Weitere Entscheidung unten: LG Bochum, 19.09.2013

Rechtsprechung
   LG Köln, 13.02.2014 - 14 O 184/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2234
LG Köln, 13.02.2014 - 14 O 184/13 (https://dejure.org/2014,2234)
LG Köln, Entscheidung vom 13.02.2014 - 14 O 184/13 (https://dejure.org/2014,2234)
LG Köln, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 14 O 184/13 (https://dejure.org/2014,2234)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anhängen an fremde Produktbilder bei Amazon ist kein Urheberrechtsverstoß

  • JurPC

    Schlichte Einwilligung durch Hochladen von Bildern auf fremden Server

  • aufrecht.de

    Urheberrecht: Unwirksame Rechteübertragung für Amazon-Artikelbeschreibung unerheblich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch wegen unberechtigter öffentlicher Zugänglichmachung von Lichtbildern im Internet

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • internet-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Urteil zur wechselseitigen Nutzung von Produktfotos durch Amazon-Händler

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Anhängen an fremde Produktbilder bei Amazon

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Keine Urheberrechtsverletzung bei Verwendung der Produktfotos anderer »Amazon«-Händler

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fotorechte-Einräumung für Amazon-Händler

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Achtung Amazon-Händler: Dürfen fremde Produktfotos verwendet werden?

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Amazon-Händler dürfen fremde Produktbilder nutzen

  • it-recht-kanzlei.de (Zusammenfassung)

    Keine Urheberrechtsverletzung beim Anhängen an Produktbilder auf Amazon

  • dr-wachs.de (Kurzinformation)

    Produktbilder und Urheberrechtsverletzung

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Verwendung von Produktfotos auf Amazon durch andere Händler rechtmäßig

  • socialmediarecht.de (Kurzinformation)

    Nutzung von Produktfotos auf Amazon.de

  • beck.de (Kurzinformation)

    Amazon-Händler dürfen fremde Produktbilder nutzen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Amazon-Händler dürfen Bilder der Konkurrenz verwenden

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Amazon: Anhängen an fremde Produktbilder kein Urheberrechtsverstoß

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Amazon-Händler dürfen Bilder der Konkurrenz verwenden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Amazon-Händler dürfen Bilder der Konkurrenz verwenden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Heranhängen an Amazon-Angebote urheberrechtlich zulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Übernahme/Vervielfältigung von Lichtbildern aus Angeboten von Amazon

Besprechungen u.ä. (5)

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anhängen an fremde Angebote bei Amazon begründet keinen Urheberrechtsverstoß bezüglich der Produktbilder

  • heise.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 01.04.2014)

    Amazon: Konkurrenten dürfen Fotos aus den Produktbeschreibungen nutzen

  • infodocc.info (Entscheidungsbesprechung)

    LG Köln erfindet das Urheberrecht neu: Amazon-Händler dürfen fremde Produktbilder nutzen

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Heranhängen an Amazon-Verkaufsangebote urheberrechtlich zulässig?

  • kpw-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechteübertragung in Amazon-AGB unwirksam

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 443
  • MMR 2015, 55
  • K&R 2014, 444
  • ZUM 2014, 436
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2014 - 14 O 184/13
    Eine solche schlichte Einwilligung setzt keine auf den Eintritt dieser Rechtsfolge gerichtete rechtsgeschäftliche Willenserklärung voraus (BGH Urteil vom 19.4.2010, I ZR 69/08 -Juris Rn. 33 f Vorschaubilder I).

    Ein Berechtigter, der Texte oder Bilder im Internet ohne Einschränkungen frei zugänglich macht, muss mit den nach den Umständen üblichen Benutzungshandlungen rechnen (vgl. BGH Urt. v. 19.4.2010 - I ZR 69/08 -Vorschaubilder I juris Rn. 36 m.w.N.).

    Da es auf den objektiven Erklärungsinhalt aus Sicht des Erklärungsempfängers ankommt, ist es ohne Bedeutung, ob der Kläger gewusst hat, welche Nutzungshandlungen im Einzelnen hiermit verbunden sind (vgl. BGH Urt. V. 19.4.2010 a.a.O; zu einem vergleichbaren Fall auch Landgericht Köln, Urteil vom 20.6.2011 - 28 O 819/10 -Juris Rn. 19 f).

