Weitere Entscheidung unten: LG Hamburg, 29.04.1950

Rechtsprechung
   LG Hamburg, 23.04.1949 - 14 Ks 8/49, 1 Js 4/48   

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https://dejure.org/1949,1304
LG Hamburg, 23.04.1949 - 14 Ks 8/49, 1 Js 4/48 (https://dejure.org/1949,1304)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23.04.1949 - 14 Ks 8/49, 1 Js 4/48 (https://dejure.org/1949,1304)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23. April 1949 - 14 Ks 8/49, 1 Js 4/48 (https://dejure.org/1949,1304)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • spiegel.de (Pressebericht, 30.04.1949)

    Auf den Schultern

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 09.04.1949)

    Totentänze in der Scheffelstraße

Besprechungen u.ä. (2)

  • zeit.de (Pressekommentar, 28.04.1949)

    Veit Harlan nicht rehabilitiert

  • zeit.de (Pressekommentar zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.03.1949)

    Veit Harlan vor der falschen Instanz

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Verfahrensgang

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   LG Hamburg, 29.04.1950 - 14 Ks 8/49, 1 Js 4/48   

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https://dejure.org/1950,1801
LG Hamburg, 29.04.1950 - 14 Ks 8/49, 1 Js 4/48 (https://dejure.org/1950,1801)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29.04.1950 - 14 Ks 8/49, 1 Js 4/48 (https://dejure.org/1950,1801)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29. April 1950 - 14 Ks 8/49, 1 Js 4/48 (https://dejure.org/1950,1801)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Die Akten des Landgerichts Hamburg 15 Q 35/50 und 15 O 87/51 sowie das Urteil des Schwurgerichts I in Hamburg vom 29. April 1950 - (50) 16/50 / 14 Ks 8/49 waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Es geht davon aus, Harlan dürfe seinen Beruf als Filmregisseur wieder aufnehmen und ausüben, da er vom Schwurgericht, vor dem er wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 10 angeklagt war, freigesprochen, im Entnazifizierungsverfahren als "Entlasteter" eingestuft worden sei und die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (Spio) alle Tätigkeitsbeschränkungen gegen ihn aufgehoben habe.

    Indessen kann nicht anerkannt werden, daß der Beschwerdeführer sich mit dieser Kennzeichnung des Schwurgerichtsurteils eines Sittenverstoßes schuldig gemacht habe.

    Aus dem Inhalt des Schwurgerichtsurteils ist festzustellen: Das Urteil schildert den Lebensgang Harlans, insbesondere seine Laufbahn als Filmregisseur, die nach 1933 begann und ihn alsbald zum "Prestigeregisseur" (so kennzeichnet Harlan selbst seine Stellung in der Schrift "Meine Beziehung zum Nationalsozialismus", S. 21) aufsteigen ließ.

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