Rechtsprechung
   VG Berlin, 14.05.2020 - 14 L 97.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,11221
VG Berlin, 14.05.2020 - 14 L 97.20 (https://dejure.org/2020,11221)
VG Berlin, Entscheidung vom 14.05.2020 - 14 L 97.20 (https://dejure.org/2020,11221)
VG Berlin, Entscheidung vom 14. Mai 2020 - 14 L 97.20 (https://dejure.org/2020,11221)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,11221) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Berliner Hotels bleiben für Touristen bis zum 24. Mai 2020 geschlossen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Berliner Hotels bleiben für Touristen bis zum 24. Mai 2020 geschlossen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Berliner Hotels bleiben für Touristen bis zum 24. Mai 2020 geschlossen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Corona-Pandemie: Berliner Hotels bleiben für Touristen bis zum 24. Mai 2020 geschlossen - Eilantrag hatte keinen Erfolg

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2020 - 11 S 38.20

    OVG bestätigt coronabedingte Schließung von Campingplätzen auch für Dauercamper

    Auszug aus VG Berlin, 14.05.2020 - 14 L 97.20
    Dies beinhaltet nach Auffassung der Kammer jedoch im Umkehrschluss die Verlängerung der bis 8. Mai 2020 noch ausdrücklich in § 6 Abs. 2 SARS-CoV-2-EindmaßnV a.F. vorgesehenen Beschränkung aller gewerblichen Beherbergungen auf die Unterbringung von Personen, deren Reisetätigkeit nicht touristische, d.h. vor allem berufliche Gründe hat (vgl. zu dieser Differenzierung in der Brandenburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung bereits: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 23.04.2020 - 11 S 25/20 - und vom 05.05.2020 - 11 S 38/20 -, beide in juris).

    Insbesondere dürfte sie entgegen der Ansicht der Antragstellerin derzeit noch auf einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage beruhen (vgl. aber auch: BayVGH, Beschluss vom 27.04.2020 - 20 NE 20.793 -, juris Rn. 45) und verfahrensfehlerfrei zustande gekommen sein (vgl. hierzu im Einzelnen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17.04.2020 - OVG 11 S 22/20 und OVG 11 S 23/20 -, jeweils in juris; ferner die Beschlüsse vom 29.04.2020 - 11 S 30/20 und 11 S 31.20 -, jeweils S. 5 ff. in den Entscheidungsabdrucken, und den Beschluss vom 05.05.2020, a.a.O., Rn. 26).

    Vor allem aber darf der Verordnungsgeber bei den von ihm für erforderlich gehaltenen Regelungen pauschalieren und musste - jedenfalls bei den hier in Rede stehenden zeitlich eng befristeten Maßnahmen - nicht darauf abstellen, ob das mit der Nutzung von Beherbergungseinrichtungen generell verbundene erhöhte Infektionsrisiko aufgrund einer individuellen betrieblichen Ausgestaltung oder in bestimmten individuellen Konstellationen, wie z.B. bei Einhaltung eines bestimmten Hygienekonzepts, geringer ist (vgl. insoweit zum Brandenburgischen Beherbergungsverbot auf Campingplätzen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.05.2020, a.a.O., Rn. 29 m.w.N.).

    Der rechtlich nicht zu beanstandende, sachliche Grund für die vom Verordnungsgeber vorgenommene Unterscheidung nach dem Anlass der jeweiligen Reise bzw. dem Motiv der Reisenden ist offensichtlich nicht der Grad ihrer potentiellen Infektiosität, sondern der Umstand, dass touristische Reisen - anders als geschäftliche oder dienstliche Reisen - der reinen Freizeitgestaltung zuzurechnen und daher eher verzichtbar sind (ebenso: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.05.2020, a.a.O., Rn. 29 m.w.N.).

    Vor allem aber darf der Verordnungsgeber, wie oben bereits ausgeführt, bei den von ihm für erforderlich gehaltenen Regelungen pauschalieren und musste - jedenfalls bei den hier in Rede stehenden zeitlich eng befristeten Maßnahmen - nicht darauf abstellen, ob das mit dem Betrieb von Speisegaststätten typischerweise einhergehende erhöhte Infektionsrisiko aufgrund der jeweiligen Ausgestaltung eines Restaurants oder in bestimmten anderen Konstellationen, wie z.B. bei Einhaltung eines individuellen Hygienekonzepts, geringer ist (vgl. auch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.05.2020, a.a.O., Rn. 29 m.w.N.).