    Solange dies nicht geschieht, ist der lediglich gegenüber dem Beklagten geäußerte Widerspruch unter dem Gesichtspunkt der protestatio facto contraria unbeachtlich (vgl. BGH, Urteil vom 19.4.2010, - I ZR 69/08 - Vorschaubilder I-Juris Rn. 37; Landgericht Köln a.a.O. Rn. 20).

    Da die tatsächliche Einwilligung mit dem Einstellen der Abbildungen der entsprechenden Werke in das Internet ohne hinreichende Sicherungen (z.B. gegen das Auffinden von Suchmaschinen, so im Falle BGH Urt.v. 19.04.2010 - I ZR 69/08 - Vorschaubilder I) hier gegen die Verknüpfung mit gleichgearteten Produkten von Konkurrenten, erklärt wird, bedarf es, wie bereits ausgeführt, für einen rechtlich beachtlichen Wiederruf grundsätzlich eines gegenläufigen Verhaltens, also der Vornahme der entsprechenden Sicherungen gegen das Verbinden der eingestellten Bilder.

  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 73/10

    Honorarbedingungen Freie Journalisten

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2014 - 14 O 184/13
    Zwar sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs formularmäßige Abreden, die die für die vertragliche Hauptleistung zu erbringende Vergütung unmittelbar bestimmen, von der gesetzlichen Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff BGB ausgenommen, da die Vertragsparteien nach dem im bürgerlichen Recht geltenden Grundsatz der Vertragsfreiheit Leistung und Gegenleistung grundsätzlich frei regeln können (vgl. BGHZ 185, 96 Rn. 19 m.w.N.; BGH Urteil vom 31.5.2012 - I ZR 73/10, juris Rn. 28 - Honorarbedingungen Freie Journalisten).

    Zur Begründung wird ausgeführt, dass die Frage, ob die Leistungen des Urhebers angemessen vergütet werden, nicht abstrakt, sondern nur konkret aufgrund der jeweils getroffenen Honorarvereinbarung und in Kenntnis der in der Branche üblichen Honorarpraxis beantwortet werden könne (BGH GRUR 1984, 45 (48) - Honorarbedingungen Sendevertrag; BGH Urteil vom 31.5.2012 - I ZR 73/10 - Honorarbedingungen Freie Journalisten a.a.O.).

    Klauseln, die bestimmen, welche Gegenleistungen mit dem zu zahlenden Honorar vergütet werden, unterliegen danach nicht einer Inhaltskontrolle gemäß §§ 307 ff BGB (vgl. BGH Urteil vom 31.5.2012-I ZR 73/10-Honorarbedingungen Freie Journalisten a.a.O.-juris).

    Diese Vorschrift soll nach dem Willen des Gesetzgebers Leitbildcharakter haben und es der Rechtsprechung ermöglichen, die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes auch im Rahmen der Inhaltskontrolle gemäß §§ 307 ff BGB nach diesem Normzweck auszulegen (Beschluss und Empfehlung des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 14/8058, S. 17f; vgl. BGH Urteil vom 31.5.2012 - I ZR 73/10 - Honorarbedingungen Freie Journalisten - Juris Rn. 30).

  • LG Nürnberg-Fürth, 04.02.2011 - 4 HKO 9301/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Lizenzeinräumung für Betreiber eines

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2014 - 14 O 184/13
    Damit sei er, der Beklagte, aus abgeleitetem Recht zur "Nutzung", d.h. "Anhängen" des eigenen Angebotes an die von der Internethandelsplattform B mit den Lichtbildern des Klägers gefertigten Produktseiten berechtigt gewesen, wie das Landgericht Nürnberg-Führt (Urt.v.14.2.2011 - 4 HK O 9301/10) für einen vergleichbaren Fall zutreffend entschieden habe.

    Die Kammer vermag der Ansicht des Landgerichts Nürnberg Fürth (Urteil vom 14.2.2011 - 4 HK O 9301/10), dass ein "einfaches" Produktbild keinen besonderen Marktwert besitze und schlecht vorstellbar sei, dass der Betreiberin durch die Einräumung von Nutzungsrechten ein materieller Gewinn zukomme, nicht zu folgen.

  • LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 819/10

    Die Veröffentlichung eines Bildnisses im Internet verstößt nicht gegen § 22 KUG

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2014 - 14 O 184/13
    Da es auf den objektiven Erklärungsinhalt aus Sicht des Erklärungsempfängers ankommt, ist es ohne Bedeutung, ob der Kläger gewusst hat, welche Nutzungshandlungen im Einzelnen hiermit verbunden sind (vgl. BGH Urt. V. 19.4.2010 a.a.O; zu einem vergleichbaren Fall auch Landgericht Köln, Urteil vom 20.6.2011 - 28 O 819/10 -Juris Rn. 19 f).
  • BGH, 06.11.1953 - I ZR 97/52

    Öffentliche Schallplattenvorführung

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2014 - 14 O 184/13
    Grundgedanke des deutschen Urheberrechts ist die angemessene Beteiligung der Urheber am wirtschaftlichen Nutzen ihrer Werke (vgl. BGHZ 11, 135 (143); 17, 266 (282); 141, 13 (35); BVerfG, Beschluss vom 13.10.2013 Rn. 87).
  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54

    Urheberrecht und Magnettonaufnahme

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2014 - 14 O 184/13
    Grundgedanke des deutschen Urheberrechts ist die angemessene Beteiligung der Urheber am wirtschaftlichen Nutzen ihrer Werke (vgl. BGHZ 11, 135 (143); 17, 266 (282); 141, 13 (35); BVerfG, Beschluss vom 13.10.2013 Rn. 87).
  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2014 - 14 O 184/13
    Zwar sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs formularmäßige Abreden, die die für die vertragliche Hauptleistung zu erbringende Vergütung unmittelbar bestimmen, von der gesetzlichen Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff BGB ausgenommen, da die Vertragsparteien nach dem im bürgerlichen Recht geltenden Grundsatz der Vertragsfreiheit Leistung und Gegenleistung grundsätzlich frei regeln können (vgl. BGHZ 185, 96 Rn. 19 m.w.N.; BGH Urteil vom 31.5.2012 - I ZR 73/10, juris Rn. 28 - Honorarbedingungen Freie Journalisten).
  • LG Köln, 16.01.2014 - 14 O 378/13
    Auszug aus LG Köln, 13.02.2014 - 14 O 184/13
    Der Beklagte hat bereits nicht dargelegt, dass eine solche Übertragung von Nutzungsrechten mit der Befugnis zur Unterlizensierung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers der Internetplattform www.anonym.de vereinbart worden sei, so dass die Wirksamkeit einer solchen Rechteübertragung hier dahinstehen kann (verneinend in einem vergleichbaren Fall Urteil der Kammer vom 16.01.2014 - 14 O 378/13).
  • BGH, 18.02.1982 - I ZR 81/80

    Honorarbedingungen: Sendevertrag

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2014 - 14 O 184/13
    Zur Begründung wird ausgeführt, dass die Frage, ob die Leistungen des Urhebers angemessen vergütet werden, nicht abstrakt, sondern nur konkret aufgrund der jeweils getroffenen Honorarvereinbarung und in Kenntnis der in der Branche üblichen Honorarpraxis beantwortet werden könne (BGH GRUR 1984, 45 (48) - Honorarbedingungen Sendevertrag; BGH Urteil vom 31.5.2012 - I ZR 73/10 - Honorarbedingungen Freie Journalisten a.a.O.).
  • BVerfG, 23.10.2013 - 1 BvR 1842/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen den Anspruch auf Vergütungsanpassung im

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2014 - 14 O 184/13
    Zu den konstituierenden Merkmalen des Urheberrechts als Eigentum im Sinne der Verfassung gehören die grundsätzliche Zuordnung des vermögenswerten Ergebnisses der schöpferischen Leistung an die Urheber im Wege privatrechtlicher Normierung sowie seine Freiheit, in eigener Verantwortung darüber verfügen zu können (Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 13.10.2013, 1 BvR 1842/11 - Juris Rn 72 m.w.N.).
  • OLG Köln, 19.12.2014 - 6 U 51/14

    Ansprüche eines Teilnehmers am Amazon-Marketplace auf Unterlassung des Anhängens

    Die Berufung des Klägers gegen das am 13.2.2014 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 184/13 - wird zurückgewiesen.
  • LG Köln, 16.06.2016 - 14 O 355/14

