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   LG Köln, 14.03.2013 - 14 O 320/12   

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https://dejure.org/2013,4408
LG Köln, 14.03.2013 - 14 O 320/12 (https://dejure.org/2013,4408)
LG Köln, Entscheidung vom 14.03.2013 - 14 O 320/12 (https://dejure.org/2013,4408)
LG Köln, Entscheidung vom 14. März 2013 - 14 O 320/12 (https://dejure.org/2013,4408)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • kanzlei.biz

    Hauptmieter einer Wohngemeinschaft haftet nicht für illegales Filesharing der Untermieter

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 19a, 97 UrhG

  • rabüro.de

    Hauptmieter von WG haftet nicht für illegales Filesharing der Untermieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (35)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnung: Urteil sieht keine Störerhaftung bei Untervermietung in Wohngemeinschaften

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Gemeinsam wohnen heißt nicht gemeinsam haften

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Urteile graben Massenabmahnern das Wasser ab

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Der Hauptmieter haftet nicht für illegales Filesharing des Untermieters / Keine Verpflichtung zur vorbeugenden Aufklärung!

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Hauptmieter einer WG haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen von Untermietern - Keine anlasslose Prüf- und Belehrungspflicht hinsichtlich der Nutzung von Filesharingprogrammen

  • ra-plutte.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Hauptmieter haftet nicht für Filesharing seiner Untermieter

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Filesharing in Wohngemeinschaften

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Illegale Downloads in WG

  • lto.de (Kurzinformation)

    Filesharing in WGs - Hauptmieter haftet nicht für Untermieter

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Filesharing eines WG-Untermieters - Hauptmieter haftet nicht!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht für urheberechtsverletzendes Herunterladen von Musikdateien in seiner Abwesenheit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Illegale Downloads in WG

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Filesharing: Keine Störerhaftung des Hauptmieters im Falle einer Urheberrechtsverletzung durch den Untermieter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht für urheberechtsverletzendes Herunterladen von Musikdateien in seiner Abwesenheit

  • Telepolis (Pressemeldung, 20.03.2013)

    WG-Hauptmieter haftet nicht für illegales Filesharing

  • wkblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Der Wind dreht sich bei Filesharing-Abmahnungen

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Filesharing in WGs: Haftet der Hauptmieter für seine WG - Mitbewohner?

  • it-rechts-praxis.de (Kurzinformation)

    Keine Prüfungs- und Belehrungspflichten gegenüber volljährigen Mitbewohnern ohne Anlass

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Hauptmieters für illegales Filesharing seiner Untermieter

  • ra-staemmler.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnung: Haftung in Wohngemeinschaften

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Wer haftet fürs Filesharing in Wohngemeinschaften?

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Filesharing: Keine Haftung des Hauptmieters, wenn Untermieter gegen Urheberrecht verstößt

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Hauptmieter muss Untermieter nicht anlasslos überwachen und belehren

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung Filesharing: WG- Hauptmieter haftet nicht für Untermieter

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing in Wohngemeinschaften: Hauptmieter treffen keine anlasslosen Prüfungs- und Belehrungspflichten gegenüber seinen Untermietern

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Hauptmieter einer WG haftet nicht für Filesharing durch Untermieter

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung des WG-Hauptmieters für illegale Filesharingaktivitäten seiner Untermieter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung für WG-Anschluss?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sony Music: The Promise - Bruce Springsteen u.a.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hauptmieter einer WG haftet nicht für Filesharing durch Untermieter

  • Telepolis (Pressemeldung)

    WG-Hauptmieter haftet nicht für illegales Filesharing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing

  • verweyen.legal (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Haftung des Hauptmieters bei Filesharing durch Untermieter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Filesharing: Keine Haftung des Hauptmieters für Urheberrechtsverletzungen der Untermieter - Ebenfalls bestehen keine Prüf- und Kontrollpflichten gegenüber Untermietern

Besprechungen u.ä. (2)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 286
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Köln, 14.03.2013 - 14 O 320/12
    Gegen den Beklagten spricht zwar im Ausgangspunkt die tatsächliche Vermutung der Täterschaft des Inhabers des Internetanschlusses, über den die Urheberrechtsverletzung begangen worden ist (vergleiche BGH, Urteil vom 12. Mai 2010, I ZR 121/08, Sommer unseres Lebens).

    Ob und inwieweit dem Störer als in Anspruch Genommenem eine Prüfung zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGHZ 185, 330 = GRUR 2010, 633 = WPR 2010, 912 [Rn. 19] - Sommer unseres Lebens; GRUR 2011, 1038 = WRP 2011, 1609 [Rn. 20] - Stiftparfüm; vgl. BGH [V. Zivilsenat], GRUR 2011, 321 [Rn. 15]).

    Eine Prüfpflicht kann bereits mit Inbetriebnahme einer technischen Einrichtung entstehen, setzt dann aber eine schon dadurch eintretende Gefährdung absoluter Rechtsgüter Dritter voraus (vgl. BGHZ 185, 330 = GRUR 2010, 633 = WPR 2010, 912 [Rn. 24] - Sommer unseres Lebens; BGH [V. Zivilsenat], GRUR 2011, 321 [Rn. 16]).

  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 44/10

    Preußische Schlösser und Gärten

    Auszug aus LG Köln, 14.03.2013 - 14 O 320/12
    Ob und inwieweit dem Störer als in Anspruch Genommenem eine Prüfung zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGHZ 185, 330 = GRUR 2010, 633 = WPR 2010, 912 [Rn. 19] - Sommer unseres Lebens; GRUR 2011, 1038 = WRP 2011, 1609 [Rn. 20] - Stiftparfüm; vgl. BGH [V. Zivilsenat], GRUR 2011, 321 [Rn. 15]).

