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   VG Berlin, 10.09.2020 - 14 L 382.20   

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https://dejure.org/2020,26306
VG Berlin, 10.09.2020 - 14 L 382.20 (https://dejure.org/2020,26306)
VG Berlin, Entscheidung vom 10.09.2020 - 14 L 382.20 (https://dejure.org/2020,26306)
VG Berlin, Entscheidung vom 10. September 2020 - 14 L 382.20 (https://dejure.org/2020,26306)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    RKI-Lageberichte: Bürger können keine Änderungen beanspruchen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lageberichte des Robert-Koch-Instituts

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    RKI-Lageberichte: Bürger können keine Änderungen beanspruchen - Corona-Virus

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    RKI-Lageberichte: Bürger können keine Änderungen beanspruchen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Verletzung der Menschenwürde durch Bericht des RKI

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Corona-Pandemie: Bürger können keine Änderungen der RKI-Lageberichte beanspruchen - Eilantrag gegen Änderungen der RKI-Lageberichte abgelehnt

Sonstiges

  • ckb-anwaelte.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Antrag auf einstweilige Anordnung

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 - 10 A 12.16

    Anordnung der Ersatzbekanntmachung eines Bebauungsplans vor der Ausfertigung der

    Auszug aus VG Berlin, 10.09.2020 - 14 L 382.20
    Der Antrag ist unzulässig, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die vom Antragsteller behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (st. Rspr. seit BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1963 - BVerwG V C 219.62 - juris [Leitsatz]; aktuell BVerwG, Urteil vom 29. April 2020 - BVerwG 7 C 29/19 - juris, Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. November 2019 - OVG 10 A 12.16 - juris, Rn. 29; ferner Sodan/Ziekow/Sodan, VwGO, 5. Auflage 2018, § 42 Rn. 379 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 10.09.2020 - 14 L 382.20
    Wird, wie hier, die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 / 3 M 105.17 - juris, Rn. 2, und vom 28. April 2017 - OVG 3 S 23.17 u.a. - juris, Rn. 1; ferner: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 123 Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 27.02.2019 - 6 C 1.18

    Prüfberichte des Bundesrechnungshofs unterliegen verwaltungsgerichtlicher

    Auszug aus VG Berlin, 10.09.2020 - 14 L 382.20
    Er kann unter anderem auf Widerruf und Richtigstellung von Äußerungen gerichtet sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2019 - BVerwG 6 C 1/18 - juris, Rn. 14, 19).
  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

    Auszug aus VG Berlin, 10.09.2020 - 14 L 382.20
    Menschenwürde in diesem Sinne ist nicht nur die individuelle Würde der jeweiligen Person, sondern die Würde des Menschen als Gattungswesen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - 1 BvR 698/89 - juris, Rn. 107).
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Auszug aus VG Berlin, 10.09.2020 - 14 L 382.20
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt als "unbenanntes" Freiheitsrecht Elemente der Persönlichkeit, die nicht Gegenstand der besonderen Freiheitsgarantien des Grundgesetzes sind, diesen aber in ihrer konstituierenden Bedeutung für die Persönlichkeit nicht nachstehen (st. Rspr., vgl. BVerfG, Urteil vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15 - juris, Rn. 205 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 146/17

    Zulässiges Vorhalten von Verdachtsberichterstattung in Online-Pressearchiven

    Auszug aus VG Berlin, 10.09.2020 - 14 L 382.20
    Es schützt die freie Entfaltung der Persönlichkeit und bietet dabei insbesondere Schutz vor einer personenbezogenen Berichterstattung und Verbreitung von Informationen, die geeignet sind, die Persönlichkeitsentfaltung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2020 - 1 BvR 146/17 - juris, Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 13.14

    Lost Art Internet-Datenbank; Kulturgut; Raubkunst; NS-verfolgungsbedingter

    Auszug aus VG Berlin, 10.09.2020 - 14 L 382.20
    Der ebenfalls jedenfalls gewohnheitsrechtlich anerkannte Folgenbeseitigungsanspruch setzt tatbestandlich voraus, dass durch einen hoheitlichen Eingriff in ein subjektives Recht ein noch andauernder rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - BVerwG 1 C 13/14 - juris, Rn. 24).
  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 7.13

    Klage gegen automatisierte Kennzeichenerfassung in Bayern erfolglos

    Auszug aus VG Berlin, 10.09.2020 - 14 L 382.20
    Der jedenfalls gewohnheitsrechtlich anerkannte öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch setzt tatbestandlich die begründete Besorgnis voraus, die Antragsgegnerin werde künftig durch ihr hoheitliches Handeln rechtswidrig in die geschützte Rechts- und Freiheitssphäre der Antragstellerin eingreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 6 C 7/13 - juris, Rn. 20).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 10.09.2020 - 14 L 382.20
    Wird, wie hier, die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 / 3 M 105.17 - juris, Rn. 2, und vom 28. April 2017 - OVG 3 S 23.17 u.a. - juris, Rn. 1; ferner: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 123 Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus VG Berlin, 10.09.2020 - 14 L 382.20
    Das Grundrecht gewährleistet dem Bürger die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle von Rechtsverletzungen (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 538/06 - juris, Rn. 68 m.w.N.) durch die öffentliche Gewalt.
  • BVerwG, 30.10.1963 - V C 219.62

    Kann gegen einen Schwerbeschädigtenausweis mit der Behauptung geklagt werden, der

  • VG Berlin, 19.08.2021 - 14 L 484.21

    Einstweiliger Rechtsschutz im Infektionsschutz

    Der Antrag ist unzulässig, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die vom Antragsteller behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (st. Rspr. seit BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1963 - BVerwG V C 219.62 - juris [Leitsatz]; aktuell BVerwG, Urteil vom 29. April 2020 - BVerwG 7 C 29/19 - juris, Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. November 2019 - OVG 10 A 12.16 - juris, Rn. 29; VG Berlin, Beschluss vom 10. September 2020 - VG 14 L 382/20 - juris; ferner Sodan/Ziekow/Sodan, VwGO, 5. Auflage 2018, § 42 Rn. 379 ff.).
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