNr 8; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 19) .
  • BSG, 08.11.2022 - B 8 SO 12/22 B

    Aufwendungsersatz für Leistungen der Eingliederungshilfe; Grundsatzrüge im

    Im Falle ausgelaufenen Rechts ist eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache allenfalls dann gegeben, wenn noch eine erhebliche Zahl von Fällen auf der Grundlage des alten Rechts zu entscheiden ist oder wenn die Überprüfung der Rechtsnorm bzw ihre Auslegung aus anderen Gründen fortwirkende allgemeine Bedeutung hat, namentlich wegen einer weitgehenden Übereinstimmung mit dem neuen Recht ( BSG vom 17.3.2010 - B 6 KA 23/09 B - RdNr 32; BSG vom 16.12.2009 - B 6 KA 13/09 B - RdNr 7; BSG vom 22.3.2006 - B 6 KA 46/05 B - RdNr 7; BSG vom 20.6.2001 - B 10/14 KG 1/00 B - RdNr 1; BSG vom 31.3.1999 - B 7 AL 170/98 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 26.08.2019 - B 8 SO 90/18 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Im Falle ausgelaufenen bzw auslaufenden Rechts ist eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache allenfalls dann gegeben, wenn noch eine erhebliche Zahl von Fällen auf der Grundlage des alten Rechts zu entscheiden ist oder wenn die Überprüfung der Rechtsnorm bzw ihre Auslegung aus anderen Gründen fortwirkende allgemeine Bedeutung hat, namentlich wegen einer weitgehenden Übereinstimmung mit dem neuen Recht ( BSG vom 17.3.2010 - B 6 KA 23/09 B - juris RdNr 32; BSG vom 16.12.2009 - B 6 KA 13/09 B - juris RdNr 7; BSG vom 22.3.2006 - B 6 KA 46/05 B - juris RdNr 7; BSG vom 20.6.2001 - B 10/14 KG 1/00 B - juris RdNr 1; BSG vom 31.3.1999 - B 7 AL 170/98 B - juris RdNr 8; BSG vom 17.6.2013 - B 10 EG 6/13 B - juris mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2014 - L 7 AS 974/13
    Eine Klärungsbedürftigkeit kann nur dann angenommen, wenn noch über eine erhebliche Zahl von Fällen zu entscheiden ist oder wenn die Überprüfung aus anderen Gründen fortwirkende allgemeine Bedeutung hat (BSG, Beschlüsse vom 16.12.2009 - B 6 KA 13/09 B -, vom 23.05.2001 - B 11 AL 41/01 B - und vom 20.06.2001 - B 10/14 KG 1/00 B - zum gleichlautenden § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).
  • BSG, 11.05.2022 - B 8/7 AY 5/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

    Im Falle ausgelaufenen Rechts ist eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache allenfalls dann gegeben, wenn noch eine erhebliche Zahl von Fällen auf der Grundlage des alten Rechts zu entscheiden ist oder wenn die Überprüfung der Rechtsnorm bzw ihre Auslegung aus anderen Gründen fortwirkende allgemeine Bedeutung hat, namentlich wegen einer weitgehenden Übereinstimmung mit dem neuen Recht (BSG vom 17.3.2010 - B 6 KA 23/09 B - RdNr 32; BSG vom 16.12.2009 - B 6 KA 13/09 B - RdNr 7; BSG vom 22.3.2006 - B 6 KA 46/05 B - RdNr 7; BSG vom 20.6.2001 - B 10/14 KG 1/00 B - RdNr 1; BSG vom 31.3.1999 - B 7 AL 170/98 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 14.07.2022 - B 8 SO 10/21 B

