Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.02.2003 - 14 N 99.2020   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,26326
VGH Bayern, 27.02.2003 - 14 N 99.2020 (https://dejure.org/2003,26326)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.02.2003 - 14 N 99.2020 (https://dejure.org/2003,26326)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 14 N 99.2020 (https://dejure.org/2003,26326)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,26326) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Festsetzungen im Sinn einer Rechtsnorm; Straßen- und verkehrsrechtliche Einzelanordnung; Gebot der Konfliktlösung; Gliederung des Mischgebiets; Allgemeine Zweckbestimmung; Ausschluss allgemein zulässiger Nutzungsarten; Anforderungen ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 5 Nr. 3; ; BauGB § 1 Abs. 6; ; BauGB § 9; ; BauNVO § 1 Abs. 4; ; BauNVO § 1 Abs. 5; ; BauNVO § 1 Abs. 9; ; BauNVO § 1 Abs. 10; ; BauNVO § 6; ; BauNVO § 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.12.1989 - 4 NB 32.89

    Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung eines Baugebiets bei Gliederung in einem

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2003 - 14 N 99.2020
    Es liegt im Wesen einer Gliederung, dass ein in seiner Gesamtheit positiv gewolltes Mischgebiet Teilbereiche umfassen kann, die für sich betrachtet der allgemeinen Zweckbestimmung eines Mischgebiets nicht voll entsprechen (s. dazu BVerwG vom 22.12.1989 BauR 1990, 186; BayVGH vom 12.2.2001 Az. 14 N 99.3287).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2003 - 14 N 99.2020
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen dafür entscheidet, den einen zu bevorzugen und damit notwendig den anderen zurückzustellen (BVerwGE 34, 301/309; 45, 309/315).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2003 - 14 N 99.2020
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen dafür entscheidet, den einen zu bevorzugen und damit notwendig den anderen zurückzustellen (BVerwGE 34, 301/309; 45, 309/315).
  • VGH Bayern, 20.07.1998 - 14 B 95.1849
    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2003 - 14 N 99.2020
    Unter anderem aus diesem Grund hat der erkennende Senat mit Urteil vom 20. Juli 1998, also kurz vor dem Satzungsbeschluss, eine Verpflichtungsklage auf die Erteilung einer Baugenehmigung zur Erweiterung eines im beabsichtigten Plangebiet gelegenen Speditionsbetriebs abgewiesen (Az. 14 B 95.1849).
  • VGH Bayern, 12.02.2001 - 14 N 99.3287
    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2003 - 14 N 99.2020
    Es liegt im Wesen einer Gliederung, dass ein in seiner Gesamtheit positiv gewolltes Mischgebiet Teilbereiche umfassen kann, die für sich betrachtet der allgemeinen Zweckbestimmung eines Mischgebiets nicht voll entsprechen (s. dazu BVerwG vom 22.12.1989 BauR 1990, 186; BayVGH vom 12.2.2001 Az. 14 N 99.3287).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht