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   VG Berlin, 23.06.2020 - 14 L 158.20   

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VG Berlin, 23.06.2020 - 14 L 158.20 (https://dejure.org/2020,15886)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.06.2020 - 14 L 158.20 (https://dejure.org/2020,15886)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. Juni 2020 - 14 L 158.20 (https://dejure.org/2020,15886)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Corona: Prostitutionsstätten in Berlin müssen weiterhin geschlossen bleiben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bordelle - und das Betriebsverbot wegen Corona

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Corona: Prostitutionsstätten in Berlin müssen weiterhin geschlossen bleiben - Corona-Virus

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Corona: Prostitutionsstätten in Berlin müssen weiterhin geschlossen bleiben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Corona-Pandemie: Bordelle in Berlin dürfen weiterhin nicht öffnen - Keine Ungleichbehandlung mit anderen körpernahen Dienstleistungen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 28.04.2020 - 1 BvR 899/20

    Einstweilige Anordnung betreffend die Untersagung des Betriebs eines

    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2020 - 14 L 158.20
    Allerdings ist der Antragstellerin darin zuzustimmen, dass die Untersagung des Betriebs von Prostitutionsstätten durch § 5 Abs. 10 SARS-CoV-2-EindmaßnV einen schwerwiegenden Eingriff in ihre Berufsfreiheit aus Artikel 12 Abs. 1 GG und möglicherweise auch in ihr Eigentumsrecht aus Artikel 14 Abs. 1 GG in Gestalt des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt (vgl. auch: BVerfG, Beschluss vom 28.04.2020 - 1 BvR 899/20 -, juris Rn. 11 ff. [Untersagung des Betriebs eines Fitnessstudios]).

    Überdies wird der Eingriff durch die von der öffentlichen Hand in vielfältiger Weise bereitgestellten finanziellen Hilfen zumindest teilweise abgefedert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.04.2020 - 1 BvR 899/20 -, juris Rn. 13).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2020 - 1 S 58.20

    Begrenzung der Teilnehmerzahl für Abi-Bälle

    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2020 - 14 L 158.20
    Die eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit folgt aus dem Umstand, dass der Verordnungsgeber in dem in Rede stehenden Zusammenhang diverse politische, wirtschaftliche und soziale Aspekte berücksichtigen und gegeneinander abwägen, in kürzester Zeit komplexe Sachverhalte prüfen und trotz vielfach noch offener und sich beständig ändernder wissenschaftlicher Daten- und Erkenntnislage schwierige politische Entscheidungen treffen muss (vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 10 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.05.2020 - 11 S 41/20 -, a.a.O., S. 7; OVG Hamburg, Beschluss vom 20.05.2020 - 5 Bs 77/20 -, juris Rn. 28; BayVGH, Beschluss vom 27.04.2020 - 20 NE 20.793 -, juris Rn. 36; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.04.2020 - 3 R 52/20 -, juris Rn. 50; ebenso bereits: VG Berlin, Beschluss vom 05.06.2020 - 14 L 166/20 -, S. 10 f. des amtlichen Entscheidungsabdrucks, bestätigt durch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.6.2020 - 1 S 58/20 -, amtlicher Entscheidungsabdruck).

    (cc) Unabhängig davon gilt allerdings ohnehin, dass der Verordnungsgeber bei den von ihm im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungs- und Gestaltungsspielraums für erforderlich gehaltenen, generell-abstrakten Regelungen pauschalieren und typisieren darf und es aus diesem Grund nicht darauf ankommt, ob das von ihm für bestimmte Bereiche allgemein angenommene erhöhte Infektionsrisiko aufgrund eines individuellen betrieblichen Hygienekonzepts geringer ausfallen könnte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 05.05.2020 - 11 S 38/20 -, juris Rn. 29, und vom 10.06.2020 - 1 S 58/20 -, S. 3 f. des amtlichen Entscheidungsabdrucks, jeweils m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2020 - 11 S 41.20

    Fitnessstudios in Brandenburg müssen coronabedingt noch geschlossen bleiben

    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2020 - 14 L 158.20
    Insbesondere dürfte die Vorschrift derzeit noch auf einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage beruhen (vgl. hierzu im Einzelnen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17.04.2020 - 11 S 22/20 und 11 S 23/20 -, jeweils juris; zuletzt auch: Beschlüsse vom 22.05.2020 - 11 S 41/20 - und - 11 S 51/20 -, jeweils S. 5 f. der amtlichen Entscheidungsabdrucke).