    Kostenbeteiligung zu einer Eingliederungshilfe; Grundsatzrüge im

    Im Falle ausgelaufenen Rechts ist eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache allenfalls dann gegeben, wenn noch eine erhebliche Zahl von Fällen auf der Grundlage des alten Rechts zu entscheiden ist oder wenn die Überprüfung der Rechtsnorm bzw ihre Auslegung aus anderen Gründen fortwirkende allgemeine Bedeutung hat, namentlich wegen einer weitgehenden Übereinstimmung mit dem neuen Recht ( BSG vom 17.3.2010 - B 6 KA 23/09 B - RdNr 32; BSG vom 16.12.2009 - B 6 KA 13/09 B - RdNr 7; BSG vom 22.3.2006 - B 6 KA 46/05 B - RdNr 7; BSG vom 20.6.2001 - B 10/14 KG 1/00 B - RdNr 1; BSG vom 31.3.1999 - B 7 AL 170/98 B - juris RdNr 8) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2011 - L 19 AS 1311/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    In einem solchen Fall wird eine Klärungsbedürftigkeit nur angenommen, wenn noch eine erhebliche Zahl von Fällen auf der Grundlage des ausgelaufenen Rechts zu entscheiden ist oder wenn die Überprüfung der Rechtsnorm bzw. ihre Auslegung aus anderen Gründen fortwirkende allgemeine Bedeutung hat (BSG, Beschlüsse vom 16.12.2009 - B 6 KA 13/09 B -, vom 23.05.2001 - B 11 AL 41/01 B - und vom 20.06.2001 - B 10/14 KG 1/00 B - zum gleichlautenden § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).
  • BSG, 22.07.2012 - B 1 KR 30/12 B
    6 Selbst wenn die Qualifizierung der Infusionslösungen als Fertigarzneimittel oder als Rezepturarzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) entscheidungserheblich sein könnte, versäumt die Klägerin darzulegen, dass trotz der zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsänderungen (insbesondere § 4 Abs. 1 S 1 AMG idF durch Art. 1 Nr. 1 Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vom 29.8.2005, BGBl I 2570; näher dazu Kloesel/Cyran, Arzneimittelrecht, § 4 AMG Nr. 7 ff, insb Nr. 7a und 9b, Stand Juli 2011) der hier maßgebliche Rechtszustand fortwirkt oder auf dessen Grundlage noch über eine erhebliche Zahl von Fällen zu entscheiden ist (vgl dazu BSG Beschluss vom 17.3.2010 - B 6 KA 23/09 B - juris RdNr 32; BSG Beschluss vom 16.12.2009 - B 6 KA 13/09 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 22.3.2006 - B 6 KA 46/05 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 20.6.2001 - B 10/14 KG 1/00 B - juris RdNr 1; BSG Beschluss vom 31.3.1999 - B 7 AL 170/98 B - juris RdNr 8; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 19).
  • BSG, 12.02.2014 - B 1 KR 37/13 B
  • BSG, 10.10.2007 - B 6 KA 43/07 B
  • BSG, 22.07.2013 - B 1 KR 97/12 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2008 - L 8 SO 11/08
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2008 - L 9 B 291/06

    Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsätzliche Bedeutung (verneint); Rechtsfrage nur

  • BSG, 15.01.2009 - B 11 AL 41/08 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2014 - L 13 AS 170/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2008 - L 8 SO 12/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2008 - L 8 SO 9/08
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   LSG Bayern, 30.10.2003 - L 14 KG 1/00   

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https://dejure.org/2003,23747
LSG Bayern, 30.10.2003 - L 14 KG 1/00 (https://dejure.org/2003,23747)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.10.2003 - L 14 KG 1/00 (https://dejure.org/2003,23747)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - L 14 KG 1/00 (https://dejure.org/2003,23747)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Aufrechterhaltung des Kindergeldanspruchs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Bundesrepublik Deutschland; Wohnsitznahme im Ausland; Eindruck der Hilflosigkeit oder des Fehlens der Erkenntnisfähigkeit im Bezug auf rechtliche Zusammenhänge

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 26.11.1986 - 7 RAr 65/85

    Atypische Überzahlung - Arbeitslosenhilfe - Ermessensentscheidung - Rückforderung

    Auszug aus LSG Bayern, 30.10.2003 - L 14 KG 1/00
    Letzteres war nicht Streitgegenstand; eine schlechte Vermögenslage, z.B. bei hoher Überschuldung, die bei Rückzahlung von Sozialleistungen weitere Schulden nach sich ziehen würde, begründet noch keinen atypischen Fall, anläßlich dessen hinsichtlich der Rückforderung im Rahmen der §§ 48, 50 SGB X Ermessen von der Beklagten auszuüben wäre oder sogar das Ermessen auf Null geschrumpft wäre mit der Folge, dass bereits der Anspruch des Leistungsträgers enfällt (BSG vom 26.11.1986 - 7 RAr 65/85 in NZA 1987, 467; BSG vom 23.05.1995 - 13 RJ 39/94 in SozR 3-1300 § 48 Nr. 37).
  • BSG, 23.03.1995 - 13 RJ 39/94

    Wegfall einer Sozialleistung wegen Überschreitens einer Verdienstgrenze -

    Auszug aus LSG Bayern, 30.10.2003 - L 14 KG 1/00
    Letzteres war nicht Streitgegenstand; eine schlechte Vermögenslage, z.B. bei hoher Überschuldung, die bei Rückzahlung von Sozialleistungen weitere Schulden nach sich ziehen würde, begründet noch keinen atypischen Fall, anläßlich dessen hinsichtlich der Rückforderung im Rahmen der §§ 48, 50 SGB X Ermessen von der Beklagten auszuüben wäre oder sogar das Ermessen auf Null geschrumpft wäre mit der Folge, dass bereits der Anspruch des Leistungsträgers enfällt (BSG vom 26.11.1986 - 7 RAr 65/85 in NZA 1987, 467; BSG vom 23.05.1995 - 13 RJ 39/94 in SozR 3-1300 § 48 Nr. 37).
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