    Eine Prüfpflicht kann bereits mit Inbetriebnahme einer technischen Einrichtung entstehen, setzt dann aber eine schon dadurch eintretende Gefährdung absoluter Rechtsgüter Dritter voraus (vgl. BGHZ 185, 330 = GRUR 2010, 633 = WPR 2010, 912 [Rn. 24] - Sommer unseres Lebens; BGH [V. Zivilsenat], GRUR 2011, 321 [Rn. 16]).

  • OLG Köln, 22.07.2011 - 6 U 208/10

    Störereigenschaft des Betreibers eines Internetanschlusses

    Auszug aus LG Köln, 14.03.2013 - 14 O 320/12
    Die Eintragung in dieser Datenbank stellt nach der Rechtsprechung der Kammer ein erhebliches Indiz für die Rechteinhaberschaft dar (vergleiche dazu etwa auch OLG Köln, Entscheidungen vom 22. Juli 2011, Az. 6 U 208/10 und 6 W 78/11, sowie Urteil vom 23. März 2012, 6 U 67/11).

    Ähnlich verhält es sich mit den ID3-Tags, die zwar keine Vermutung gemäß § 10 Abs. 3 UrhG begründen, jedoch gleichwohl ein starkes Indiz für die Rechtsinhaberschaft darstellen (vergleiche insoweit auch OLG Köln, Urteil vom 17. August 2012 - 6 U 208/10, Seite 5).

  • OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11

    Haftung der Eltern für Filesharing durch ihre Kinder

    Auszug aus LG Köln, 14.03.2013 - 14 O 320/12
    Die Eintragung in dieser Datenbank stellt nach der Rechtsprechung der Kammer ein erhebliches Indiz für die Rechteinhaberschaft dar (vergleiche dazu etwa auch OLG Köln, Entscheidungen vom 22. Juli 2011, Az. 6 U 208/10 und 6 W 78/11, sowie Urteil vom 23. März 2012, 6 U 67/11).

    Sie löst die Obliegenheit aus, konkrete Zweifel an der Aktivlegitimation der dort ausgewiesenen Unternehmen anzuführen, und führt dazu, dass die Rechtekette an den einzelnen Titeln nur dann von Klägerseite dargelegt werden muss, wenn der als Verletzer in Anspruch Genommene über ein pauschales Bestreiten hinaus konkret vorträgt, es handele sich bei dem beanstandeten Titel um eine abweichende Version oder ihm seien Nutzungsrechte an dem Titel von dritter Seite angeboten worden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23. März 2012, 6 U 67/11).

  • OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen

    Auszug aus LG Köln, 14.03.2013 - 14 O 320/12
    Zu den Grundlagen der Störerhaftung, die im vorliegenden Fall anzuwenden sind, kann auf die Ausführungen im Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 16. Mai 2012 - 6 U 239/11 - wie folgt Bezug genommen werden:.

    In der Rechtsprechung insbesondere auch des Oberlandesgerichts Köln (vergleiche etwa Urteil vom 16. Mai 2012 - 6 U 239/11) ist anerkannt, dass keine anlasslose Prüf- und Kontrollpflicht des Anschlussinhabers gegenüber seinem Ehegatten, der mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebt, besteht.

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02

    Luftbildaufnahmen ja, Wegbeschreibung nein

    Auszug aus LG Köln, 14.03.2013 - 14 O 320/12
    Dabei kann als Beitrag auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH, GRUR 2004, 438 [442] - Feriendomizil I).
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus LG Köln, 14.03.2013 - 14 O 320/12
    Als Störer kann analog § 1004 BGB bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt (BGH, GRUR 2011, 152 = WRP 2011, 223 [Rn. 45] - Kinderhochstühle im Internet).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

    Auszug aus LG Köln, 14.03.2013 - 14 O 320/12
    Ob und inwieweit dem Störer als in Anspruch Genommenem eine Prüfung zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGHZ 185, 330 = GRUR 2010, 633 = WPR 2010, 912 [Rn. 19] - Sommer unseres Lebens; GRUR 2011, 1038 = WRP 2011, 1609 [Rn. 20] - Stiftparfüm; vgl. BGH [V. Zivilsenat], GRUR 2011, 321 [Rn. 15]).
  • OLG Köln, 04.06.2012 - 6 W 81/12

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus LG Köln, 14.03.2013 - 14 O 320/12
    Gleichfalls geht die Kammer grundsätzlich auch bei volljährigen Kindern im Haushalt des Anschlussinhabers davon aus, dass bei Überlassung des Anschlusses an diesen Maßnahmen zu ergreifen sind, um Rechtsverletzungen bei der Nutzung des Internets entgegenzuwirken, wiederum insbesondere im Rahmen des Anbietens von urheberrechtlich geschützten Dateien in Filesharing-Netwerken (vergleiche auch OLG Köln, Beschluss vom 4. Juni 2012 - 6 W 81/12).
  • LG Flensburg, 27.05.2016 - 8 S 48/15

    Filesharing Wohngemeinschaft

    Er habe jedoch mit einer Rechtsverletzung durch seinen Mitbewohner nicht rechnen müssen, weil aus dem Untermietverhältnis Schutz- und Rücksichtnahmepflichten des Untermieters folgten, die auch die ordnungsgemäße und rechtmäßige Nutzung des Internetanschlusses umfassten (so auch LG Köln, Urteil vom 14. März 2013, Az. 14 0 320/12, AG Leipzig, Urteil vom 07.08.2015, Az. 106 C 119/15, AG Bochum, Urteil vom 16.04.2014, Az. 67 C 57/14).
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