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   LG Saarbrücken, 17.05.2016 - 14 O 152/15   

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LG Saarbrücken, 17.05.2016 - 14 O 152/15 (https://dejure.org/2016,11425)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.05.2016 - 14 O 152/15 (https://dejure.org/2016,11425)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. Mai 2016 - 14 O 152/15 (https://dejure.org/2016,11425)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • IWW
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 134; BGB § 307; BGB § 652; VVG § 204; RDG § 2; RDG § 3; RDG § 5
    Unzulässige Vergütung für die Recherche eines Maklers nach Tarifwechselmöglichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Suche nach Einsparmöglichkeiten im bestehenden Vertrag ist Rechtsdienstleistung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Tarifwechselberatung, Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung, Beratungstätigkeit des VM zum Tarifwechsel keine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit, Honorarberatung durch VM

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtsdienstleistung vs. Versicherungsmaklerleistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 921
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 24.06.1992 - IV ZR 240/91

    Leistung des Nachweismaklers

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.05.2016 - 14 O 152/15
    Denn nach den Grundgedanken dieser Regelung kann eine Provisionspflicht für einen Nachweis nur entstehen, wenn dieser Nachweis sich auf die "Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages" bezieht, und wenn "der Vertrag infolge des Nachweises ... zustande kommt" (BGH, Urteil vom 24. Juni 1992 - IV ZR 240/91, BGHZ 119, 32).

    Dadurch wird der Beklagte entgegen Treu und Glauben in unangemessener Art und Weise benachteiligt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1992 - IV ZR 240/91, BGHZ 119, 32, zur formularmäßigen Vereinbarung einer Provisionspflicht für die Bekanntgabe einer Ersteigerungsmöglichkeit).

    Die für § 307 BGB erforderliche Interessenabwägung zeigt, dass der Kunde unangemessen benachteiligt wird, wenn er auch für die ihm ungünstigere, in § 652 BGB nicht genannte Erwerbsart Maklerprovision schuldet; Solches wäre vielmehr nur zulässig, wenn es ihm durch eine besondere Vereinbarung vor Augen geführt würde (BGH, Urteil vom 24. Juni 1992 - IV ZR 240/91 -, BGHZ 119, 32).

  • LG Hamburg, 22.03.2013 - 315 O 76/12

    Unzulässige Vereinbarung eines Erfolgshonorars durch Versicherungsberater

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.05.2016 - 14 O 152/15
    Aus denselben Erwägungen ist auch unerheblich, dass die Klägerin - zwischenzeitlich - bei der ... als "Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO" registriert ist (Quelle: www.vermittlerregister.info/vv-register), und nicht mehr, wie noch in einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. März 2013 - 315 O 76/12, VersR 2013, 1324, ausweislich des dortigen Tatbestandes festgestellt, als ein den Einschränkungen des § 4 Abs. 2 Satz 2 RDGEG unterliegender Versicherungsberater nach § 34e GewO.

    Als Versicherungsberater mit entsprechenden Befugnissen (vgl. § 34e Abs. 1 Satz 3 GewO) ist die Klägerin - anders als offenbar früher, vgl. Landgericht Hamburg, VersR 2013, 1324 - nicht registriert.

    Danach wird typischerweise eine erfolgsunabhängige Vergütung geschuldet sein (vgl. Dörner, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 59 Rn. 99; ferner LG Hamburg, VersR 2013, 1324).

  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.05.2016 - 14 O 152/15
    Danach ist der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen nach Treu und Glauben gehalten, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen; insbesondere müssen Nachteile und Belastungen so weit erkennbar werden, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2005 - IV ZR 273/03 -, BGHZ 162, 210).

    Eine Regelung muss nicht nur aus sich heraus klar und verständlich sein; sie hält einer Inhaltskontrolle auch dann nicht stand, wenn sie an verschiedenen Stellen in den Bedingungen niedergelegt ist, die nur schwer miteinander in Zusammenhang zu bringen sind, oder wenn der Regelungsgehalt auf andere Weise durch die Verteilung auf mehrere Stellen verdunkelt wird (BGH, Urteil vom 23. Februar 2005 - IV ZR 273/03 -, BGHZ 162, 210; Urteil vom 10. Oktober 2012 - IV ZR 10/11, BGHZ 195, 93).

  • BGH, 02.06.1976 - IV ZR 101/75

    Zustandekommen eines Maklervertrags durch Schriftverkehr - Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.05.2016 - 14 O 152/15
    "Vermittlung eines Vertrages" ist die bewusste, finale Herbeiführung der Abschlussbereitschaft des Vertragspartners des zukünftigen Hauptvertrages (BGH, Urteil vom 2. Juni 1976 - VII ZR 101/75, NJW 1976, 1844; Beschluss vom 17. April 1997 - III ZR 182/96, NJW-RR 1997, 884).

