Rechtsprechung
LG Wiesbaden, 07.08.1991 - 14 O 110/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; BGB § 847
70000 DM Schmerzensgeld nach Verlust der Zeugungsfähigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1993, 54
Wird zitiert von ...
- LG Essen, 30.07.2008 - 1 O 134/04
Fehlerhafte Behandlung
Auch in Anbetracht vergleichbarer Konstellationen in der Rechtssprechung (insbesondere LG Wiesbaden vom 07.08.1991, VersR 1993, 54) hält die Kammer einen Betrag in Höhe von 35.000 EUR als Ausgleich für die erlittenen Schmerzen und Leiden für angemessen.