    Die eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit folgt aus dem Umstand, dass der Verordnungsgeber in dem in Rede stehenden Zusammenhang diverse politische, wirtschaftliche und soziale Aspekte berücksichtigen und gegeneinander abwägen, in kürzester Zeit komplexe Sachverhalte prüfen und trotz vielfach noch offener und sich beständig ändernder wissenschaftlicher Daten- und Erkenntnislage schwierige politische Entscheidungen treffen muss (vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 10 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.05.2020 - 11 S 41/20 -, a.a.O., S. 7; OVG Hamburg, Beschluss vom 20.05.2020 - 5 Bs 77/20 -, juris Rn. 28; BayVGH, Beschluss vom 27.04.2020 - 20 NE 20.793 -, juris Rn. 36; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.04.2020 - 3 R 52/20 -, juris Rn. 50; ebenso bereits: VG Berlin, Beschluss vom 05.06.2020 - 14 L 166/20 -, S. 10 f. des amtlichen Entscheidungsabdrucks, bestätigt durch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.6.2020 - 1 S 58/20 -, amtlicher Entscheidungsabdruck).

  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Verordnung zur Eindämmung

    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2020 - 14 L 158.20
    In Ermangelung der Eröffnung einer so genannten prinzipalen Normenkontrolle durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Berliner Landesrecht (vgl. § 47 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 6 VwGO) kann die Antragstellerin in der Hauptsache nur ein Feststellungsbegehren in Gestalt der negativen Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO verfolgen und im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes einen korrespondierenden Feststellungsantrag stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.03.2020 - 1 BvR 712/20 -, juris Rn. 15 m.w.N.).

    Zudem lässt sich nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen, dass entsprechende Verstöße auch nach § 74 IfSG strafbar sein könnten (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 31.03.2020, a.a.O., Rn. 15).

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2020 - 14 L 158.20
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18.07.2012 - 1 BvL 16/11 -, juris Rn. 30, vom 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 65, und vom 21.07.2010 - 1 BvR 611/07 u.a. -, juris Rn. 79).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2020 - 11 S 38.20

    OVG bestätigt coronabedingte Schließung von Campingplätzen auch für Dauercamper

    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2020 - 14 L 158.20
    (cc) Unabhängig davon gilt allerdings ohnehin, dass der Verordnungsgeber bei den von ihm im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungs- und Gestaltungsspielraums für erforderlich gehaltenen, generell-abstrakten Regelungen pauschalieren und typisieren darf und es aus diesem Grund nicht darauf ankommt, ob das von ihm für bestimmte Bereiche allgemein angenommene erhöhte Infektionsrisiko aufgrund eines individuellen betrieblichen Hygienekonzepts geringer ausfallen könnte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 05.05.2020 - 11 S 38/20 -, juris Rn. 29, und vom 10.06.2020 - 1 S 58/20 -, S. 3 f. des amtlichen Entscheidungsabdrucks, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2020 - 14 L 158.20
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18.07.2012 - 1 BvL 16/11 -, juris Rn. 30, vom 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 65, und vom 21.07.2010 - 1 BvR 611/07 u.a. -, juris Rn. 79).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2020 - 14 L 158.20
    (a) Der allgemeine Gleichheitssatz des Artikels 3 Abs. 1 GG gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 07.02.2012 - 1 BvL 14/07 -, juris Rn. 40, und vom 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89 u.a. -, juris Rn. 63).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2020 - 14 L 158.20
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18.07.2012 - 1 BvL 16/11 -, juris Rn. 30, vom 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 65, und vom 21.07.2010 - 1 BvR 611/07 u.a. -, juris Rn. 79).
  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2020 - 14 L 158.20
    Demgegenüber dient das angegriffene Verbot, wie gezeigt, dem Schutz des Lebens und der Gesundheit des/der Einzelnen und dem Erhalt der Bevölkerungsgesundheit insgesamt und damit der Bewahrung höchster, durch Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteter Verfassungsgüter, für die den Staat eine besondere Schutzpflicht trifft (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, juris Rn. 11).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

