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LG Dresden, 24.09.2004 - 14 O 2361/03 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Dresden, 24.09.2004 - 14 O 2361/03
- OLG Dresden, 04.08.2005 - 9 U 1889/04
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Dresden, 04.08.2005 - 9 U 1889/04
Außerordentl. Kündigung auch bei Selbstverschuldung
Die Berufung der Klägerin gegen das Teilurteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Dresden vom 24.09.2004, Az.: 14 O 2361/03, wird zurückgewiesen.das angefochtene Teilurteil des Landgerichts Dresden vom 24.09.2004 (Az.: 14 O 2361/03) abzuändern und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu verurteilen, an die Klägerin 33 137, 17 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.04.2003 zu zahlen,.
- LG Dresden, 09.08.2006 - 4 Qs 20/06
Rechtsanwaltsvergütung: Wahlverteidigerhöchstgebühren bei Grund- und …
Eine daraufhin von der Anzeigeerstatterin erhobene Klage auf Zahlung von Architektenhonorar in Höhe von insgesamt 38.478,64 Euro nach vorzeitiger Kündigung des Vertrages wurde durch Teil-Urteil des Landgerichts Dresden vom 24.09.2004, Az.: 14 O 2361/03, in Höhe eines Teilbetrages von 33.137,17 Euro abgewiesen.