    Auch die "Vermittlung eines Vertrages" setzt eine auf den Abschluss eines entsprechenden Hauptvertrages gerichtete Tätigkeit voraus (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 1976 - VII ZR 101/75, NJW 1976, 1844).

  • BVerwG, 21.03.2007 - 6 C 26.06

    Krankenversicherung, Tarifwechsel, gleichartiger Versicherungsschutz,

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.05.2016 - 14 O 152/15
    Der hier allein nachgewiesene Tarifwechsel innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft hat nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 204 VVG auf den Bestand des - schon vor der Beauftragung der Klägerin bestehenden - Krankenversicherungsvertrages keinen Einfluss (§ 204 Abs. 1 VVG: "Bei bestehendem Versicherungsverhältnis"; s. dazu auch BVerwG, Urteil vom 21. März 2007 - 6 C 26/06, NJW 2007, 2871, 2873).

    § 204 VVG bewirkt nämlich, dass die Vertragspartner den Krankenversicherungsvertrag von vornherein nicht nur zu den Konditionen des konkret vertragsgegenständlichen Tarifs abschließen; vielmehr nimmt der Versicherer den Versicherungsnehmer zugleich in einen Kreis aller bei ihm in Tarifen mit gleichartigem Versicherungsschutz Versicherten auf, und der Versicherungsnehmer hat einen Anspruch darauf, in jeden dieser Tarife zu wechseln (Buchholz, Zahnstaffeln beim Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung und die Befugnis der Aufsichtsbehörde zur Durchsetzung zivilrechtlicher Normen - Zugleich Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 21. März 2007, VersR 2008, 27, 30).

  • LG Hamburg, 01.03.2013 - 312 O 224/12

    Versicherungsmakler: Beratungspflichten bei privater Krankenversicherung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.05.2016 - 14 O 152/15
    Die Kammer folgt auch nicht der abweichenden - und, soweit ersichtlich, isolierten - Rechtsauffassung aus einem von der Klägerin vorgelegten Urteil des Landgerichts Hamburg vom 1. März 2013 - 312 O 224/12 (Bl. 168ff. GA).

    Vielmehr kann auch ein Versicherungsmakler im Sinne des § 59 Abs. 3 VVG jenseits der Vermittlung von Versicherungsverträgen andere Leistungen erbringen, die aufgrund ihres Inhaltes - und allein darauf kommt es materiell-rechtlich an - als selbständige Beratungsleistungen zu qualifizieren sind (vgl. Dörner, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 59 Rn. 80, 99; insoweit wiederum unzutreffend LG Hamburg vom 1. März 2013 - 312 O 224/12, von der Kl. als Bl. 168ff. GA vorgelegt).

  • BGH, 30.10.2012 - XI ZR 324/11

    Rechtsdienstleistung: Forderungsabtretung zum Zweck der Einziehung auf fremde

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.05.2016 - 14 O 152/15
    Gegenstand der Vereinbarung ist - nach ihrem insoweit maßgeblichen Schwerpunkt, vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 2012 - XI ZR 324/11, NJW 2013, 59 - eine Rechtsdienstleistung i.S. von § 2 Abs. 1 RDG.

    Ob eine solche Nebenleistung vorliegt, ist nach ihrem Inhalt, Umfang und sachlichen Zusammenhang mit der Haupttätigkeit unter Berücksichtigung der Rechtskenntnisse zu beurteilen, die für die Haupttätigkeit erforderlich sind (§ 5 Abs. 1 Satz 2 RDG; vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 2012 - XI ZR 324/11, NJW 2013, 59; OLG Köln, VersR 2015, 1181).

  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.05.2016 - 14 O 152/15
    Überdies verlangt der klare Wortlaut des Gesetzes (§ 307 Abs. 3 Satz 1 BGB) auch in diesem Fall eine Prüfung, ob die Klausel lediglich deklaratorische Wirkung hat oder ob sie Rechtsvorschriften ergänzt, indem sie etwa ein Entgelt festlegt, obwohl eine Leistung für den Vertragspartner nicht erbracht wird, denn der Begriff der Leistung steht nicht zur Disposition des Verwenders von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (BGH, Urteil vom 18. April 2002 - III ZR 199/01, NJW 2002, 2386).
  • BGH, 05.06.1984 - X ZR 75/83

    Verbotene Preisnebenabrede

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.05.2016 - 14 O 152/15
    Deshalb ist die streitige Vergütungsabrede daraufhin zu überprüfen, ob ihr eine echte (Gegen-)Leistung zugrunde liegt oder ob es sich um eine Abrede handelt, die zwar (mittelbare) Auswirkungen auf Preis und Leistung hat, an deren Stelle aber, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, dispositives Gesetzesrecht - hier: § 612 BGB - treten kann (BGH, a.a.O.; Urteil vom 5. Juni 1984 - X ZR 75/83, BGHZ 91, 316, zu § 632 BGB).
  • BGH, 19.12.1996 - III ZR 9/95