    Urheberrechtsverletzung durch Zugänglichmachung von Lichtbildern auf der

    (Urteile der erkennenden Kammer vom 14.11.2013 - 14 O 378/13 (n.v.) und 13.02.2014 - 14 O 184/13, juris; OLG Köln, Urteil vom 24.04.2015 - 6 U 175/14 - Ungültige UVP auf Amazon P, zitiert nach juris Rn. 54; OLG Köln, Beschluss vom 06.05.2015 - 6 U 29/15, zitiert nach juris Rn. 2; offengelassen von OLG München, Urteil vom 07.03.2014 - 6U 1859/13, juris Rn. 40).

    Es kann dahinstehen, ob die Bedingungen der Verkaufsplattform Amazon P zur Einräumung von Nutzungsrechten an den von Händlern auf "P" eingestellten Produktfotos einer Inhaltskontrolle standhalten und ein Händler als Teilnehmer an der Verkaufsplattform "Amazon P" grundsätzlich berechtigt ist, die von anderen Händlern eingestellten Lichtbilder zu nutzen (so OLG Köln, Urteil vom 19.12.2014 - 6 U 51/14 - Softairmunition, Rn. 49, 52, juris; a. A. LG Köln, Urteil vom 14.11.2013 - 14 O 378/13 und Urteil vom 13.02.2014 - 14 O 184/13, juris).

  • OLG Köln, 24.02.2023 - 6 U 137/22

    Kunstmaschinen - Die automatisierte Einstellung eines Amazon-Angebots unter einer

    Auch die in der Entscheidung "Softair-Munition" für die Bejahung einer öffentlichen Zugänglichmachung im Falle von Anhängen an ein Amazon-Angebot gegebene Begründung des Landgerichts Köln (GRUR-RR 2014, 443, nachgehend Senat MMR 2015, 830 - Softair-Munition mit Offenlassung dieser Frage) trägt in Ansehung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht: Denn darin wurde eine mittäterschaftliche Haftung des sich "anhängenden" Händlers damit begründet, dass der dortige Beklagte (ebenfalls ein Amazon-Händler) sich die Lichtbilder zu eigen gemacht habe, indem er "in Kenntnis und unter Ausnutzung des von [Amazon] vorgehaltenen Systems Angebote erstellt hat, in der Erwartung, dass diese mit bereits auf dem Server von [Amazon] vorhandenen Lichtbildern verbunden werden würden." (LG Köln GRUR-RR 2014, 443, 445).
  • OLG Köln, 06.05.2015 - 6 W 29/15

    Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverfügung bei Angebot von Waren über die

    Aus der von der Schuldnerin angeführten Rechtsprechung des 6. Zivilsensenates des OLG München sowie der 14. Zivilkammer des LG Köln zur Frage einer Rechtsverletzung bei Verwendung einer Produktabbildung durch "Anhängen" an ein fremdes Produktangebot (OLG München, Urteil vom 27.03.2014, MMR 2014, 694; LG Köln, Urteil vom 13.02.2014, MMR 2015, 55 - s. insoweit auch das Urteil des Senats vom 19.12.2014, 6 U 51/14, WRP 2015, 632) folgen keine auf das vorliegende Ordnungsgeldverfahren übertragbaren Rechtsgedanken zur Unzumutbarkeit der Prüfpflicht, da entscheidungserhebliche Unterschiede bestehen.
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Rechtsprechung
   LG Bochum, 19.09.2013 - I-14 O 184/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,49628
LG Bochum, 19.09.2013 - I-14 O 184/13 (https://dejure.org/2013,49628)
LG Bochum, Entscheidung vom 19.09.2013 - I-14 O 184/13 (https://dejure.org/2013,49628)
LG Bochum, Entscheidung vom 19. September 2013 - I-14 O 184/13 (https://dejure.org/2013,49628)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,49628) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 164/05

    audison

    Auszug aus LG Bochum, 19.09.2013 - 14 O 184/13
    Dies Verpflichtung zur Interessenwahrnehmung muss nicht im Mittelpunkt der vertraglichen Beziehung stehen, eine entsprechende Nebenpflicht reicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 10.04.2008, I ZR 164/05, - audison -).
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