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   VG Berlin, 07.04.2020 - 14 L 32.20   

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https://dejure.org/2020,6792
VG Berlin, 07.04.2020 - 14 L 32.20 (https://dejure.org/2020,6792)
VG Berlin, Entscheidung vom 07.04.2020 - 14 L 32.20 (https://dejure.org/2020,6792)
VG Berlin, Entscheidung vom 07. April 2020 - 14 L 32.20 (https://dejure.org/2020,6792)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 4 Abs 1 GG, Art 4 Abs 2 GG
    Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin: öffentliche Gottesdienste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Coronavirus: Gottesdienste dürfen in Berlin weiterhin nicht stattfinden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Corona-Pandemie: Eilanträge gegen Gottesdienstverbote abgewiesen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Coronavirus: Gottesdienste dürfen in Berlin weiterhin nicht stattfinden - Corona-Virus

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Coronavirus: Gottesdienste dürfen in Berlin weiterhin nicht stattfinden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Coronavirus-Pandemie: Gottesdienste dürfen in Berlin weiterhin nicht stattfinden - Zeitlich begrenztes Verbot von Gottesdiensten ist verhältnismäßig

  • archive.org (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 04.04.2020)

    Berliner Corona-Regeln: Gemeinde geht gegen Gottesdienstverbot vor

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.12.2000 - 3 C 20.00

    Religionsfreiheit; Religionsausübungsfreiheit; Cannabisprodukte; Marihuana;

    Auszug aus VG Berlin, 07.04.2020 - 14 L 32.20
    Kollidieren diese mit dem Grundrecht der Glaubensfreiheit, ist eine Abwägung vorzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.12.2000, BVerwGE 112, 314, 318 m.w.N.), in deren Rahmen die kollidierenden Rechtsgüter zu einem möglichst schonenden Ausgleich zu bringen sind.

    Auch der Schutz der Bevölkerungsgesundheit als solche genießt verfassungsrechtlichen Rang und kann die Einschränkung der Glaubensfreiheit rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.12.2000, a.a.O., m.w.N. [zur Unzulässigkeit des religiös motivierten Cannabis-Konsums]).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2020 - 11 S 14.20

    Infektionsschutzrecht: Zulässige Regelung des Besuchsrechts in Pflegewohnheimen

    Auszug aus VG Berlin, 07.04.2020 - 14 L 32.20
    Die Antragsteller haben nicht glaubhaft gemacht, dass durch mildere Mittel, insbesondere die hier vorgeschlagene Wahrung eines Abstands von je 1, 50 Metern zwischen den Teilnehmenden des Gottesdienstes, das Ziel in gleich wirksamer Weise erreicht werden könnte (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 03.04.2020 - 11 S 14/20 - [zu Einschränkungen des Besuchsrechts in Pflegewohnheimen]).
  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1658/96

    Kontrolle zivilrechtlichler Entscheidungen zur Immission elektromagnetischer

    Auszug aus VG Berlin, 07.04.2020 - 14 L 32.20
    Dem Staat kommt insoweit eine besondere Schutzpflicht zu (vgl. z.B.BVerfG, Beschlüsse vom 17.02.1997, NJW 1997, 2509; 26.01.1988, NVwZ 1988, 427, 428; 29.10.1987, NJW 1988, 1651, 1653 f.; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus VG Berlin, 07.04.2020 - 14 L 32.20
    Dem Staat kommt insoweit eine besondere Schutzpflicht zu (vgl. z.B.BVerfG, Beschlüsse vom 17.02.1997, NJW 1997, 2509; 26.01.1988, NVwZ 1988, 427, 428; 29.10.1987, NJW 1988, 1651, 1653 f.; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus VG Berlin, 07.04.2020 - 14 L 32.20
    Diese ist vorbehaltlos gewährleistet; Einschränkungen müssen sich daher aus der Verfassung selbst ergeben (vgl. zu allem Vorstehenden: BVerfG, Urteil vom 24.09.2003, BVerfGE 108, 282, 297 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus VG Berlin, 07.04.2020 - 14 L 32.20
    Dem Staat kommt insoweit eine besondere Schutzpflicht zu (vgl. z.B.BVerfG, Beschlüsse vom 17.02.1997, NJW 1997, 2509; 26.01.1988, NVwZ 1988, 427, 428; 29.10.1987, NJW 1988, 1651, 1653 f.; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 40.99

    Schächten; betäubungsloses Schlachten; Religionsgemeinschaft; zwingende

    Auszug aus VG Berlin, 07.04.2020 - 14 L 32.20
    Ob Artikel 140 GG in Verbindung mit Artikel 136 Abs. 1 der Weimarer Reichsverfassung das Grundrecht der freien Religionsausübung unter den Vorbehalt der allgemeinen Gesetze stellt (so BVerwG, Urteil vom 23.11.2000, BVerwGE 112, 227 ff. m.w.N.), bedarf in diesem Zusammenhang keiner vertieften Erörterung.
  • BVerfG, 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der nachträglichen