    Anspruch einer Wohnungsbaugesellschaft gegen einen Diplom-Juristen und einen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.05.2016 - 14 O 152/15
    Maßgeblich ist in diesem Fall der objektive Wert, der den von ihr an den Beklagten erbrachten Leistungen zukommt (vgl. § 818 Abs. 2 BGB) und der sich auch hier grundsätzlich nach der üblichen oder der angemessenen Vergütung richtet (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 1984 - VI ZR 187/82, NJW 1984, 1456; Urteil vom 19. Dezember 1996 - III ZR 9/95, NJW-RR 1997, 564).
  • BGH, 17.12.2013 - XI ZR 66/13

    Entgeltklausel für die Nacherstellung von Kontoauszügen

  • BGH, 10.10.2012 - IV ZR 10/11

    Gegenwertforderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

  • BGH, 17.01.1984 - VI ZR 187/82

    Ansprüche des Arbeitnehmerüberlassers bei Formnichtigkeit der geschlossenen

  • BGH, 21.10.2014 - VI ZR 507/13

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Wirksamkeit der Abtretung eines Anspruchs auf

  • BGH, 03.07.2014 - III ZR 530/13

    Maklerlohnanspruch: Wirtschaftliche Kongruenz zwischen dem vom Makler

  • BGH, 17.04.1997 - III ZR 182/96

    Entstehen des Provisionsanspruchs eines Maklers

  • LG Detmold, 26.03.2014 - 10 S 218/12

    Ist die vom Mieter eingebrachte Pflanze wesentlicher Bestandteil des Grundstücks?

  • BGH, 16.12.2004 - III ZR 119/04

    Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages über

  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83

    Versicherungsmakler als Sachwalter

  • BGH, 13.04.2016 - IV ZR 393/15

    Private Krankenversicherung: Tarifwechsel mit Mehrleistung im Zieltarif;

  • BGH, 12.12.2013 - III ZR 124/13

    Vergütungsanspruch eines Versicherungsvertreters gegen einen Kunden für die

  • OLG Köln, 11.04.2014 - 6 U 187/13

    Wettbewerbswidrigkeit von Rechtsdienstleistungsleistungen eines

  • BGH, 12.05.2011 - III ZR 107/10

    Steuerberatervertrag: Wirksamkeit eines zwischen einem Steuerberater und seinem

  • OLG Karlsruhe, 13.06.2018 - 6 U 122/17

    Wettbewerbsverstoß durch unerlaubte Rechtsdienstleistung: Vermittlung eines

    Zum Teil wird darin eine verbotene Rechtsdienstleistung mit der Begründung erkannt, der Schwerpunkt dieser Tätigkeit liege nicht in der Vermittlung einer Versicherung, sondern in der rechtlichen Beratung des Kunden über Voraussetzungen und Durchführung eines Wechsels innerhalb des bestehen bleibenden Vertrags, der einen Anspruch des Versicherungsnehmers darauf gewähre (LG Saarbrücken, VersR 2016, 921; Dörner in Prölss/Martin, 30. Aufl., VVG § 59 Rn. 81); eine Rechtsberatung sei daher auch nicht als Nebenleistung nach § 5 RDG gestattet (LG Saarbrücken, aaO).
  • LG München I, 18.05.2018 - 37 O 8325/17

    Begrenzung der Vereinbarung eines Erfolgshonorars auf den Einzelfall

    Ob darüber hinaus die Vergütungsvereinbarung gem. § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB unwirksam ist (so LG Saarbrücken, 17.05.2016, 14 O 152/15, Rn. 17 zitiert nach juris), kann vor diesem Hintergrund dahinstehen.
  • OLG München, 29.11.2018 - 6 U 2157/18

    Zulässigkeit von Erfolgshonoraren für Versicherungsberater

    Nimmt man eine derartige Vergleichbarkeit an, so kann in der Vereinbarung eines Erfolgshonorars im Zusammenhang mit der Vermittlung eines Tarifwechsels nach § 204 VVG auch keine Abweichung von dem gesetzlichen Leitbild nach § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB gesehen werden (so aber noch LG Saarbrücken, Urteil vom 17.05.2016 - 14 O 152/15, BeckRS 2016, 9589).
  • OLG Stuttgart, 28.11.2018 - 3 U 63/18

    Beratungsvertrag über die Optimierung des Versicherungsschutzes in der privaten

    Entgegen der in der Instanzrechtsprechung vertretenen Auffassung, welcher die Berufung sich angeschlossen hat (LG Saarbrücken, Urteil vom 17.05.2016 - 14 O 152/15, VersR 2016, 920, 921; vgl. auch Dörner in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 59 Rn. 81), steht der Einordnung eines Beratungsvertrags zum Tarifwechsel als Maklervertrag nicht entgegen, dass beim Tarifwechsel gemäß § 204 VVG kein neuer Versicherungsvertrag geschlossen, sondern der bisherige Vertrag unter Wechsel des Tarifs fortgesetzt wird.
  • LG Bamberg, 09.02.2018 - 3 S 77/17