  • OVG Niedersachsen, 29.05.2020 - 13 MN 185/20

    Bordell; Corona-Virus; Infektionsgefahr; Prostitution; Prostitutionsstätte;

  • VG Hamburg, 11.06.2020 - 9 E 2258/20

    Erfolgloser Eilantrag der Betreiberin einer Prostitutionsstätte gegen die aus der

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2020 - 1 S 1629/20

    Corona-Verordnung: Prostitutionsstätten bleiben geschlossen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2020 - 11 S 23.20

    Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2020 - 11 S 22.20

    Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr

  • VGH Bayern, 27.04.2020 - 20 NE 20.793

    Corona - Verkaufsflächenregelung entspricht nicht dem Gleichheitssatz

  • BVerwG, 12.09.2019 - 3 C 3.18

    Streit um die Aufrechterhaltung der bestehenden Verschreibungspflicht für ein

  • OVG Hamburg, 20.05.2020 - 5 Bs 77/20

    Eilantrag gegen die Schließung von Fitness- und Sportstudios in zweiter Instanz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2020 - 3 R 52/20

    Ladengeschäfte jeder Art über 800 qm bleiben in Sachsen-Anhalt weiterhin

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2020 - 1 S 1617/20

    Corona-Verordnung: Prostitutionsstätten bleiben geschlossen

  • VGH Hessen, 08.06.2020 - 8 B 1446/20

    Bordelle in Hessen bleiben weiterhin geschlossen

  • VG Berlin, 05.06.2020 - 14 L 166.20

    Abi-Bälle weiter nur mit beschränkter Teilnehmendenzahl möglich

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen

  • OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20

    Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der CoronaVV SL; Prostitutionsstätten

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2020 - 13 MN 211/20

    Corona

  • VG Berlin, 22.07.2020 - 14 L 163.20

    Berliner Domina-Studio darf wieder öffnen

    Die Durchführung von Geschlechtsverkehr ist mit einer intensiven körperlichen Aktivität verbunden, die zu einer regelmäßig deutlich erhöhten Atemfrequenz und -tiefe führt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 23.06.2020 - VG 14 L 158/20 -, amtl. EA S. 7 f.) und deshalb die Viruslast erhöhen kann, nämlich die Menge eines möglichen Ausstoßes und einer möglichen Aufnahme von Coronaviren über die Atmung.
  • VG Berlin, 22.07.2020 - 14 L 173.20

    Seuchenrecht; Coronavirus; Prostitutionsgewerbe; Erotische Massagen;

    Die Durchführung von Geschlechtsverkehr ist mit einer intensiven körperlichen Aktivität verbunden, die zu einer regelmäßig deutlich erhöhten Atemfrequenz und -tiefe führt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 23.06.2020 - VG 14 L 158/20 -, amtl. EA S. 7 f.) und deshalb die Viruslast erhöhen kann, nämlich die Menge eines möglichen Ausstoßes und einer möglichen Aufnahme von Coronaviren über die Atmung.

    Soweit Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten bisweilen geltend machen, während der durch das Coronavirus ausgelösten Pandemie, anders als üblich, nur erotische Massagen anbieten zu wollen (vgl. etwa VG Berlin, Beschluss vom 23.06.2020, a.a.O., S. 13), berührt dies nicht den hier angenommenen wesentlichen Unterschied zwischen den in Rede stehenden, abstrakt-generell abgrenzbaren Teilbranchen.

  • OVG Hamburg, 20.08.2020 - 5 Bs 114/20

    Verbot der Öffnung von Prostitutionsstätten in Zeiten der Corona-Pandemie

    Soweit Betreiber von Prostitutionsstätten bisweilen geltend machten, während der Corona-Pandemie, anders als üblich, nur erotische Massagen anbieten zu wollen (zu solchen Fällen vgl. die den vorläufigen Rechtsschutz versagende Entscheidung des VG Berlin, Beschl. v. 23.6.2020, VG 14 L 158/20, juris Rn. 38 ff.), berühre dies nicht den hier angenommenen wesentlichen Unterschied zwischen den in Rede stehenden abstrakt-generell abgrenzbaren Teilbranchen.
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