  • VG Berlin, 30.04.2020 - 14 L 49.20

    Großes Berliner Kaufhaus darf vorerst wieder vollständig öffnen

    Auszug aus VG Berlin, 14.05.2020 - 14 L 97.20
    Das Infektionsrisiko ist dabei, auch aufgrund der Unmöglichkeit des durchgehenden Tragens von Masken, offensichtlich erheblich höher als im stationären Einzelhandel (vgl. auch VG Berlin, Beschlüsse vom 30.04.2020, a.a.O.; im Ergebnis auch: VG Hamburg, Beschluss vom 22.04.2020 - 13 E 1707/20 -, unter: https://justiz.hamburg.de/, S. 11 f.).

    So hätte es gegebenenfalls im Ermessen des Gerichts gestanden, bei Vorliegen eines entsprechenden Anordnungsanspruchs eine entsprechend modifizierte Regelungsanordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO zu erlassen (vgl. hierzu auch die Beschlüsse der Kammer vom 30.04.2020 - 14 L 49/20 und 14 L 55/20 -, Entscheidungsabdrucke; vgl. auch Kopp/Schenke, a.a.O., § 123 Rn. 28 m.w.N.).

  • VG Hamburg, 22.04.2020 - 13 E 1707/20

    Erfolgloser Eilantrag eines Betreibers von Restaurants in Warenhäusern gegen die

    Auszug aus VG Berlin, 14.05.2020 - 14 L 97.20
    Das Infektionsrisiko ist dabei, auch aufgrund der Unmöglichkeit des durchgehenden Tragens von Masken, offensichtlich erheblich höher als im stationären Einzelhandel (vgl. auch VG Berlin, Beschlüsse vom 30.04.2020, a.a.O.; im Ergebnis auch: VG Hamburg, Beschluss vom 22.04.2020 - 13 E 1707/20 -, unter: https://justiz.hamburg.de/, S. 11 f.).

    Diese ist jedoch sachlich gerechtfertigt, weil die Aufrechterhaltung dieser Betriebe u.a. dem Funktionieren systemrelevanter medizinischer, pflegerischer oder sicherheitsrelevanter Einrichtungen sowie allgemein dem Funktionieren derjenigen Betriebe dient, welchen die Kantinen angehören (im Ergebnis ebenso: VG Hamburg, Beschluss vom 22.04.2020, a.a.O., S. 11).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2020 - 11 S 23.20

    Schließung von Ladengeschäften wegen Corona; Wesentlichkeitsgrundsatz;

    Auszug aus VG Berlin, 14.05.2020 - 14 L 97.20
    Insbesondere dürfte sie entgegen der Ansicht der Antragstellerin derzeit noch auf einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage beruhen (vgl. aber auch: BayVGH, Beschluss vom 27.04.2020 - 20 NE 20.793 -, juris Rn. 45) und verfahrensfehlerfrei zustande gekommen sein (vgl. hierzu im Einzelnen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17.04.2020 - OVG 11 S 22/20 und OVG 11 S 23/20 -, jeweils in juris; ferner die Beschlüsse vom 29.04.2020 - 11 S 30/20 und 11 S 31.20 -, jeweils S. 5 ff. in den Entscheidungsabdrucken, und den Beschluss vom 05.05.2020, a.a.O., Rn. 26).

    (a) Allerdings ist der wegen Artikel 19 Abs. 3 GG insoweit als Grundrechtsträgerin anzusehenden Antragstellerin darin zuzustimmen, dass das durch § 6 Abs. 4 SARS-CoV-2-EindmaßnV angeordnete berlinweite Verbot der Beherbergung von touristischen Reisenden einen schwerwiegenden Eingriff sowohl in ihre Berufsfreiheit aus Artikel 12 Abs. 1 GG als auch ihr Eigentumsrecht aus Artikel 14 Abs. 1 GG darstellt (ebenso bereits: VG Berlin, Beschlüsse vom 30.04.2020 - 14 L 61/20 und 14 L 63/20 -, Entscheidungsabdrucke, jeweils S. 7 ff. m.w.N. sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 23.04.2020, a.a.O., Rn. 3, und vom 17.04.2020 - 11 S 23/20 -, a.a.O., Rn. 10).

