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   LG Düsseldorf, 08.02.2010 - 14 KLs 8/09, 14 KLs - 130 Js 56/09 - 8/09   

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LG Düsseldorf, 08.02.2010 - 14 KLs 8/09, 14 KLs - 130 Js 56/09 - 8/09 (https://dejure.org/2010,80009)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.02.2010 - 14 KLs 8/09, 14 KLs - 130 Js 56/09 - 8/09 (https://dejure.org/2010,80009)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Februar 2010 - 14 KLs 8/09, 14 KLs - 130 Js 56/09 - 8/09 (https://dejure.org/2010,80009)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07

    Anforderungen an die Überzeugungsbildung und ihre Darstellung bei Verurteilung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.02.2010 - 14 KLs 8/09
    Die Kammer verkennt nicht, dass das Geständnis des früheren Mitangeklagten E3 Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache nach § 257c StPO war und dass bei der Verurteilung eines Angeklagten aufgrund von Geständnissen Mitangeklagter, die Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache waren, die Glaubhaftigkeit dieser Geständnisse in einer nachprüfbaren Weise gewürdigt werden muss (BGH NJW 2008, 1749, 1750).

    Ferner verkennt die Kammer nicht, dass bei der Verurteilung eines Angeklagten aufgrund von Geständnissen Mitangeklagter, die Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache sind, die Glaubhaftigkeit dieser Geständnisse in einer nachprüfbaren Weise gewürdigt werden muss (BGH NJW 2008, 1749, 1750).

    Die Kammer verkennt nicht, dass die Geständnisse der früheren Mitangeklagten M11, O2 und T35 Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache waren und dass bei der Verurteilung eines Angeklagten aufgrund von Geständnissen Mitangeklagter, die Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache waren, die Glaubhaftigkeit dieser Geständnisse in einer nachprüfbaren Weise gewürdigt werden muss (BGH NJW 2008, 1749, 1750).

    Die Kammer verkennt nicht, dass das Geständnis des früheren Mitangeklagten E3 Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache nach § 257c StPO war und dass bei der Verurteilung eines Angeklagten aufgrund von Geständnissen Mitangeklagter, die Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache waren, die Glaubhaftigkeit dieser Geständnisse in einer nachprüfbaren Weise gewürdigt werden muss (BGH NJW 2008, 1749, 1750).

    Ferner verkennt die Kammer nicht, dass bei der Verurteilung eines Angeklagten aufgrund von Geständnissen Mitangeklagter, die Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache sind, die Glaubhaftigkeit dieser Geständnisse in einer nachprüfbaren Weise gewürdigt werden muss (BGH NJW 2008, 1749, 1750).

  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08

    Mangelnde Feststellungen zu den Vorverurteilungen bei der Anordnung der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.02.2010 - 14 KLs 8/09
    Der Verwertung der Einlassung des früheren Mitangeklagten E3 steht zudem nicht entgegen, dass dieser es abgelehnt hat, Fragen der Verteidigung des Angeklagten L1 zu beantworten (BGH, Urteil vom 9.6.2009, 4 StR 461/08).

    Der Verwertung der Einlassungen der früheren Mitangeklagten M11, O2 und T35 steht zudem nicht entgegen, dass diese es abgelehnt haben, Fragen der Verteidigung des Angeklagten L1 zu beantworten (BGH, Urteil vom 9.6.2009, 4 StR 461/08).

    Der Verwertung der Einlassung des früheren Mitangeklagten E3 steht zudem nicht entgegen, dass dieser es abgelehnt hat, Fragen der Verteidigung des Angeklagten L1 zu beantworten (BGH, Urteil vom 9.6.2009, 4 StR 461/08).

    Der Verwertung der Einlassung des früheren Mitangeklagten D4 steht zudem nicht entgegen, dass dieser es abgelehnt hat, Fragen der Verteidigung des Angeklagten L1 zu beantworten (BGH, Urteil vom 9.6.2009, 4 StR 461/08).