    Vergütung des Versicherungsmaklers

    Die vom Kläger geschuldete "Beratung und Unterstützung" bei dem vom Beklagten angestrebten Tarifwechsel (§ 1 des Vertrages) mag hiernach vielmehr eine Qualifikation als Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstvertragscharakter i.S.v. § 675 BGB nahelegen (hierfür ausführlich LG 3 s 77/17 - Seite 7 Saarbrücken, Urteil vom 17. Mai 2016, Az. 14 O 152/15, bei juris Rn. 18 ff.).

    Dabei kann offen bleiben, ob die vom Kläger vertraglich geschuldete und erbrachte Leistung unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 14. Januar 2016, Az. I ZR 107/14, bei juris Rn. 43 ff.) überhaupt eine Tätigkeit, die in konkreten fremden Angelegenheiten eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert, und damit eine Rechtsdienstleistung i.S.v. § 2 Abs. 1 RDG darstellt (bejahend insbesondere LG Saarbrücken, Urteil vom 17. Mai 2016, Az. 14 O 152/15, bei juris Rn. 25 m. Anm. Maur, jurisPR-VersR 10/2016 Anm. 3; folgend Dörner, in: Prölss/Martin, VVG, 30. Auflage 2018, § 59 VVG Rn. 81).

  • OLG Hamburg, 18.05.2017 - 4 U 194/16

    Kooperation von Rechtsanwälten in der EU: Honoraranspruch eines deutschen

    Der in Deutschland durchschnittlich gezahlte Stundensatz eines Rechtsanwaltes beträgt etwa 180 Euro (vgl. beispielsweise LG Saarbrücken, Urteil vom 17. Mai 2016 - 14 O 152/15, BeckRS 2016, 09589), wobei je nach den Einzelfallumständen Sätze von 30, 00 bis mehr als 500, 00 Euro verlangt werden (vgl. Weidenkaff in: Palandt, BGB, 76. Auflage, § 612 BGB Rn. 11).
  • AG Berlin-Lichtenberg, 26.07.2016 - 20 C 160/16

    Tarifwechselberatung in der substitutiven Krankenversicherung als

    [18] Eine Dienstleistungsvereinbarung, hat nicht einen Vertrag mit maklertypischen Leistungen zum Gegenstand, wenn [ 19] der Schwerpunkt der Beauftragung des U nicht in dem Nachweis oder der Vermittlung eines Versicherungsvertrages liegt, sondern in der bloßen Unterstützung des VN bei der Vorbereitung und Verwirklichung seines durch § 204 VVG gesetzlich garantierten Rechtsanspruchs auf Durchführung eines Tarifwechsels im Rahmen einer bestehenden Krankenversicherung (unter Bezugnahme auf LG Saarbrücken, 17.05.2016 - 14 O 152/15 - Juris).

    [ 26] Eine vertraglich übernommene Verpflichtung zur Beratung und Unterstützung des VN bei der Ausübung des ihm gesetzlich zustehenden Anspruches aus § 204 VVG auf einen Tarifwechsel innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft erfüllt diese Voraussetzungen (unter Bezugnahme auf unter Bezugnahme auf LG Saarbrücken, 17.05.2016 - 14 O 152/15 - Juris ).

  • AG Bamberg, 30.08.2017 - 105 C 136/17

    Einordnung eines Dienstleistungsvertrags über Tarif-Wechselberatung in der

    Durch einen solchen Tarifwechsel kommt es aber gerade nicht zum Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages (BGH, Urteil vom 13.04.2016 - Az. IV ZR 393/15; LG Saarbrücken, Urteil v. 17.05.2016 - Az. 14 O 152/15).
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   LG Saarbrücken, 25.08.2015 - 14 O 152/15   

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https://dejure.org/2015,111383
LG Saarbrücken, 25.08.2015 - 14 O 152/15 (https://dejure.org/2015,111383)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.08.2015 - 14 O 152/15 (https://dejure.org/2015,111383)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. August 2015 - 14 O 152/15 (https://dejure.org/2015,111383)
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   LG Saarbrücken, 07.12.2015 - 14 O 152/15   

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https://dejure.org/2015,111295
LG Saarbrücken, 07.12.2015 - 14 O 152/15 (https://dejure.org/2015,111295)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 07.12.2015 - 14 O 152/15 (https://dejure.org/2015,111295)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 07. Dezember 2015 - 14 O 152/15 (https://dejure.org/2015,111295)
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