    Auszug aus VG Berlin, 07.04.2020 - 14 L 32.20
    Insbesondere kann sich nicht nur der Antragsteller zu 2. als natürliche Person, sondern auch der Antragsteller zu 1. als inländische juristische Person des Privatrechts, deren Zweck u.a. die Förderung einer bestimmten Form der katholischen Liturgie und die Unterstützung eines entsprechenden Gemeindelebens in Berlin und andernorts ist (vgl. Blatt 29, 32 der Gerichtsakte), auf den grundrechtlichen Schutz der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Artikel 4 Abs. 1, 2 des Grundgesetzes - GG -) berufen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13 -, juris Rn. 48 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 07.04.2020 - 14 L 32.20
    Begehrt ein Antragsteller - wie hier - die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschlüsse vom 17.10.2017 - 3 S 84.17 / 3 M 105.17 -, juris Rn. 2 und vom 28.04.2017 - 3 S 23.17 u.a. -, juris Rn. 1; ferner: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl., § 123 Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 07.04.2020 - 14 L 32.20
    Begehrt ein Antragsteller - wie hier - die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschlüsse vom 17.10.2017 - 3 S 84.17 / 3 M 105.17 -, juris Rn. 2 und vom 28.04.2017 - 3 S 23.17 u.a. -, juris Rn. 1; ferner: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl., § 123 Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 31/20

    Ablehnung eines mit dem Angebot von Schutzvorkehrungen verbundenen Antrags auf

    Der Antrag wurde abgelehnt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. April 2020 - VG 14 L 32/20 -).

    Demgegenüber hat das Verwaltungsgericht Berlin im Beschluss vom 7. April 2020 - VG 14 L 32/20 - über die Ablehnung des Antrags der Antragsteller auf Erlass einer einstweiligen Anordnung angenommen, dass davon nicht mit hinreichender Sicherheit ausgegangen werden könne, ohne dass dies von den Antragstellern ernsthaft in Frage gestellt wird.

  • VG Hamburg, 09.04.2020 - 9 E 1605/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen das aus der Corona-Verordnung folgende Verbot von

    aa) Er ist als Feststellungsantrag im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO statthaft, weil die Antragsteller ihr Begehren in der Hauptsache im Wege der Feststellungsklage verfolgen könnten (s.o.; vgl. auch VG Berlin, Beschl. v. 7.4.2020, VG 14 L 32/20, BA S. 2 f.).

    Auch der Antragsteller zu 8) kann sich als inländische juristische Person des Privatrechts mit kirchlichem Zweck auf den grundrechtlichen Schutz der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit berufen (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 9.5.2016, 1 BvR 2202/13, juris Rn. 48; VG Berlin, Beschl. v. 7.4.2020, VG 14 L 32/20, BA S. 3).

    Hierzu hat das Verwaltungsgericht Berlin (Beschl. v. 7.4.2020, VG 14 L 32/20, BA S. 8 ff.) ausgeführt: "Zwar entspricht es den aktuellen Hinweisen des Robert Koch-Instituts, dass ein Abstand von mindestens 1, 50 Metern zu anderen das Risiko einer Übertragung des Coronavirus vermindert.

    (dd) Der Eingriff in die Grundrechte der Antragsteller steht auch nicht außer Verhältnis zu dem damit bezweckten Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bevölkerung (im Ergebnis ebenso VGH Kassel, Beschl. v. 7.4.2020, 8 B 892/20.N, juris Rn. 51 ff.; VG Berlin, Beschl. v. 7.4.2020, VG 14 L 32/20, BA S. 9 f.; VG Leipzig, Beschl. v. 3.4.2020, 3 L 182/20, BA S. 9; Heinig, Gottesdienstverbot auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes, https://verfassungsblog.de/gottesdienstverbotaufgrundlagedesinfektionsschutzgesetzes/, abgerufen am 9. April 2020).

  • VG Berlin, 14.05.2020 - 14 L 97.20

    Berliner Hotels bleiben für Touristen bis zum 24. Mai 2020 geschlossen

    Derartige Feststellungsbegehren könnte die Antragstellerin in der Hauptsache im Land Berlin in Ermangelung der Eröffnung prinzipaler Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO nämlich nur mittels der Erhebung negativer Feststellungsklagen nach § 43 VwGO verfolgen (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 31.03.2020 - 1 BvR 712/20 -, juris Rn. 15; VG Berlin, Beschluss vom 07.04.2020 - 14 L 32/20 -, Entscheidungsabdruck, S. 2 f.).
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