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.02.2010 - 14 KLs 8/09
    Ob die Mittäter die einzelnen Delikte nach obigen Grundsätzen gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Bedeutung (BGHSt 49, 177, 182 f.).

    Ob die Mittäter die einzelnen Delikte nach obigen Grundsätzen gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Bedeutung (BGHSt 49, 177, 182 f.).

    Ob die Mittäter die einzelnen Delikte nach obigen Grundsätzen gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Bedeutung (BGHSt 49, 177, 182 f.).

  • BGH, 26.09.2001 - 2 StR 383/01

    Strafzumessung (Strafschärfung auf Grund der Häufung von Straftaten; Verbot einer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.02.2010 - 14 KLs 8/09
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die durch weitere Taten manifestierte Rechtsfeindschaft eines Angeklagten strafschärfend berücksichtigt werden kann (BGH wistra 2002, 21, 21; Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 4. Auflage 2008, Rn. 389 m. w. N.).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die durch weitere Taten manifestierte Rechtsfeindschaft eines Angeklagten strafschärfend berücksichtigt werden kann (BGH wistra 2002, 21, 21; Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 4. Auflage 2008, Rn. 389 m. w. N.).

  • BGH, 27.11.1981 - 4 StR 550/81

    Strafschärfendes Heranziehen des "hemmungs- und bedenkenlosen" Vorgehens des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.02.2010 - 14 KLs 8/09
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die berufliche Stellung des Täters strafschärfend wirkt, wenn gerade sie für das verletzte Rechtsgut erhöhte Pflichten begründet, wenn zwischen Berufspflichten und Straftat eine innere Beziehung und ein das Maß der Pflichtwidrigkeit erhöhender Zusammenhang besteht (BGH NStZ 1988, 126, 127; BGH MDR 1982, 280, 280; Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 4. Auflage 2008, Rn. 345 f.; Fischer, StGB, 56. Auflage, § 46 Rn. 44 m. w. N.).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die berufliche Stellung des Täters strafschärfend wirkt, wenn gerade sie für das verletzte Rechtsgut erhöhte Pflichten begründet, wenn zwischen Berufspflichten und Straftat eine innere Beziehung und ein das Maß der Pflichtwidrigkeit erhöhender Zusammenhang besteht (BGH NStZ 1988, 126, 127; BGH MDR 1982, 280, 280; Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 4. Auflage 2008, aaO; Fischer, StGB, 56. Auflage, aaO).

  • OLG Celle, 22.02.2007 - 1 Ws 74/07

    Geeignetheit von Anträgen zur Erledigung im Adhäsionsverfahren; Beachtung des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.02.2010 - 14 KLs 8/09
    Das Absehen von der Entscheidung über einen Adhäsionsantrag ist insbesondere in Wirtschaftsstrafverfahren und aufgrund des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen gerechtfertigt (OLG Celle StV 2007, 293, 293; Meyer-Goßner, StPO, 52. Auflage, § 406 Rn. 12 m. w. N.).
  • LG Düsseldorf, 28.02.2013 - 4 KLs 3/12

    Uunberechtigte Inanspruchnahme eines Kontos per Lastschrift als Betrug

    Der Angeklagte K. wird wegen Beihilfe zum Betrug in 3 Fällen unter Einbeziehung der Strafen aus dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 08.02.2010 (Az. 14 KLs - 130 Js 56/09 - 08/09) sowie dem Urteil des Landgerichts Gera vom 18.08.2011 (Az. 850 Js 23010/04 1 KLs/6) und unter Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

    Die Verfallanordnung aus dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 08.02.2010 (Az. 14 KLs - 130 Js 56/09 - 08/09) und das gegen den Angeklagten K. im Urteil des Landgerichts Gera vom 18.08.2011 (Az. 850 Js 23010/04 1 KLs/6) angeordnete Berufsverbot bleiben aufrecht erhalten.

    Am 08.02.2010 verurteilte das Landgericht Düsseldorf (Az. 14 KLs - 130 Js 56/09 - 8/09) den Angeklagten wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren.

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