  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Verordnung zur Eindämmung

    Auszug aus VG Berlin, 14.05.2020 - 14 L 97.20
    Derartige Feststellungsbegehren könnte die Antragstellerin in der Hauptsache im Land Berlin in Ermangelung der Eröffnung prinzipaler Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO nämlich nur mittels der Erhebung negativer Feststellungsklagen nach § 43 VwGO verfolgen (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 31.03.2020 - 1 BvR 712/20 -, juris Rn. 15; VG Berlin, Beschluss vom 07.04.2020 - 14 L 32/20 -, Entscheidungsabdruck, S. 2 f.).

    Zudem lässt sich bei summarischer Prüfung nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen, dass entsprechende Verstöße auch nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG als strafbar angesehen werden könnten (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 31.03.2020, a.a.O., Rn. 15).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2020 - 11 S 25.20

    Coronabedingtes Vermietungsverbot für Ferienhäuser und Ferienwohnungen in

    Auszug aus VG Berlin, 14.05.2020 - 14 L 97.20
    Dies beinhaltet nach Auffassung der Kammer jedoch im Umkehrschluss die Verlängerung der bis 8. Mai 2020 noch ausdrücklich in § 6 Abs. 2 SARS-CoV-2-EindmaßnV a.F. vorgesehenen Beschränkung aller gewerblichen Beherbergungen auf die Unterbringung von Personen, deren Reisetätigkeit nicht touristische, d.h. vor allem berufliche Gründe hat (vgl. zu dieser Differenzierung in der Brandenburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung bereits: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 23.04.2020 - 11 S 25/20 - und vom 05.05.2020 - 11 S 38/20 -, beide in juris).

    Damit bergen sie zumindest abstrakt die Gefahr, eine (noch) asymptomatisch oder nur sehr leicht verlaufende Infektion an einen anderen Ort zu tragen und das Virus dort weiter zu verbreiten, und verhindern oder erschweren hierdurch typischerweise die Nachverfolgung von Infektionsketten (ebenso: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.04.2020 - 11 S 25/20 -, a.a.O., Rn. 13 ff.).

  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus VG Berlin, 14.05.2020 - 14 L 97.20
    Demgegenüber dient das angegriffene Verbot dem Schutz des Lebens und der Gesundheit des/der Einzelnen und dem Erhalt der Bevölkerungsgesundheit insgesamt und damit der Bewahrung höchster, durch Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteter Verfassungsgüter, für die den Staat eine besondere Schutzpflicht trifft (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, juris Rn. 11).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus VG Berlin, 14.05.2020 - 14 L 97.20
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18.07.2012 - 1 BvL 16/11, juris Rn. 30, vom 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 65, und vom 21.07.2010 - 1 BvR 611/07 u.a. -, juris Rn. 79).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

    Auszug aus VG Berlin, 14.05.2020 - 14 L 97.20
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18.07.2012 - 1 BvL 16/11, juris Rn. 30, vom 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 65, und vom 21.07.2010 - 1 BvR 611/07 u.a. -, juris Rn. 79).
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus VG Berlin, 14.05.2020 - 14 L 97.20
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18.07.2012 - 1 BvL 16/11, juris Rn. 30, vom 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 65, und vom 21.07.2010 - 1 BvR 611/07 u.a. -, juris Rn. 79).
  • VG Berlin, 30.04.2020 - 14 L 55.20

    Warenhäuser dürfen mit der gesamten Verkaufsfläche für den Publikumsverkehr

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2020 - 11 S 31.20

    Coronavirus; Pandemie; Eindämmungsmaßnahmen; Schließung von

  • VG Berlin, 07.04.2020 - 14 L 32.20

    Coronavirus: Gottesdienste dürfen in Berlin weiterhin nicht stattfinden

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2020 - 11 S 30.20

    OVG Berlin-Brandenburg billigt im einstweiligen Rechtsschutzverfahren 800

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2020 - 3 R 52/20

    Ladengeschäfte jeder Art über 800 qm bleiben in Sachsen-Anhalt weiterhin

  • VGH Bayern, 27.04.2020 - 20 NE 20.793

    Corona - Verkaufsflächenregelung entspricht nicht dem Gleichheitssatz

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2020 - 11 S 22.20

    Coronavirus SARS-CoV-2; COVID-19; Normenkontrolle; Vorläufiger Rechtsschutz;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht